Bürgerinformationssystem

Vorlage - 286-1/02  

 
 
Betreff: Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2003
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
286/02
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Entscheidung
17.12.2002 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Anmerkung:

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 29. November 2002 mehrheitlich zugestimmt.

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Zur Gebührenkalkulation und zur Festlegung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

.Der Landkreis erhebt die Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
 

.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Dezember 2001 beschlossen hat, bleiben unverändert.
 

.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.
 

.Die Nachsorgekosten werden entsprechend der Verfüllmenge der Deponien mengenbezogen berechnet. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage (einschließlich Zinsen) für das Jahr 2003 wird auf 1.130.992 € festgelegt. Unter Zugrundelegung des Gutachtens der Schneider & Zajontz GFPO mbH erfolgt für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst.
 

.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2003 ein Teilbetrag in Höhe von 1.103.180 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nachsorgerücklage wieder zugeführt.

Der beim Jahresabschluss 2002 zu erwartende Überschuss im Abfallgebührenhaushalt wird bereits beim Jahresabschluss 2002 zur teilweisen Tilgung des Ablösebetrages verwendet und der Rücklage wieder zugeführt.


.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,20 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 in Höhe von 4.361.258,52 € wird zu einem Teil von 1.090.314,63 € im Jahr 2003 abgedeckt.

 

.Der Anteil des Landkreises am voraussichtlichen Gesamtgewinn der GOA - nach Abzug der Körperschafts- und Kapitalertragssteuer sowie des Solidaritätszuschlages - in geplanter Höhe von 611.630,67 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.

Der Anteil der MAGO am voraussichtlichen Gesamtgewinn der GOA - nach Abzug der Körperschafts- und Kapitalertragssteuer sowie des Solidaritätszuschlages - in geplanter Höhe von 587.645,15 € wird als Teil des von der MAGO noch zu zahlenden variablen Kaufpreises ebenfalls als Einnahme in den Abfallgebührenhaushalt eingestellt.


Sachverhalt/Begründung:

 

Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Vorgaben des Kooperationsvertrags zwischen dem Ostalbkreis und der GOA unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Zugrundelegung von erreichbaren Abfallmengen geplant. Unter anderem wegen der positiven Entwicklung im gewerblichen Bereich der GOA im Laufe des Geschäftsjahres 2002 konnten in die Planung für 2003 erhebliche Kostenreduzierungen einbezogen werden. Der Aufsichtsrat der GOA hat den Wirtschaftsplan 2003 in der 85. Aufsichtsratssitzung am 19. November 2002 genehmigt.

 

Das vom Landkreis für die Leistungen der GOA im hoheitlichen Bereich zu entrichtende Entgelt beträgt inkl. der Mehrwertsteuer rund 21,1 Mio. € (Vorjahr 25,5 Mio. €). Hier machen sich u. a. die von der GOA vorgenommenen Kostenreduzierungen bemerkbar.

 

Neben diesem Entgelt für die Leistungen der GOA wurden die Kosten des Landkreises im Bereich der Abfallwirtschaft mit folgenden Eckdaten in den Abfallgebührenhaushalt 2003 einbezogen:

 

.Es erfolgt eine jeweils anteilige Abdeckung der Fehlbeträge aus den Abfallgebührenhaushalten der Jahre 2000 (1.212.161,20 €) und 2001 (1.090.314,63 €), somit insgesamt 2.302.475,83 €. Die Restbeträge in Höhe von insgesamt 5.695.266,30 € sind in den Folgejahren abzuwickeln.

 

.Der gezahlte Ablösebetrag zur Stilllegung der Pyrolyse wurde der Nachsorgerücklage entnommen und ist dieser schrittweise wieder zuzuführen. Der Minderaufwand durch den Wegfall der thermischen Behandlung des Hausmülls in der Pyrolyse ab April 2002 beläuft sich für das Jahr 2002 auf voraussichtlich 1.633.048 €. Dieser Minderaufwand wird bereits 2002 wieder der Nachsorgerücklage zur teilweisen Tilgung des Ablösebetrags zugeführt. Auch unter Berücksichtigung dieser “Sonderzuführung” wird im Abfallgebührenhaushalt 2002 mit einem Überschuss von rund 1 Mio. € gerechnet, der ebenfalls bereits 2002 zur teilweisen Tilgung des Ablösebetrags verwendet wird. Somit werden bereits beim Rechnungsabschluss 2002 rund 2.633.048 € wieder der Nachsorgerücklage zugeführt. Vom verbleibenden Restbetrag (ca. 4,4 Mio. €) der Ablösesumme wird ein Teilbetrag von 1.103.180 € in die Gebührenkalkulation 2003 eingestellt und ebenfalls wieder der Nachsorgerücklage zugeführt.

 

.Die Verzinsung der Nachsorgerücklage wird wie bisher mit 4 % angegeben. Nachdem die für die Hausmülldeponien erforderliche Nachsorgerücklage bereits angesammelt ist, wird für die Hausmülldeponien lediglich die Verzinsung des angesammelten Kapitals der laufenden Rücklage zugeführt. Die Zuführung zur Nachsorgerücklage für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen erfolgt wie in den Vorjahren mengenbezogen und wird ebenfalls mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage einschließlich Zinsen für das Jahr 2003 beträgt insgesamt 1.130.992 €. Der geplante Rücklagenstand zum 31. Dezember 2003 beträgt unter Einbeziehung des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses 2002:

für die Hausmülldeponien25.120.173,20 €

für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie
Herlikofen1.132.220,29 €

für die (stillgelegte) Erdaushub- und Bauschuttdeponie
Gügling582.665,05 €

 

.Wie in den Vorjahren erfolgt die kalkulatorische Abschreibung der Deponien mengenabhängig, die kalkulatorische Verzinsung nach der Durchschnittswertmethode. Als Mischzinssatz wird unverändert 6 % angegeben.

 

.Der Wirtschaftsplan der GOA weist für das Geschäftsjahr 2003 einen Gewinn nach Steuern von rund 1,6 Mio. € aus. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2001 und dem voraussichtlichen Jahresgewinn 2002 verbleiben rund 1,3 Mio. €. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags können 1.199.276 € ausgeschüttet werden. Auf Grund des Beteiligungskaufvertrags zwischen dem Ostalbkreis und MAGO fällt der 49 %-ige Anteil der MAGO (587.645,15 €) zur Begleichung des variablen Kaufpreises dem Ostalbkreis zu. Insofern wird der gesamte ausschüttbare Jahresgewinn dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.

 

Die Planung der Abfallmengen erfolgte aus der Hochrechnung der 2002 angefallenen Mengen. Im Hausmüllbereich hat sich eine weitere Reduzierung der Einsammlungsmengen ergeben. Dies ist wohl begründet in einer Steigerung der Bio-Abfall-Abschöpfung und auch auf die Einführung des “Gelben Sacks” im April 2002 zurückzuführen. Durch die konsequente Umsetzung der Maßnahmen im Sperrmüllbereich hat sich die Mengenentwicklung stabilisiert.

 

Bei den Gewerbeabfällen ist insgesamt, bedingt durch die wirtschaftliche Situation, ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Auf Grund der 2003 in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung und der darin enthaltenen Vorgaben zur Getrennterfassung/Sortierung wird damit gerechnet, dass ein Großteil der Gewerbeabfälle nicht mehr der derzeit praktizierten Sortierung zugeführt werden kann. Vielmehr werden die vermischt anfallenden Abfälle wieder zur Beseitigung angeliefert.

 

Nach der Mengenplanung decken die zu erzielenden Gebühreneinnahmen bei gleich bleibenden Gebührensätzen wie im Jahr 2002 die geplanten gebührenfähigen Kosten in der Abfallwirtschaft des Jahres 2003 ab. Eine Änderung der für 2002 beschlossenen Gebühren ist somit nach den Planmengen für 2003 nicht erforderlich.


Finanzierungen und Folgekosten:

 

Ergeben sich aus den beiliegenden Kalkulationsunterlagen.


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Trahanovskyppa. Schneider

 

 

Fachdezernent__________________________________________________

KämmereiHubel

 

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
286/02   Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2003   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
286-1/02   Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2003   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage