Bürgerinformationssystem

Vorlage - 167/2015  

 
 
Betreff: Digitale Alarmierung für die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
22.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss stimmt der Einführung eines digitalen Alarmierungssystems für Feuerwehren und Rettungsdienste im Ostalbkreis zu und beauftragt die Verwaltung die dafür notwendigen Umsetzungsschritte zu vollziehen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Worum geht es?

 

Die analoge Alarmierung der Rettungskräfte im Ostalbkreis basiert auf einem technischen Standard, der in den 1970er Jahren entwickelt wurde. Die Empfänger werden größtenteils nicht mehr produziert, Ersatzteile finden sich teilweise nur noch auf dem Gebrauchtmarkt. Die Technik genügt nicht mehr den taktischen, technischen sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Alarmierungssystem. Auch bei größeren flächendeckenden Schadenslagen stößt das analoge System an seine Grenzen. Nachdem 37 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg ein digitales Alarmierungssystem für ihre Feuerwehren und Rettungskräfte eingeführt haben und der Landkreis Schwäbisch Hall als 38. Landkreis ein entsprechendes System derzeit aufbaut, möchten die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim mit dem Deutschen Roten Kreuz innerhalb der bewährten gemeinsamen Strukturen der Integrierten Leitstelle Ostwürttemberg nunmehr das Projekt der digitalen Alarmierung angehen.

 

Die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises wurden in den Bürgermeisterdienstbesprechungen am 6. Oktober 2014 und 22. Juni 2015 eingebunden und haben Zustimmung zum Projekt signalisiert. Auch im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Ostalbkreis wurde das Projekt letztmalig am 24. Juni 2015 behandelt und auch dort wurde Zustimmung signalisiert. Im Leitstellenbeirat für die Integrierte Leitstelle Ostwürttemberg wurde am 31. Juli 2015 das Projekt letztmalig vorgestellt und weiter vorangebracht. Im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Landkreis Heidenheim wurde das Projekt am 22. Juni 2015 mit einer positiven Beschlussfassung beraten. Der Verwaltungsausschuss des Kreistages im Landkreis Heidenheim beriet in seiner Sitzung vom 5. Juli 2015 das Vorhaben und bewertete es positiv. Ein formeller Beschluss dieses Ausschusses ist für den 29. September 2015 geplant.

 

 

II. Einführung: Digitale Alarmierung (POCSAG[1])

 

  1. Warum braucht man trotz des digitalen Sprechfunks, der im Land aufgebaut werden soll, ein digitales Alarmierungssystem?

 

In Baden-Württemberg beinhaltete das Pflichtenheft für das im Aufbau befindliche digitale TETRA-Sprechfunknetz der Polizei keine Alarmierungsmöglichkeit. So wäre beispielsweise innerhalb geschlossener Gebäude eine Alarmierung der Feuerwehrangehörigen über das TETRA-Sprechfunknetz nicht möglich. Dies bedeutet auf der anderen Seite: die digitale Alarmierung muss in einem eigenen Funknetz erfolgen, das separat im Ostalbkreis und im Landkreis Heidenheim aufgebaut werden muss. Die Alarmierungstechnik steht dann allen Hilfsorganisationen wie THW, DLRG, ASB, DRK, Notärzten und vor allem den Feuerwehren zur Verfügung.

 

  1. Was kann die digitale Alarmierung?

 

Die alte analoge Technologie basiert auf einer Alarmierung mit der charakteristischen Fünf-Ton-Folge, ein Alarmstichwort wird über Funk von der Leitstelle durchgegeben. Die alarmierten Kräfte begeben sich dann zur Einsatzzentrale.

 

Im digitalen POCSAG-System erfolgt ebenfalls ein Alarmton, zusätzlich wird auf dem Display des Empfängers Einsatzort, Ereignis, Zeit und Stufe des Feueralarms angezeigt. Die Übertragung der Alarmierung und der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Einsatzkräfte müssen durch die zusätzlichen Informationen nicht mehr rückfragen und sparen wertvolle Zeit. Ferner gibt es auch die Möglichkeit der aktiven Rückmeldung: Dies erleichtert der Leitstelle die Arbeit erheblich, da sie durch die Rückmeldung erkennt, welche Kräfte zu erwarten sind und im Bedarfsfall ohne Zeitverlust gleich zusätzliche Kräfte alarmieren kann. So gibt es auch die Möglichkeit gezielt bestimmte Gruppen zu alarmieren: So muss für den Einsatz einer Drehleiter nicht mehr der gesamte Löschzug mit bspw. Einsatzleitwagen, Löschgruppenfahrzeug, Tanklöschfahrzeug und Drehleiter alarmiert werden.

 

  1. Was braucht man für die digitale Alarmierung?

 

Zum Aufbau der digitalen Alarmierung ist - wie oben bereits beschrieben - ein eigenes Funknetz notwendig. Für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim gab ein beauftragtes Fachplanungsbüro in einer Entwurfsplanung an, dass 56 Funkstandorte benötigt werden würden. Davon sind acht so genannte Masterstandorte und 48 normale Alarmumsetzer. Damit wird eine sehr gute Funkabdeckung realisiert werden können. 28 Standorte existieren bereits und werden für die POCSAG-Alarmierung ertüchtigt. 28 Standorte müssten neu geschaffen werden. Die genauen Standorte werden dann in der noch zu beauftragenden Ausführungsplanung festgelegt. Den Städten und Gemeinden wurde in den Bürgermeisterdienstbesprechungen zugesagt, dass sie in die Standortentscheidungen eingebunden werden.

 

Derzeit ist davon auszugehen, dass die Installation an vorhandenen Gebäuden und Einrichtungen (Feuerwehrgerätehäuser, Rathäuser,….) stattfinden kann und kein freistehender Mastbau notwendig sein wird. Dies bedeutet, dass mit keinen zu großen Schwierigkeiten bei der Erstellung des Funknetzes zu rechnen ist. Im Gegensatz zu Mobilfunkmasten strahlen Sender bei der POCSAG-Alarmierung nur im Alarmfall und nicht permanent.

 

Die Kosten zur Erschließung der Standorte hängen sehr stark von der vorhandenen Infrastruktur ab (z.B. Strom, Erdung, Gebäude oder muss ein Mast errichtet werden).

Im Mittel kostet Standorte ohne freistehenden Mastbau (Schlauchturm einer Feuerwache, Feuerwehrgerätehaus, Rathaus,…) 10.000 EUR und ein freistehender Maststandort ca. 20.000-40.000 EUR. Um die Standortwahl einzugrenzen fanden im Mai 2015 Besichtigungen von 80 möglichen Standorten im Ostalbkreis und im Landkreis Heidenheim statt.

 

 

III. Kosten der digitalen Alarmierung

 

  1. Funknetz

 

Die Anschaffungskosten beinhalten alle Kosten, die zur Herstellung und Einrichtung eines betriebsfähigen Alarmierungsnetzes als einmalige Kosten anfallen wie beispielsweise Beschaffung der Infrastruktur oder bauliche Ertüchtigungen wie Elektroanschlüsse und Blitzschutzmaßnahmen etc. Die berechneten Anschaffungskosten für die 56 Standorte betragen 1.142.785,75 EUR zzgl. MwSt. also brutto 1.359.915,04 EUR.

 

Dazu kommen die Betriebskosten, die vorwiegend aus Mieten für die Funkstandorte und Leitungen sowie aus Kosten für Serviceleistungen resultieren. Aus der Betrachtung für einen Betriebszeitraum von 8 Jahren ergeben sich für die mittleren jährlichen Betriebskosten ca. 138.000 EUR brutto für das gesamte Netz in beiden Landkreisen.

 

  1. Funkmelder

 

Die Beschaffung der für die Alarmierung notwendigen Melder ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die Ausschreibung soll zentral erfolgen (für beide Landkreise und Hilfsorganisationen), um maximale Kosteneffekte zu realisieren. Derzeit geht der Leitstellenbeirat (beide Landkreise und DRK) davon aus, dass nicht vor 2017 die Melder beschafft werden müssen. Die Lebensdauer der Melder beträgt 8 bis 10 Jahre. Die Frage wird sein: Soll eine aktive Alarmierung oder eine passive Alarmierung gewählt werden? Dies muss für jede Kommune, ggf. für einzelne Abteilungen der Feuerwehren entschieden werden.

 

Aktive Alarmierung:

Die aktive Alarmierung weist die bereits beschriebene Möglichkeit der Rückmeldung der Einsatzkräfte auf. Die aktive Alarmierung kann bei Abteilungen mit schlechter Tagverfügbarkeit sinnvoll sein, um schnell zusätzliche Kräfte zu alarmieren. Die Kosten für ein Gerät liegen bei 550 EUR. Ferner gibt es Folgekosten für eine GSM-Karte (Mobilfunkkarte wie beim Handy) von ca. 4 EUR Monat.

 

Passive Alarmierung:

Bei der passiven Alarmierung gibt es keine Rückmeldemöglichkeit. Die alarmierten Feuerwehrkräfte rücken nach dem Alarm aus wie bisher. Kosten für Geräte: 350 EUR. Ferner gibt es keine Folgekosten durch eine GSM-Karte

 

 

  1. Kostenaufstellung, Kostenverteilung und zu erwartende Fördergelder
    (Summen basieren auf der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros)

 

Funknetz:

 

Errichtung des digitalen POCSAG-Systems für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim
(56 Standorte)

645.500,00 EUR

Maßnahmen zur Ertüchtigung der Standorte,

Schaffung neuer Standorte

497.600,00 EUR

Errichtungskosten Summe

Netto: 1.143.000,00 EUR

 

Brutto: 1.360.000,00 EUR

Planungskosten gem. HOAI

180.000,00 EUR

SUMME:

1.540.000,00 EUR

 

 

Verteilung über die Leitstellenvereinbarung:

 

Gesamtkosten

1.540.000,00 EUR

Anteil DRK nach Leitstellenvereinbarung (50%)

770.000,00 EUR

Anteil Landkreise (Feuerwehr)

770.000,00 EUR

Z-Feu-Förderung (5.000 EUR für jeden der 56 Alarmumsetzer, 15.000 EUR pauschal für die Einbindung der Leitstelle)

295.000,00 EUR

Anteil Landkreise abzüglich Förderung

475.000,00 EUR

Anteil Landkreis Heidenheim (1/3)

158.300,00 EUR

Anteil Ostalbkreis (2/3)

316.700,00 EUR

 

Betriebskosten:

 

Serviceleistungen vor und nach der Garantiezeit für
8 Jahre

144.900,00 EUR

Standort- und Leitungsmieten für 8 Jahre

782.900,00 EUR

Mehrwertsteuer

176.300,00 EUR

Betriebskosten für 8 Jahre inkl. MwSt

1.104.000,00 EUR

Mittlere jährliche Betriebskosten (inkl. 19% MwSt)

138.000,00 EUR

Mittlerer jährlicher Anteil des Ostalbkreises
entlang der Leitstellenvereinbarung (35%)

48.300,00 EUR

 

 

IV. Zeitlicher Ablauf

 

Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen soll ab Mitte September 2015 erfolgen. Es folgt eine Phase in der von den Eigentümern der Funkstandorte und anderen Nutzern der Standorte Genehmigungen eingeholt werden. Diese Phase kann bis zu vier Monate dauern. Parallel dazu wird die Ausführungsplanung für die Standorte durchgeführt, für die keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind bzw. die Zustimmung bereits vorhanden ist. Das Ziel ist, dass mit den Genehmigungen dann die ausführungsreife Planung vorliegt. Das Leistungsverzeichnis und die Formblätter für die Ausschreibungsunterlagen sollen bis Ende Februar 2016 vorliegen. Ab März 2016 soll die Ausschreibung - europaweite Vergabe - erfolgen. Für den Vergabeprozess sind mindestens vier Monate einzuplanen. Die Vergabe könnte demnach Ende Juni bis Mitte Juli 2016 (inkl. Wartezeiten) erfolgen. Die Realisierung des Funknetzes soll im 3. Quartal 2016 abgeschlossen sein und mit dem Probebetrieb soll im vierten Quartal 2016 begonnen werden. Das Planungsbüro empfiehlt einen achtwöchigen Probebetrieb. Während dieses Probebetriebs werden Funkfeldmessungen durchgeführt. Die digitale Alarmierungsanlage soll bis zum ersten Quartal 2017 vollständig aufgebaut und in Betrieb genommen werden.


[1] POCSAG bezeichnet ein Protokoll für Funkrufdienste, entwickelt von der britischen Post Office Code Standard Advisory Group, deren Kurzwort der Name des Protokolls ist.


Finanzierung und Folgekosten

 

Zur Finanzierung des Anteils des Ostalbkreises r den Aufbau des digitalen Alarmierungsnetzes sind im THH7 in der Produktgruppe 12.60 Brandschutz auf dem Sachkonto 7818000 bereits für das Jahr 2015 165.000 EUR eingestellt. Der Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 151.700 EUR ist im Haushalt 2016 bereitzustellen.

 

Ab dem Jahr 2016 anteilig und in den Folgejahren wird der Betriebskostenanteil des Ostalbkreises im THH7 in der Produktgruppe 12.60 Brandschutz im laufenden Haushalt abgebildet. Wie oben bereits skizziert, ist von mittleren jährlichen Betriebskostenr den Ostalbkreis in den ersten 8 Jahren in Höhe von 48.300 EUR auszugehen.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle VII/01

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Feil

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel