Der Jugendhilfeausschuss empfhielt / der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2021/2022, frühestens ab 01.08.2021, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).
Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, d.h. vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024.
03.05.2021 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - (offen)
Beschluss
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses empfehlen dem Ausschuss fürBildung und Finanzen einstimmig dem Beschlussantrag zuzustimmen.
04.05.2021 - Ausschuss für Bildung und Finanzen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung undFinanzen stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.