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Vorlage - 145/2015  

 
 
Betreff: Neubau Katzenhaus im Tierheim Dreherhof - Planungsfreigabe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei Beteiligt:Geschäftsbereich Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
22.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 145-2015_ Anlage 1
Vorlage 145_2015 Anlage 2
Kostenschätzung - Anlage 3

Antrag der Verwaltung

 

1.)              Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

 

2.)              Die Verwaltung wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Architekturbüros eine genehmigungsfähige Planung auszuarbeiten.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines:
 

Der Ostalbkreis ist Eigentümer des Tierheims Dreherhof in Aalen-Dewangen. Das Tierheim wird vom Tierschutzverein Ostalb e. V. auf Grundlage des Pacht- und Betreibervertrags in der Fassung vom 26./30.07.2012 betrieben.

 

Das Tierheim wurde 1980/1981 errichtet in der Absicht, den Tierschutz im Ostalbkreis zu fördern und in dem Bewusstsein, eine öffentliche Aufgabe für alle Städte und Gemeinden des Ostalbkreises zu erfüllen. Der Tierheimbetreiber ist verpflichtet, sämtliche im Ostalbkreis anfallenden Fundtiere, d. h. Hunde, Katzen und sonstige Kleintiere sowie durch Polizeibehörden sichergestellte oder beschlagnahmte Tiere im Tierheim entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterzubringen und zu versorgen.

 

Bereits in den Jahren 2002/2003 wurden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:

 

Nicht mehr zeitgemäße Zwinger wurden durch einen Neubau des Hundehauses mit zentraler Futterküche und Hundequarantänestation ersetzt. Das bestehende Katzenhaus einschließlich Katzenquarantänestation wurde in diesem Zuge renoviert. Hierfür wurden seinerzeit insgesamt rund 623.000 € aufgewendet.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird sich im Vorfeld der Sitzung Vor-Ort im Tierheim Dreherhof über die aktuelle Situation informieren.

 

Situation Katzenhaus:

 

Das bestehende Katzenhaus ist räumlich sehr beengt und in seiner Kapazität nicht mehr ausreichend.

 

Die Innenraum-Oberflächen - sowohl Wände, Böden als auch Decken - sind stark in die Jahre gekommen und erfordern dadurch einen verstärkten Reinigungsaufwand. Durch bestehende konstruktiv-einfache Raumerweiterungen sind thermisch ungünstige Wechselwirkungen von Temperatur und Feuchtigkeit nicht mehr in den Griff zu bekommen.

 

Gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis wurde folgender Verbesserungsbedarf festgestellt:

 

      Die Hundequarantäne wird dauerhaft als Katzenquarantäne genutzt und mit Neuaufnahmen besetzt.

      In der Krankenstation gibt es Probleme mit der die Klimaführung im Sommer und Winter.

      Das alte Hundehaus (Not-Katzenunterbringung / Katzen-Langzeitpflege) hat Sanierungsbedarf.

      Der schlechte Zustand der Gebäude in Verbindung mit den unzureichenden Haltungseinrichtungen für Katzen sind zu beheben. Direkte Stressoren für die Tiere sind Überbelegung der Haltungseinrichtungen, eingeschränkte Möglichkeiten zur Einzelhaltung, schlechtes Raumklima (Feuchtigkeit) und Keimdruck.

      Die Tierheim-Mitarbeiter werden durch zahlreiche zusätzliche und zeitraubende Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten mit gebunden.

Im Durchschnitt werden 80 - 100 Katzen im Tierheim untergebracht. Allein aus den erforderlichen Bedarfszahlen entstand in Absprache mit dem Tierschutzverein und den Geschäftsbereichen Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Gebäudemanagement und der Kämmerei ein in zwei Schritten zu realisierendes Raumprogramm, das, tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend, Platz für insgesamt 100 Katzen schaffen soll:

 

In einem ersten Schritt (Projekt 1) soll das bestehende Katzenhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Ersten Überlegungen zufolge könnte hier ausreichend Platz für insgesamt 64 Katzen geschaffen werden (6 Einheiten für je 8 Katzen, eine Quarantänestation für 6 Katzen sowie Krankenstationen für 10 Katzen).

 

In einem zweiten Schritt (Projekt 2) soll dann das derzeit als Katzen-Langzeitpflege genutzte alte Hundehaus umgebaut und saniert werden. Nicht verlegbare Katzen könnten während der Realisierung des Neubaus dort untergebracht werden.

 

Die Überprüfung von Varianten zu Umbau und Erweiterung gegenüber Varianten mit Neubebauung zeigte eindeutige Vorteile für einen Neubau. Bei einem Neubau können die Raumzuordnungen und die internen Abläufe wesentlich verbessert und weitaus wirtschaftlicher gestaltet werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) vom 01. März 2015, gültig bis 31. Dezember 2019, können für den Neubau von Tierheimen im Rahmen einer Projektförderung Zuwendungen in Höhe von einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 100.000 € je Projekt, gewährt werden.

 

Des Weiteren stellt das Land Baden-Württemberg für den Bau von Quarantänestationen gemäß den Erläuterungen zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 Kap. 0826 Titel 893 72 zusätzlich noch Zuschüsse in Höhe von 33 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bereit. Die Quarantäneförderung ist landesweit auf einen Betrag in Höhe von 40.000 € begrenzt und wird anhand der eingehenden Anträge verteilt. Hier kann für das Tierheim Dreherhof nach Auskunft vom Regierungspräsidium Stuttgart, vorbehaltlich einer Bewilligung,  mit einem Zuschuss bis maximal 15.000 € gerechnet werden.

 

Die jeweiligen Anträge wurden fristgerecht noch im Juni 2015 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Mit einer Entscheidung über die Anträge ist noch im Jahr 2015 zu rechnen.

 

Im Jahr 2013 sind beim Tierschutzverein Ostalb e. V. Vermächtnisse in Höhe von insgesamt 122.584,11 € eingegangen. Davon wurden 22.584,11 € als Ertrag vereinnahmt und damit zur Deckung der Aufwendungen für den Tierheimbetrieb eingesetzt. Die restlichen 100.000  wurden dem Vereinsvermögen zugeführt und stehen für den Neubau des Katzenhauses zur Verfügung.

 

Der Tierschutzverein Ostalb e. V. hat bereits signalisiert, den Neubau des Katzenhauses durch entsprechende Spendenaufrufe/-aktionen aktiv zu unterstützen.

 

Damit ergibt sich aufgrund einer vorläufigen Kostenschätzung des Geschäftsbereichs Gebäudemanagement für den Neubau des Katzenhauses einschließlich Quarantänestation (Projekt 1) ein Investitionsbedarf in Höhe von rund 482.780 €. Dieser ist wie folgt zu finanzieren:

 

Investitionsbedarf Neubau Katzenhaus einschl. Quarantänestation und Abbrucharbeiten bestehendes Katzenhaus insgesamt:              483.000 €

davon                                          

beantragte Zuwendung gem. VwV-Tierheime              100.000 €

beantragte Zuwendung Quarantänestation              15.000 €

ckstellung aus Vermächtnissen              100.000 €

              215.000 €

 

somit wären über Spenden und Haushaltsmittel noch zu finanzieren:               268.000 €

 

 

Termine

 

Die Planung der Neubaumaßnahme soll noch im Jahr 2015 erfolgen. Die Ausschreibung der Gewerke soll über die Wintermonate 2015/2016 vorbereitet werden, damit eine Vergabe und ein Baubeginn im Frühjahr 2016 erfolgen kann.

                           

r die Ertüchtigung und energetische Sanierung des alten Hundehauses zur Katzen-Langzeitpflege (Projekt 2 - voraussichtlich ab dem Jahr 2017) ist mit Aufwendungen in Höhe von rund 35.000 € zu rechnen. Auch für dieses Projekt soll zu gegebener Zeit ein Antrag auf Bezuschussung gem. VwV-Tierheime gestellt werden. Auch diese Maßnahme ist grundsätzlich mit bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben zuschussfähig.

 


Anlagen

 

Anlage 1:               Vorentwurfsplanung Neubau Katzenhaus einschl. Quarantänestation

Anlage 2:               Raumprogramm Katzenhaus einschl. Quarantänestation

Anlage 3:               Kostenaufstellung nach DIN 276 für Neubau Katzenhaus einschl. Quarantänestation

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Rettenmeier              Kikowatz

 

 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 145-2015_ Anlage 1 (778 KB)    
Anlage 2 2 Vorlage 145_2015 Anlage 2 (24 KB)    
Anlage 3 3 Kostenschätzung - Anlage 3 (122 KB)