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Vorlage - 168/2015  

 
 
Betreff: Bericht über die Maßnahmen im Zuge des Forst-Kartellverfahrens
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
22.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Sachverhalt

 

Das Bundeskartellamt verfolgt seit geraumer Zeit (2002) das Ziel, der staatlichen Forstverwaltung Baden-Württemberg und dementsprechend den unteren Forstbehörden bei den Landratsämtern und Stadtkreisen, den gemeinsamen Holzverkauf von Nadelstammholz aller Waldbesitzarten zu verbieten (in Abhängigkeit von der Waldbesitzgröße).

Dem Landesbetrieb ForstBW wird in diesem Zusammenhang eine monopolhafte Stellung vorgeworfen, die aufzulösen sei.

Dabei fasst die Kartellbehörde die „Holzverkaufstätigkeiten“ so weit, dass mit deren Untersagung die bewährte Struktur des „Einheitsforstamts“ in Baden-Württemberg und perspektivisch auch in anderen Bundesländern zerschlagen würde.

Nachdem die entsprechende Unterlassungsverfügung am 18.07.2015 ergangen ist, hat das Land Baden-Württemberg den Klageweg beschritten. Dieser Schritt wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden eng abgestimmt.

 

2. Einrichtung einer Holzverkaufsstelle beim Landratsamt als freiwillige, kommunale
    Aufgabe.

 

Da bereits ab Ergehen der Untersagungsverfügung mit Sofortvollzug ein Schadensersatzrisiko für das Land wie auch für die waldbesitzenden Kommunen besteht, wenn das Land die Holzvermarktung unverändert lässt, bedarf es eines Übergangsmodells zur Anpassung der Nadelstammholzvermarktung. Insoweit wird eine Kernforderung des Bundeskartellamts vorsorglich umgesetzt. Der Kreistag hat am 12.05.2015 der Einrichtung einer entsprechenden Holzverkaufsstelle beim Landratsamt als freiwillige, kommunale Aufgabe zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Kreisverwaltung ermächtigt, die Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) mit der Besorgung der Holzverkaufsgeschäfte zu betrauen. Am 23.06.2015 beschloss der Kreistag die Satzung des Ostalbkreises über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für nichtstaatliche Waldbesitzer. Mit Verfügung vom

17. Juli 2015, Dienstanweisung Nr. 182, wurde eine Holzverkaufsstelle bei der Kämmerei eingerichtet.

 

3. Umsetzung

 

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2015 wurden alle nichtstaatlichen, vertraglich betreuten Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften im Ostalbkreis abgefragt, ob sie künftig mit dem Holzverkauf durch die FSL einverstanden wären. Die überwiegend positiven Rückantworten (über 2/3 Rücklauf, davon über 90 Prozent Zustimmung) erlaubten es, diesen Weg einzuschlagen. Zwischen Kämmerei und FSL wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart. Die Regelung trat mit dem 01.09.2015 in Kraft.

 

Mit den betreffenden Waldbesitzern (55) waren die bestehenden Verträge mit Wirkung vom 01.09.2015 dahingehend abzuändern, dass der Nadelstammholzverkauf künftig nicht mehr durch die untere Forstbehörde erfolgen soll. Für die einzelnen Waldbesitzer entstehen keine finanziellen Nachteile.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Forstbehörde wurden auf korrektes Verhalten im Zusammenhang mit dem Holzverkauf für nichtstaatliche Waldbesitzer verpflichtet. Dabei wurde die organisatorische, personelle, räumliche und technische Trennung der beim Holzverkauf Tätigen umgesetzt.

 

Die Holzverkaufstätigkeit wird mit Wirkung vom 01.09.2015 wie folgt geregelt:

 

Überführung der Verkaufssortimente zur FSL bzw. Verbleib bei der uFB

 

Waldbesitzart

Größe

FSL

uFB

Körperschaftswald (15)

über 100 ha

(ohne selbstvermarktende)

Nadel-Stammholz, Nadel-Industrieholz- IS

Nadel-Industrieholz -IL/IG

Laubstammholz und sonstige Sortimente

(30)

unter 100 ha

Nadel-Stammholz, Nadel-Industrieholz- IS

Nadel-Industrieholz -IL/IG

Laubstammholz und sonstige Sortimente

Gemeinschaftswälder (5) 

alle über 100 ha

(ohne selbstvermarktende)

Nadel-Stammholz, Nadel-Industrieholz- IS

Nadel-Industrieholz -IL/IG

Laubstammholz und sonstige Sortimente

Vertraglich betreuter Privatwald (3)

über 100 ha

 

Nadel-Stammholz, Nadel-Industrieholz- IS

Nadel-Industrieholz -IL/IG

Laubstammholz und sonstige Sortimente

(1)

unter 100 ha

Nadel-Stammholz, Nadel-Industrieholz- IS

Nadel-Industrieholz -IL/IG

Laubstammholz und sonstige Sortimente

Kirchenwälder (3)

über 100 ha

 

Nadel-Stammholz, Nadel-Industrieholz- IS

Nadel-Industrieholz -IL/IG

Laubstammholz und sonstige Sortimente

Kirchenwälder (30)

unter 100 ha

 

Alle Baumarten und Sortimente

Kleinprivatwald u. FBGen (10.000)

 

Alle  BA und Sortimente

(im Regelfall)

 

 

       BA=Baumart, IS=Industrie-Schichtholz, IL=Industrie-Langholz,
       IG=Industrieholz nach Gewicht.

       FSL=Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes,
       uFB= untere Forstbehörde, FBG=Forstbetriebsgemeinschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Perspektive

 

Die Beschwerde gegen die Unterlassungsverfügung des Bundeskartellamtes wurde fristgemäß beim OLG Düsseldorf eingereicht (18.08.2015). Gleichzeitig wurde der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich Annahme der Beschwerde, bzw. Zubilligung der aufschiebenden Wirkung wird im Laufe des Oktober erwartet. Flankierend hat das Land zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die sich zum einen mit der Marktabgrenzung und zum anderen mit der Abgrenzung von Wirtschaftsverwaltung und Daseinsvorsorge (hoheitlicher Aspekt) beschäftigen.

Das Verfahren in der Hauptsache wird voraussichtlich einen Zeitraum von 2-4 Jahren in

Anspruch nehmen.


Finanzierung und Folgekosten

             

 

Die FSL wird im Sinne der Geschäftsbesorgung im Auftrag und gegen Entgelt für den Ostalbkreis tätig. Hierfür werden zwei forstliche Mitarbeiter (Geschäftsführung und Sachbearbeitung) aus dem Personalbestand der unteren Forstbehörde zur FSL umgesetzt und ein jährlicher Sachkostenbeitrag gezahlt.

Die jährlichen Kosten belaufen sich für den Ostalbkreis auf 135.515,00.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

 

Dezernat III

__________________________________________

 

Reck

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel