Antrag der Verwaltung:
Anmerkung:
Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 29. November 2002 mehrheitlich zugestimmt.
Empfehlung an den Kreistag:
Zur Gebührenkalkulation und zur Festlegung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
.Der Landkreis erhebt die Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Dezember 2001 beschlossen hat, bleiben unverändert.
.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.
.Die Nachsorgekosten werden entsprechend der Verfüllmenge der Deponien mengenbezogen berechnet. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage (einschließlich Zinsen) für das Jahr 2003 wird auf 1.130.992 € festgelegt. Unter Zugrundelegung des Gutachtens der Schneider & Zajontz GFPO mbH erfolgt für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst.
.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2003 ein Teilbetrag in Höhe von 1.103.180 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nachsorgerücklage wieder zugeführt.
Der beim Jahresabschluss 2002 zu erwartende Überschuss im Abfallgebührenhaushalt wird bereits beim Jahresabschluss 2002 zur teilweisen Tilgung des Ablösebetrages verwendet und der Rücklage wieder zugeführt.
.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,20 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 in Höhe von 4.361.258,52 € wird zu einem Teil von 1.090.314,63 € im Jahr 2003 abgedeckt.
.Der Anteil des Landkreises am voraussichtlichen Gesamtgewinn der GOA - nach Abzug der Körperschafts- und Kapitalertragssteuer sowie des Solidaritätszuschlages - in geplanter Höhe von 611.630,67 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
Der Anteil der MAGO am voraussichtlichen Gesamtgewinn der GOA - nach Abzug der Körperschafts- und Kapitalertragssteuer sowie des Solidaritätszuschlages - in geplanter Höhe von 587.645,15 € wird als Teil des von der MAGO noch zu zahlenden variablen Kaufpreises ebenfalls als Einnahme in den Abfallgebührenhaushalt eingestellt.