Antrag der Verwaltung:
Antrag der Verwaltung:
Die Delegationssatzung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz wird mit Wirkung zum 01. Januar 2003 beschlossen.
Das Ergebnis der Beschlussfassung im Sozialausschuss wird bei der Sitzung mitgeteilt.
|