Bürgerinformationssystem

Vorlage - 132/05  

 
 
Betreff: Kreisweite Fahrpreiskooperation
- Finanzierung und vertragliche Regelungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
18.10.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf

 

a)über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise mit den Verkehrsunternehmen

 

b)über die Finanzierung einer Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Abgabepreise zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis

 

zu.

 

2.Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in Ziffer 1 genannten Vertragsentwürfe bis zum Vertragsabschluss in untergeordneten Punkten noch zu ändern, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt.

 

3.Der Kreistag des Ostalbkreises stimmt dem in der Vorlage unter Ziffer 4 dargelegten Rahmen der laufenden jährlichen Kosten der Fahrpreiskooperation in Höhe von ca. 3,13 Mio. € mit einem Anteil des Ostalbkreises in Höhe von 1,66 Mio. €/Jahr zu.

 

4.Für das Jahr 2006 stimmt der Kreistag jährlichen Kosten in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € zu. Als Zeitpunkt für den Start der kreisweiten Tarifkooperation wird vom 1. August 2006 ausgegangen. Der auf den Ostalbkreis entfallende Anteil in Höhe von 860.000 € ist in den Haushaltsplan 2006 aufzunehmen.

 

5.Für notwendige kooperationsbedingte Erstinvestitionen stellt der Ostalbkreis einmalig insgesamt bis zu 1,2 Mio. € zur Verfügung. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Mittel Aufträge zu erteilen bzw. Zuschusszusagen zu geben.

 

6.Dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist laufend über den Fortgang der Umsetzung der kreisweiten Fahrpreiskooperation zu berichten.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.Die Ausgangslage

 

Der Kreistag hat sich bereits mehrere Male mit dem Thema der kreisweiten Fahrpreiskooperation befasst. In der Sitzung vom 27. Juli 2004 (Vorlagen Nr. 088-1/04) hat er den von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Eckpunkten zugestimmt und die erste Grobschätzung des Aufwandes für die Harmonisierung und Durchtarifierung der Fahrpreise in Höhe von 3,52 Mio. € - 3,95 Mio. € (ohne die Kosten der Verbundorganisation) zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung vom 26. Juli 2005 war der Kreistag mit dem Vertrag zwischen dem Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen zur Regelung kreisweiter Abgabepreise erstmalig befasst. Außerdem hat die Landkreisverwaltung in dieser Sitzung über den damaligen Stand der Verhandlungen mit dem Innenministerium berichtet.

 

2.Vertrag zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Ostalbkreis

 

Der als Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf entspricht weitestgehend dem am 27. Juli 2005 dem Kreistag vorgelegten und in der Vorlage 090/05 erläuterten Entwurf. Seitens der Rechtsabteilung der DB AG wurden keine Einwände gegen den Vertragsentwurf erhoben.

 

In den nun auch in weiten Teilen abgestimmten Anlagen zum Vertrag ist Folgendes geregelt:

 

-(Anlage 1): Zonenplan (gestalterische und inhaltliche Änderungen sind noch möglich, die Zonengröße beträgt ca. 3 km)

 

-(Anlage 2): Fahrausweissortiment, Preisliste der kreisweiten Abgabepreise

 

-(Anlage 3): Bestimmungen zum kreisweiten Abgabepreis

 

-(Anlage 4): Geltungsbereich des Abgabepreises (kreisinterner Verkehr)

 

-(Anlage 5): Regelungen zur Ermittlung der Unternehmensansprüche. Die Aufteilung der Einnahmen und die Umsetzung der Abrechnungswege werden konkretisiert.

 

-(Anlage 6): Erstbeschaffung der notwendigen Erstinvestitionen (vgl. hierzu auch Ziffer 6 der Vorlage)

 

3.Der kreisweite Abgabepreis

 

Für die Ausgabe nur noch eines Fahrscheines auch bei Umsteigefahrten unabhängig davon, wie viele Verkehrsunternehmen benutzt werden und der Anwendung eines kreisweit einheitlich hohen Abgabepreises unabhängig von der Höhe der Haustarife der Unternehmen fallen die sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsaufwendungen an. Das Land beschränkte seine Mittel für diese Zwecke auf maximal 1,4 Mio. €/Jahr. Auf Grund der gleichzeitigen Erhöhungen der Haustarife der Verkehrsunternehmen seit der Kalkulation vom Juli 2004 war eine Neugestaltung der Abgabepreise unvermeidlich.

 

Unter der Maßgabe einer Reduzierung der Kosten für die Harmonisierung und Durchtarifierung und der Schaffung einer möglichst systematischen und nachvollziehbaren Preisgestaltung wurde der in der Anlage 2 enthaltene Vorschlag der Abgabepreise erarbeitet und von der PTV hinsichtlich seiner finanziellen Auswirkungen bewertet. Dem Bericht der PTV ist zu entnehmen, dass sich nach dem augenblicklichen Stand der Haustarife bei Anwendung des Vorschlags vom September 2005 jährliche Kosten in Höhe von knapp 2,8 Mio. € ergeben würden. Dies entspricht den Vorgaben des Landes und liegt deutlich unter den ersten Abschätzungen.

 

Für Fahrgäste sind Fahrpreiserhöhungen im Zuge der Einführung der Fahrpreiskooperation auszuschließen. Um dies zu vermeiden, werden in den Fällen, in denen die Haustarife günstiger als die kreisweiten Abgabepreise sind, die Haustarife angewandt.

 

Sonderprobleme bestehen in unterschiedlicher Stärke in verschiedenen Teilen des Landkreises für Schüler, die wegen einem kurzen Schulweg keinen Anspruch auf eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben und derzeit auf Grund der Förderung von Städten, Gemeinden und Landkreis sehr günstige Preisangebote haben. Diese Angebote (Schulwegsicherheitskarten) liegen zum Teil deutlich unter dem vorgesehenen kreisweiten Abgabepreis. Dieses Problem muss bis zum Startzeitpunkt gelöst werden.

 

Es ist zu erwarten, dass sich angesichts der Entwicklung der Treibstoffkosten und weiterer Kürzungen von Ausgleichszahlungen von Bund und Land die Haustarife der Verkehrsunternehmen weiter erhöhen. Die kreisweiten Abgabepreise zum Start der Fahrpreiskooperation sind dann entsprechend der neuen Situation nochmals anzuheben, da ansonsten der Finanzrahmen nicht eingehalten werden kann.

 

4.Laufende Kosten der Fahrpreiskooperation

 

Die Aufwendungen für die Harmonisierung und Durchtarifierung belaufen sich nach der Abschätzung der PTV entsprechend Anlage 2 auf ca. 2,8 Mio. €/Jahr. Hiervon entfallen auf den Ostalbkreis 1,4 Mio. €.

 

Für die Ausstattung der Koordinierungsstelle ist mit einem Personaleinsatz von mindestens 0,5 Personen eines Angestellten BAT II und 0,5 Personen einer Bürofachkraft zu rechnen. Zuzüglich anteiliger Raum- und Geschäftskosten ist ein Gesamtbedarf von 70.000 €/Jahr anzusetzen. Auf den Ostalbkreis entfallen 35.000 €. Nach den Erfahrungen mit den Spitzabrechnungsverfahren in Ellwangen und Schwäbisch Gmünd ist für die Verrechnungsstelle eine dauerhafte Personalausstattung von maximal 1 Person zu veranschlagen. Für die Koordinierungsstelle sind ebenfalls jährlich 70.000 € anzusetzen, von denen auf den Ostalbkreis 50 % entfallen.

 

Für laufende Marketingaufgaben und Maßnahmen der kooperationsbedingten Fahrgastinformation ist ab dem 2. Jahr der Kooperation ein festes Budget vorzusehen. Hierzu gehört z. B. die Anpassung der Fahrgastinformation, regelmäßige Kundeninformationen oder die Pflege des Internetauftritts. Es wird von einem Bedarf von ca. 40.000 €/Jahr ausgegangen.

 

Die Zahlungen des Landkreises, die zu einem einheitlichen niedrigeren Abgabepreis führen, reduzieren die Ansprüche der Verkehrsunternehmen an den Bund bzw. das Land für die unentgeltliche Mitnahme Schwerbehinderter nach § 148 SGB IX. Diese Kürzungen von Bund und Land (ca. 150.000 €/Jahr) sind auszugleichen (hierzu Anlage 3). Dieser Aufwand fällt ab dem 2. Jahr der Kooperation an.

