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Bürgerinformationssystem
1.) Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Architekturbüros eine genehmigungsfähige Planung auszuarbeiten.
Der Antrag der Verwaltung wird, bei einer Gegenstimme, mehrheitlich angenommen.