Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen ermächtigt die Landkreisverwaltung, die Möglichkeit des Radleasings für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts Ostalbkreis entsprechend auszuschreiben.
Sachverhalt/Begründung
Mit dem Thema Radleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchte die Landkreisverwaltung ihrer Vorbildfunktion beim Klimaschutz nachkommen und gleichzeitig das betriebliche Mobilitätsmanagement und die Förderung des Radverkehrs weiter ausbauen. Gleichzeitig wird damit ein weiterer Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung umgesetzt und ein Anreiz geschaffen, den Weg zur Arbeit künftig mit dem Fahrrad zurückzulegen. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen des JobBike BW im Oktober 2020 für seine rund 170.000 Landesbeamtinnen und -beamten ein Radleasing-Modell auf Basis einer Entgeltumwandlung eingeführt. Und auch insgesamt bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Radleasing im Rahmen eines nachhaltigen und gesundheitsförderlichen betrieblichen Mobilitätsmanagements an. Die Geschäftsbereiche Personal und Nachhaltige Mobilität sowie der Personalrat arbeiten bei dieser Initiative eng zusammen.
Wer ist berechtigt?
Sowohl Beamte als auch TVöD-Beschäftigte können ein Angebot zum Leasing von Fahrrädern über den Dienstherrn bzw. Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Seit kurzer Zeit ermöglicht ein entsprechender Tarifvertrag die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im Bereich der TVöD-Beschäftigten. Bei Beamten bildet das Landesbesoldungsgesetz die Grundlage für die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Für die bei der Landkreisverwaltung beschäftigten Landesbeamtinnen und -beamten besteht seit Oktober 2020 die Möglichkeit zum Radleasing im Rahmen des oben genannten JobBike BW.
Ausgenommen von der Möglichkeit des Radleasings sind Beamte auf Widerruf und Beamte auf Zeit sowie Auszubildende, dual Studierende, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.
Wie funktioniert das Fahrradleasing?
Die Landkreisverwaltung schließt mit einem Leasinggeber einen Rahmenvertrag über das Radleasing ab. Die Landkreisverwaltung tritt dabei als Leasingnehmer auf und überlässt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Fahrrad für einen Zeitraum von 36 Monaten zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die Kosten für die Fahrräder, für deren Versicherung und Inspektion trägt die nutzende Person als monatliche Umwandlungsrate im Wege der Entgeltumwandlung. Dabei wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Die Bediensteten sparen dadurch Steuern und das Radleasing wird eine attraktive Alternative zum Barkauf.
Ausgewählt werden können alle Fahrradmarken und -typen sowie leasingfähiges Zubehör. Der Kauf ist sowohl beim Fahrradhändler vor Ort möglich als auch online, sofern der Händler mit demselben Dienstleister einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Bei der Auswahl des Dienstleisters für das Radleasing sind ein dichtes Händlernetz, ein guter Service für die Nutzerinnen und Nutzer sowie ein umfangreiches Angebot an Fahrradtypen und -marken zentrale Eignungskriterien.
Ob das Angebot für den Einzelnen persönlich vorteilhaft ist, muss jeder selbst entscheiden und hängt von individuellen Faktoren ab (unverbindliche Preisempfehlung des Fahrrads, Besoldungs-/Gehaltsgruppe, Steuerklasse etc.). Als Entscheidungshilfe stehen Vergleichsrechner der Leasinggesellschaften zur Verfügung, die die jeweilige Ersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie die Höhe der Umwandlungsrate im Vergleich zum Barkauf ermitteln. Der Anbieter des Radleasings sichert den Beschäftigten des Ostalbkreises eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Radleasings gegenüber dem privaten Barkauf zu.
Die Umwandlungsrate beinhaltet neben der Nutzungsrate zwingend eine Rate für eine Versicherung sowie eine darin enthaltene Mobilitätsgarantie.
Mit der Entgeltumwandlung verringert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt und somit auch die Höhe des Krankengelds, des Arbeitslosengelds sowie die spätere Rente. Aus diesem Grund war die Entgeltumwandlung für Fahrradleasing bei den Gewerkschaften umstritten. Erst im Zuge der letzten Tarifverhandlungen wurde die Möglichkeit des Fahrradleasings für Angestellte eröffnet.
Mit der privaten Nutzung des Fahrrads ist auch ein geldwerter Vorteil verbunden, der von der nutzenden Person versteuert werden muss. Der Steuersatz liegt derzeit bei 0,25 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung für das Fahrrad.
Was passiert mit dem Fahrrad nach Ablauf der Leasingzeit von 36 Monaten?
Nach Ende des 36-monatigen Überlassungszeitraums muss das Fahrrad an den Dienstleister zurückgegeben werden sofern dieser kein Kaufangebot unterbreitet. Ein Anspruch darauf ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen (Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung). Der Dienstleister beabsichtigt in der Regel, den nutzenden Personen ein Angebot für den Kauf des Fahrrads zu unterbreiten, da er sich sonst selbst um die anderweitige Verwertung der Fahrräder kümmern müsste.
Wie läuft die Bestellung eines Fahrrads ab?
Die Dienstleister wickeln den Vorgang in der Regel über eine digitale Plattform ab. So lädt der Händler das ausgesuchte Fahrrad in dem Portal hoch. Der Mitarbeiter nimmt das Angebot über das für die Firma eingerichtete Portal an. Aufgrund einer Benachrichtigung überprüft der Arbeitgeber das Angebot und gibt es frei. Sobald das Fahrrad abholbereit ist erhält der Mitarbeiter über den Dienstleister eine Benachrichtigung. Die Übergabe des Fahrrads wird digital im Portal mittels eines Abholcodes bestätigt. Daraufhin erfolgt die Eingabe der entsprechenden Angaben bei der Besoldungsstelle.
Der Dienstleister, mit welchem die Landkreisverwaltung das Fahrradleasing für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbietet, muss per Ausschreibung ermittelt werden.
Finanzierung und Folgekosten
Durch das Angebot des Fahrradleasings für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen keine Mehrkosten. Je nach Inanspruchnahme können sogar geringe Einsparungen bei den Sozialversicherungsabgaben entstehen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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