Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfhielt / der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist schon seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben des Bildungssystems. Schulsozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabiliert. Mit einem Stellenumfang von 47,5 Vollzeitstellen profitieren aktuell 53 Allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostlabkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind acht Städte und Gemeinden, sechs Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.
Während der Corona-Pandemie kommt der Schulsozialarbeit eine besondere Bedeutung zu. Dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist es ein großes Anliegen, die soziale Infrastruktur unter den aktuell erschwerten Bedingungen aufrecht zu erhalten. Aus fachlicher Sicht sind die individuelle Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen und ihren Familien gerade auch in dieser Kriesensituation dringend erforderlich. Das Ministerium ermutigt deshalb die Fachkräfte, kreativ unterschiedliche Ideen telefonischer oder digitaler Kommunikation in die Wege zu leiten, um gerade auch schwer belastete Familien im Blick zu behalten.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2021 sind für die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen, die nicht in Trägerschaft des Ostalbkreises sind, insgesamt 974.336 Euro eingestellt. Für die kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) beläuft sich der Haushaltsansatz im Jahr 2021 auf 313.000 Euro.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2021/2022 sind beim Ostalbkreis ein Antrag auf eine neue Schulsozialarbeiterstelle und drei Anträge auf Stellenerweiterung eingegangen. Insgesamt handelt es sich um einen Netto-Stellenzuwachs von 1,6 Vollzeitstellen.
Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen bzw. Stellenerweiterung
Zur Begründung verweisen die Schulträger und die Schulen auf die Vielfalt der Problemlagen, die nicht zuletzt aus schwierigen häuslichen Verhältnissen herrühren. Themen wie z.B. der Umgang mit Medien, Mobbing, Veränderung von Familienstrukturen oder psychische Belastungen spielen eine immer größere Rolle. Die Schulen werden mit einem breiten Spektrum an Problemlagen und einer Zunahme von Problemfällen konfrontiert.
Für Stellenerweiterungen sind insbesondere auch die Größe der Schulen mit teilweise über 800 Schülerinnen und Schülern ausschlaggebend. Dem daraus resultierenden Bedarf kann die Schulsozialarbeit mit dem aktuellen Personalschlüssel nicht mehr gerecht werden.
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2021/2022
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilliung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Aus den Antragsbegründungen geht hervor, dass die Problemstellungen an den Schulen in den vergangenen Jahren zugenommen haben bzw. die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht decken kann. Für die bereits laufenden Projekte haben die Antragssteller die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet.
Sämtliche Anträge wurden auch vom Staatlichen Schulamt Göppingen und vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft.
Vom Staatlichen Schulamt werden alle Anträge voll und ganz befürwortet. Die bereits laufenden Projekte haben sich nach Einschätzung des Schulamts in den letzten Jahren sehr bewährt und die Schulsozialarbeit werde sowohl von Seiten der Schulleitungen als auch von den Lehrkräften als sehr hilfreich empfunden. Die Ansprechpersonen seien von unschätzbarem Wert für alle Schülerinnen und Schüler. Insbesondere auch im Rahmen des Ganztagesangebots habe sich die Schulsozialarbeit zu einer wichtigen Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler als Zugangsmöglichkeiten zur Inanspruchnahme von Hilfen entwickelt. Die von der Schulsozialarbeit bereits in der Vergangenheit geleisteten präventiven Maßnahmen und die dadurch möglichen individuellen Hilfen und Unterstützungen werden daher auch zukünftig im beantragten Beschäftigungsumfang an der Schule dringend benötigt.
Für die Sechta-Ries Schule Unterschneidheim verweist das Staatliche Schulamt auf die sehr heterogene Schülerschaft mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen. Daraus ergeben sich oft Konfliktsituationen und Beratungsanlässe, die den Einsatz einer Schulsozialarbeit für dringend notwendig erscheinen lassen. Das Staatliche Schulamt unterstützt deshalb ausdrücklich den Antrag der Gemeinde Unterschneidheim.
Auch seitens des Geschäftsbereichs Jugend und Familie werden die Anträge befürwortet.
Der Antrag auf Stellenerweiterung am Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen und am Peutinger-Gymnasium Ellwangen kann allein schon aufgrund der Anzahl von über 800 Schülerinnen und Schülern befürwortet werden. Dieser Schulgröße wird eine 50 %-Stelle nicht mehr gerecht. Auch der Antrag auf Stellenerweiterung an der Deutschorden-Schule Lauchheim um 10 % wird sowohl vom Staatlichen Schulamt als auch vom Geschäftsbereich Jugend und Familie befürwortet.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen und dem Geschäftsbereich Jugend und Familie schlägt die Verwaltung vor, ab dem Schuljahr 2021/2022 die Schulsozialarbeit an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter III. aufgeführten Schulen für weitere drei Jahre zu fördern.
Finanzierung und Folgekosten
Der Mehraufwand des Landkreises für die neu beantragten 1,6 Stellen beläuft sich im Jahr 2021 – abzüglich der Landesförderung und der Beteiligung der Schulträger – auf rund 13.500 Euro. Im Folgejahr wird mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 40.500 Euro gerechnet.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2021 beim Produkt 3620020000/43120000 (Anlage 9) berücksichtigt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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