 

Für ein komplettes Jahr sind folgende laufende Kosten zu erwarten:

Aufwandsbereich

Gesamt

Ostalbkreis

Land

Anmerkung

Harmonisierung

2.100.000 

1.050.000 

1.050.000 

degressiv ab 2010

Durchtarifierung

700.000 

350.000 €

350.000 

---

Koordinierungsstelle

70.000 

35.000 

35.000 €

---

Verrechnungsstelle

70.000 

35.000 

35.000 €

---

Marketing

40.000 

40.000 €

---

ab 2007

Ausgleich IX SGB

150.000 

150.000 €

---

ab 2007

Gesamt

3.130.000 

1.660.000 €

1.470.000 €

 

 

5.Finanzierung der laufenden Kosten

 

In den Vorlagen für die Sitzung des Kreistags vom 27. Juli 2004 (Vorlagen Nr. 088-1/04) sowie des Umweltausschusses vom 10. Mai 2005 (Vorlagen Nr. 051/05) wurde bereits dargelegt, dass im Falle einer kreisweiten Fahrpreiskooperation gegenüber den Haushaltsansätzen 2005 folgende Ausgaben entfallen können, die bisher über den Haushaltsplan finanziert werden:

 

Mitfinanzierung kommunale Fahrpreismaßnahmen360.000 

ABO- und umsteigTicket190.000 

Ausgleich von Harmonisierungs- und Durchtarifierungs-

verlusten bei FahrBus Gmünd, FahrBus Ellwangen und VSG169.000 

Pauschalen für Tarifkooperationen                            84.000 €

Gesamt803.000 €

 

Zu berücksichtigen ist weiter eine Entlastung für die Schülerbeförderung von voraussichtlich bis zu 500.000 €, da künftig sich die vom Landkreis aus dem Schülerbeförderungshaushalt zu finanzierende Differenz zwischen Eigenanteilen und Haustarifen an dem niedrigeren kreisweiten Abgabepreis ausrichtet.

 

Per Saldo bedeutet dies, dass bei einem Finanzbedarf von 1,66 Mio. €/Jahr wegen dem Wegfall von Maßnahmen im Fahrpreisbereich von ca. 800.000 € und den Effekten im Schülerbeförderungshaushalt zusätzlich ca. 360.000 €/Jahr aufgewandt werden müssen. Diese lösen einen jährlichen Zuschuss des Landes in Höhe von ca. 1,47 Mio. € aus.

 

6.Kooperationsbedingte Erstinvestitionen

 

Die Einführung der Fahrpreiskooperation muss mit einer umfassenden Marketingaktion verbunden sein. Hierzu ist eine Konzeptentwicklung durch ein kreatives Büro, die Herstellung von Informationsmaterialien und ein Internetauftritt vorzusehen. Ein Kostenansatz von ca. 70.000 - 80.000 € ist notwendig.

 

An den Bahnhöfen und wichtigen Haltestellen müssen Fahrgäste Informationen über den kreisweiten Abgabepreis erhalten können. Hierzu werden zahlreiche vorhandene Einrichtungen weiter verwendet. Zusätzlich sind Erweiterungen der Fahrgastinformationseinrichtungen unverzichtbar. Es ist nicht geplant, alle Bushaltestellen mit erweiterten Informationen zu versehen. Für die Ausstattung von ca. 200 Haltestellen mit Informationsvitrinen im Format DIN A 3 und ca. 50 größeren Vitrinen sind Kosten von ca. 20.000 € verbunden. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Installationskosten.

 

Im Schienenverkehr sind für die komplette Hardwareausstattung der Bahnhöfe mit Fahrausweisautomaten inklusive deren Installation Kosten von ca. 80.000 € zu erwarten. Hinzu kommen Anpassungen der Software und die Programmierung der Fahrkartenautomaten und der Abo-Software von insgesamt ca. 90.000 €. Insgesamt fallen für den Schienenverkehr einmalige kooperationsbedingte Investitionen in Höhe von ca. 170.000 € an.

 

Im Busverkehr muss die technische Voraussetzung geschaffen werden, die angebotenen Fahrausweise auch kreisweit verkaufen zu können. Hierzu ist zumindest eine Erweiterung der Leistungsfähigkeit der Fahrscheinausgabe- und Entwertegeräte notwendig, die bisher nur für Teile des Ostalb-Liniennetzes einsetzbar sind. Da mit den unterschiedlichen und nicht kompatiblen eingesetzten Chipkartensystemen teils über 50 % der bar verkauften Einzelfahrscheine bezahlt werden, wäre hier eine teure und zeitintensive Nachrüstung auf ein annähernd einheitliches System unvermeidlich. Eine durchgängige Regelung im Zeitkartenbereich, insbesondere bei den Abonnements wäre damit jedoch nicht verbunden. Unter Verwendung von Herstellerangeboten für eine Anpassung von Hard- und Software ist mit einem Nachrüstaufwand für die ca. 300 eingesetzten Busse von mindestens 1,2 Mio. € zu rechnen.

 

Zu beachten ist, dass bei Umrüstarbeiten an den unterschiedlichen Systemen und deren Anpassung technische Schwierigkeiten vorprogrammiert und deren finanzielle Konsequenzen nicht abschätzbar sind. Wirtschaftlich ist es zudem kaum vertretbar, in Systeme zu investieren, die derzeit wohl den technischen Anforderungen der Einzelunternehmen genügen, aber in den nächsten Jahren trotz Aufwertung ausgetauscht werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Verkehrsunternehmen, das Beratungsbüro und die Landkreisverwaltung für die Beschaffung eines zukunftssicheren Systems der neuesten Generation aus. Hierzu werden gemeinsam Anforderungen formuliert, auf deren Grundlage konkrete Angebote bei den Herstellern eingeräumt werden. Die wesentlichsten Anforderungen sind:

 

-berührungsloser Chipkarteneinsatz für Einzelfahrscheine (rabattiert) und für Zeitkarten im Abo

-hohe Abfertigungsgeschwindigkeit

-abgestimmte Abrechnungssoftware

-funkbasierte Datenübertragung

-Systemkompatibilität mit dem neuesten Standard

 

Unter Angabe konkreter Anforderungen wurden die 6 führenden Hersteller von Fahrscheinausgabe- und Registriergeräten am 20. September 2005 zu einer Informationsveranstaltung in den Ostalbkreis eingeladen. Hierbei wurden Geräte vorgestellt und gleichzeitig Angaben des voraussichtlichen Kostenrahmens und des Zeitbedarfs erfragt.

 

Nach übereinstimmenden Herstellerangaben ist für das Gesamtprojekt mit einem Kostenrahmen von ca. 2 Mio. € zu rechnen. Verschiedene einfachere Ausstattungsvarianten können erst bei Vorliegen konkreter Angebote kostenmäßig bewertet werden. Der Kostenrahmen entspricht den Angaben in der Sitzungsvorlage 090/05.

 

Die Beschaffung der Geräte sollte durch die Busunternehmen erfolgen, die die Geräte in ihr Eigentum übernehmen. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass eine europaweite Ausschreibung notwendig sein wird. Die Busunternehmen erklären sich bereit, die Verkaufserlöse für nicht mehr benötigte Geräte auf den Zuschuss des Landkreises anzurechnen, was diesen entsprechend reduziert.

 

Insgesamt ergeben sich nach dem derzeitigen Stand folgende einmalige Aufwendungen für kooperationsbedingte Erstinvestitionen:

Aufwandsbereich

Gesamt

Ostalbkreis

Land

Marketing

70.000 €

35.000 €

35.000 €

Fahrgastinformation

20.000 €

10.000 €

10.000 €

DB Regio

170.000 €

85.000 €

85.000 €

Bus inklusive Abrechnungssoftware

2.000.000 

1.000.000 

1.000.000 

Gesamt

2.260.000 €

1.130.000 €

1.130.000 €

 

7.Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis

 

Der als Anlage 4 beigefügte Entwurf der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg regelt, dass das Land Baden-Württemberg dem Ostalbkreis

 

-zur Abdeckung der gesamten Lasten der Kooperation zur Regelung kreiseinheitlicher Abgabepreise (Harmonisierung und Durchtarifierung sowie Kosten der Koordination und Abrechnung) für die Jahre 2007 bis Ende 2011 eine jährliche Zuwendung in Höhe von höchstens 1,47 Mio. € und für das Rumpfjahr 2006 eine anteilige Zuwendung gewährt, wobei der Höchstbetrag sich ab 2010 um jährlich 29.400 € reduziert,

 

-auf Nachweis eine Zuwendung in Höhe von 50 % der notwendigen Erstinvestitionen gewährt, soweit diese Kosten 2,26 Mio. € nicht übersteigen und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht förderfähig sind. Die Mittel stehen bis Ende 2009 zur Verfügung.

 

Die Höhe der verbundbedingten Erstinvestitionen kann nach Angaben des Ministeriums und auch nach Ansicht des Ostalbkreises erst dann festgelegt werden, wenn die Entscheidungen über die notwendigen Investitionen bei allen Verkehrsunternehmen vorliegen. Eine Auflistung der Investitionen ist als Anlage dem Vertrag beizufügen.

 

Das Land erwartet eine Beteiligung des Ostalbkreises beim Vertrieb verbundübergreifender Abo-Fahrscheine in Zusammenarbeit mit dem Abo-Center der DB AG. Hier sind einmalige Kosten des Landkreises in Höhe von ca. 6.000 € zu erwarten. Ebenfalls gehen die Vertragsparteien davon aus, dass als verbundübergreifend gültiger Einzelfahrschein das Baden-Württemberg-Ticket in der Zukunft von allen Unternehmen im Ostalbkreis anerkannt wird.

 

8.Weiteres Vorgehen

 

Der Startzeitpunkt der Fahrpreiskooperation hängt maßgeblich davon ab, wie rasch eine funktionssichere Hard- und Software in den Bussen eingebaut ist. Zur Zeit wird unter der Koordination der PTV an einem Pflichtenheft gearbeitet, das die Grundlage für die Ausschreibung (EU-weit) ist, die im Dezember durchgeführt werden soll. Bis Ende Januar 2006 dürften die Angebote vorliegen und bis Ende Februar bewertet sein. Danach sind noch Verhandlungen über Details durchzuführen. Der Auftrag kann Ende März erteilt werden. Ziel ist es, dass im August 2006 die kreisweite Fahrpreiskooperation in Betrieb gehen kann.

 

Die Ausstattung der Bahnhöfe mit fehlenden Fahrausweisautomaten sowie die Umrüstung der vorhandenen Geräte und die Anpassung der Software im Schienenverkehr wird parallel vorgenommen und ist innerhalb oben genannter Zeiträume sichergestellt.

 

Parallel dazu müssen die vertraglichen Grundlagen gelegt werden. Die beiden Verträge mit dem Land Baden-Württemberg und den Verkehrsunternehmen müssen spätestens vor Erteilung der Aufträge durch Busunternehmen und DB AG an Lieferfirmen unterzeichnet sein.

 

Außerdem ist noch eine Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes erforderlich, mit der der unter Ziffer 5 dargestellten Umschichtung von Maßnahmen Rechnung getragen wird.

 

Bei Start der Fahrpreiskooperation ist sicherzustellen, dass alle Komponenten im Bus- und Schienenverkehr sowie die Abrechnungssoftware einwandfrei funktionieren. Ebenfalls ist der Starttermin abhängig von Terminvorgaben der DB, die Fahrpreisänderungen innerhalb Deutschlands nur zu festen Terminen in das bundesweit verfügbare Fahrpreissystem einpflegen kann.


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die kooperationsbedingten Erstinvestitionen ist im Vermögenshaushalt 2006 des Ostalbkreises ein einmaliger Betrag von 1,2 Mio. € bereitzustellen.

 

Für die laufenden Kosten der Fahrpreiskooperation sind im Verwaltungshaushalt 2006 im Unterabschnitt 1.7921 bei einem angenommenen Starttermin Mitte des Jahres 1,72 Mio. € sowie die entsprechenden Einnahmen aus der Beteiligung des Landes in Höhe von 860.000 € anzusetzen. Die Kostenansätze für andere Ausgabepositionen des Verwaltungshaushaltes für ÖPNV-Maßnahmen sind entsprechend den Vorgaben der Haushaltsstrukturkommission zu reduzieren.

 

Ab dem Jahr 2007 sind in den Haushaltsplänen für die auf den Ostalbkreis entfallenden laufenden Kosten der Fahrpreiskooperation jährlich 1,66 Mio. € aufzunehmen. Wegen des Wegfalls von Maßnahmen im Fahrpreisbereich in Höhe von ca. 800.000 € und den Effekten in der Schülerbeförderung in Höhe von ca. 500.000 € bedeutet dies, dass der Landkreis per Saldo ca. 360.000 € im Jahr mehr aufwenden muss.

Anlagen:

Anlagen

 

4

 

 

Sichtvermerke

 

Fachbereich__________________________________________________

Maier

Dezernent__________________________________________________

Götz

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel