Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 15.12.2020 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2021 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.02.2021 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2021 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 3.355.178 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei einzelnen Positionen zu Mehrkosten bzw. zu Mindererträgen.
Kliniken Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2021 ein Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 5 Mio. € berücksichtigt. Das wirtschaftliche Ergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR im Jahr 2021 wird wie schon das Jahr 2020 stark von der Corona-Pandemie beeinflusst sein. Auf der Erlösseite sind in den ersten Monaten des Jahres 2021 durch die notwendigen Einschränkungen bei planbaren Eingriffen und die Fokussierung auf die Beherrschung der Pandemie große Einbrüche zu verzeichnen. Die aktuellen Rettungsschirme der Bundesregierung wirken über die Freihaltepauschalen zunächst liquiditätssichernd. Darüber hinaus ist bei den Krankenhauserlösen ein Ganzjahresausgleich vorgesehen, der Stand heute aber nur maximal das Niveau von 98 % der Ist-Erlöse des Jahres 2019 absichert.
Auch auf der Kostenseite wirkt sich die Pandemie aus. Neben einem generell gestiegenen Preisniveau bei den Sachkosten müssen weiterhin große Mengen an persönlicher Schutzausrüstung beschafft werden. Auch pandemiebedingte Maßnahmen, wie z. B. der Sicherheitsdienst zur Zutrittskontrolle, müssen zurzeit noch aufrecht erhalten werden. Die Hilfsgelder in diesem Bereich (Corona-Sachkostenpauschalen) decken aktuell nicht die zusätzlichen Kosten ab. Der Personalaufwand lässt sich nicht reduzieren, da trotz geringerer Patientenzahl der Aufwand pro Patient deutlich höher ist - und das nicht nur für die Corona-Patienten selbst.
ÖPNV Die Auswirkungen der Pandemie schlagen sich auch beim ÖPNV fortlaufend in der Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen nieder. Sowohl die Busunternehmen im Ostalbkreis als auch die vom Land bestellten SPNV-Leistungen fahren weiterhin ohne nennenswerte Reduzierungen im Fahrplanangebot. Während der Rettungsschirm 2020 nur einen geringen kommunalen Anteil vorsah, wird dieser für das Jahr 2021 voraussichtlich umfassender ausfallen. Bislang gibt es noch keine Verständigung zwischen Land und kommunaler Seite über Ausmaß und Art der konkreten Finanzierungsverteilung. Bislang sind lediglich 50 % der Verluste für das 1.Halbjahr 2021 durch Zusagen des Landes abgedeckt. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern. Es besteht daher für die ÖPNV-Aufgabenträger ein (Vor-) Finanzierungsrisiko.
Schülerbeförderung Aufgrund der Schulschließungen ab dem 16.12.2020 bis zum 12.03.2021 wurden die Schülerfahrkarten nicht benötigt. Viele Beschwerden erreichten die Verwaltung und es bestand die Gefahr einer großen Kündigungswelle auf Ende Januar. Der Landkreis entschied deshalb, den Eigenanteil für den Monat Februar 2021 auszusetzen, in Ungewissheit ob es hierfür eine Erstattung vom Land geben wird. Die Gesamtsumme beträgt ca. 725.000 Euro.
Das Land hatte im Nachgang die Erstattung eines Eigenanteil-Monats in Aussicht gestellt, dabei jedoch den April als allgemeinen Erstattungsmonat festgelegt. Der Ostalbkreis konnte allerdings erreichen, dass ausnahmsweise der Februar vom Land erstattet wird. Jedoch erscheint es aufgrund der langen Zeit mit Home-Schooling und ohne Präsenzunterricht an der Schule gerechtfertigt, dass den Eltern der Fahrschüler ein weiterer Monat erlassen wird. Auch für Mai ist das Aussetzen des Eigenanteils angedacht. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat diesem in seiner Sitzung am 13.04.2021 bereits zugestimmt. Die Entscheidung des Kreistags steht noch aus.
Soziales Die Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege hängt stark von der demografischen Entwicklung ab. Die Zahl der älteren und insbesondere der Menschen im Alter ab 80 Jahren nimmt weiter zu. Daher wird sich auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen und damit auch die der Leistungsempfänger in der Hilfe zur Pflege weiter erhöhen. Hinzu kommen steigende Altersarmut sowie steigende Kosten im Pflegebereich. In Baden-Württemberg sind binnen 10 Jahren die Kosten pro Einwohner um über 30 % angestiegen. Parallel steigt die Zahl der Leistungsberechtigten durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder und Eltern von Pflegebedürftigen mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro werden von Unterhaltszahlungen entlastet.
Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Mit dem im Sommer veröffentlichten Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg wurde zum 1. Januar 2021 die Basis für das künftige Eingliederungshilfebudget nach dem SGB IX gelegt. Die Berechnungsgrundlagen des KVJS zur Einschätzung der Kostenfolgen basieren auf Annahmen und Schätzungen der neuen Gesetzessystematik bzw. der neuen Aufgabenstellungen. Hinzu kommen kreisspezifische Annahmen, Bewertungen und Konstellationen, so dass für die Jahre 2021 und 2022 verlässliche Schätzungen kaum möglich sind. Beeinflusst werden diese Schätzungen von weiteren, teilweise noch unklaren Faktoren, wie z. B. Tarifsteigerungen, dem höheren Anteil an Personalkosten in der Entgeltstruktur durch Trennung der Fach- von den existenzsichernden Leistungen, der zeitnahen Umstellung der Verbesserung der Personalschlüssel in den Werkstätten mit Behinderung sowie der komplexen Umstellung bei der sozialen Teilhabe, vor allem in der besonderen Wohnform durch die neue Leistungssystematik des Landesrahmenvertrages. Der Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe wird im Jahr 2021 rund 63,5 Mio. € betragen. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass das BTHG für die Träger der Eingliederungshilfe einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten wird. Dass das BTHG zum 1. Januar 2020 Konnexität auslöst, ist in Baden-Württemberg grundsätzlich unstrittig. Die zukünftigen finanziellen Auswirkungen des BTHG auf den Kreishaushalt werden maßgeblich davon abhängen, in welcher Höhe die Konnexitätsrelevanz des BTHG für die Zeit ab 2020 anerkannt wird. Auch Corona-bedingt kann es zu Mehraufwendungen kommen.
Jobcenter Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt und folglich auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2021 sind noch nicht absehbar. Aufgrund der Unterstützungsleistungen des Bundes für die Unternehmen ist bislang noch kein massiver Anstieg der Arbeitslosenzahl zu verzeichnen. Sollte sich dies erst in der zweiten Jahreshälfte bewahrheiten, könnte die prognostizierte durchschnittliche Zahl an Bedarfsgemeinschaften eingehalten werden.
Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 22.04.2020 von einer Planerfüllung aus.
Vor diesem Hintergrund stellt das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisses eine große Kraftanstrengung aller dar. Ohne entsprechende Hilfen des Bundes und des Landes Baden- Württemberg ist dies jedoch nur schwerlich möglich.
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Kämmerei gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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