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Vorlage - 153/2015  

 
 
Betreff: Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis - Umsetzung und Maßnahmen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
22.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2a - Kopie
Anlage 2b - Kopie

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis. Dem Ausschuss ist in einem Jahr erneut über die Umsetzung und Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan zu berichten.
     
  2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Landkreisverwaltung, auf Grundlage der unter Ziffer 3.1 dargelegten Finanzierungsmöglichkeiten für Verbesserungen im ÖPNV ein Konzept zu entwickeln. Dies ist dem Kreistag des Ostalbkreises zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Beschluss Nahverkehrsplan

 

Der Kreistag des Ostalbkreises beschloss in seiner Sitzung vom 24. Juni 2014 den Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis. Dieser Rahmenplan für die Entwicklung des Nahverkehrs wurde im Zuge des Anhörungsverfahrens in den kommunalen Gremien und in der Öffentlichkeit diskutiert. Im Zuge des Beschlussverfahrens wurde von der Landkreisverwaltung vorgeschlagen, inhaltliche Diskussionen in den Teilräumen des Kreises zu führen. In diesen sollen die zahlreichen Anregungen und Forderungen von Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Fahrgästen aufgegriffen werden. Ebenfalls wurde angeregt, den im Nahverkehr dargestellten Einsatz flexibler Bedienungsformen konkreter auszugestalten. Nachstehend wird dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ein erster Überblick über die bislang umgesetzten Teile und die geplanten Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan gegeben.

 

 

  1. Teilraumgespräche - Maßnahmen
     

2.1   Raum Ellwangen

Zum ersten Teilraumgespräch im Oktober 2014 wurden die kommunalen Vertreter der ganzen Raumschaft Ellwangen zusammen mit den örtlich tätigen Verkehrsunternehmen eingeladen. Hierbei wünschten alle Teilnehmer eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand der Nahverkehrsbedienung. Allen war dabei bewusst, dass hierfür zusätzliche Finanzmittel notwendig sind. Diese Finanzierung sei kommunalpolitisch zu diskutieren. Vereinbart wurde, sukzessiv Räume entlang verkehrlich zusammenhängender Bedienungsachsen gemeinsam anzugehen und ortsgenaue Lösungen vorzubereiten. Dies erfolgte in zwei weiteren Runden im Mai bzw. Juli 2015 für die Achsen Ellwangen - Neuler (- Aalen) und Ellwangen - Adelmannsfelden - Abtsgmünd. Hierzu wurde von FahrBus Ostalb (FBO) für alle in diesem Raum tätigen Verkehrsunternehmen in einer umfassenden und detaillierten Präsentation alternative Neuplanungen eines deutlich verbesserten Verkehrsangebots im Linienverkehr mit den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen vorgestellt. Angesichts der nachstehend zusammengefassten erforderlichen Zusatzaufwendungen besteht Übereinstimmung darin, dass diese Kosten nicht alleine durch die Nutzer finanziert werden können.

 

Festzuhalten ist, dass auf den Achsen das im Nahverkehrsplan definierte Mindestangebot erfüllt ist. Ansatz für die Neuplanungen war für die beiden Bedienungsachsen die Umsetzung des maximalen Angebots, das der Nahverkehrsplan für die jeweilige Achsenkategorie vorsieht (Anlage 1). Dies hätte für die Achsen folgende Konsequenzen:

 

Ellwangen - Neuler

 

Betriebstag

Anzahl Fahrten neu

Anzahl Fahrten alt

zusätzliche Fahrten/Tag

Montag - Freitag

Schultag

39

28

11

Montag - Freitag

Ferien

30

18

12

 

Samstag

12

4

8

 

Insgesamt sind mit dieser Erweiterung Mehrleistungen von 31.400 km mit einem Kostenaufwand von ca. 88.000 € verbunden. Bei einer reinen Nutzerfinanzierung wäre hierfür der Abschluss von 138 neuer Abonnements erforderlich.

 

Ergänzend wird für die Teilorte von Neuler vorgeschlagen, dass alle Teilorte nur noch nach Voranmeldung bedient werden (außer reine Schülerkurse). Dieses Rufbus-Konzept würde die flächenhafte Erschließung des Gemeindegebiets mit begrenzten Aufwendungen deutlich verbessern.

 

Ellwangen - Adelmannsfelden - Abtsgmünd

 

Für diese Achse wurden verschiedene Varianten dargestellt. Für die Variante 1 (durchgehender Ein-Stunden-Takt) ergeben sich folgende Veränderungen.

 

Betriebstag

Anzahl Fahrten neu

Anzahl Fahrten alt

zusätzliche Fahrten/Tag

Montag - Freitag

Schultag

46

44

2

Montag - Freitag

Ferien

29

21

8

Samstag

8

8

0

 

Mit dieser Angebotserweiterung wären 60.000 km/Jahr mit einem Zusatzaufwand von ca. 170.000 €/Jahr verbunden. Dies würde 227 neuen Abonnements entsprechen. Diese durchgehend vertaktete Linie Ellwangen - Abtsgmünd entspricht der im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes aufgestellten Forderung nach der Darstellung der Verbindung Abtsgmünd - Neuler - Ellwangen als durchgehender Linie.

 

Als Anlage 2 a und b sind die Fahrplanvorschläge für die beiden Achsen sowie die derzeit gefahrenen Fahrpläne abgedruckt.

 

Hinzuweisen ist, dass im Gemeindegebiet von Neuler das Rufbus-Konzept ohne direkte Kostenübernahme Dritter bereits zum Herbst 2015 in Ansätzen umgesetzt werden soll.

 

2.2   Bopfingen

Die im Zuge des Nahverkehrsplans erhobenen Forderungen aus dieser Raumschaft bezogen sich primär auf die Erfordernisse in der Schülerbeförderung und hier auf Verkürzung der Reise- und Wartezeiten vor/nach Schulbeginn. Dies wurde in zunächst großen Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2014 mit kommunalen Vertretern, Schulleitern, Eltern, Schülern, Verkehrsunternehmen und der Landkreisverwaltung intensiv thematisiert. Dabei wurde eine grundsätzliche Umgestaltung der Fahrpläne im gesamten Sechta-Ries-Gebiet inklusive der Anschlussverbindungen entlang der Ries-Bahn und Richtung Härtsfeld/Hülen/­Lippach gefordert. Dies sollte zu einer grundlegenden Aufwertung des Schulstandortes Bopfingen beitragen.

 

In der Folge konnten in Abstimmung der Landkreisverwaltung mit den örtlichen Verkehrsunternehmen, der Stadt Bopfingen, und den jeweils betroffenen Schulen kleinräumige Problemlösungen erzielt werden. Dabei musste insbesondere die Bedienungssituation im Raum Unterschneidheim bedacht werden. Unterschneidheim selbst hat eine eigene Realschule mit einem größeren Einzugsbereich auch in den bayrischen Raum und ist schulisch zudem nach Bopfingen als auch nach Ellwangen orientiert. Durch Änderungen und Abstimmungen der Fahrpläne der Unternehmen OVA und Friedrich Müller (FBO) im Raum Unterschneidheim konnten durch die Einrichtung von Auftragsfahrten und einzelner weniger zusätzlicher Fahrten die Warte- und Reisezeiten deutlich reduziert werden. Der Mehraufwand für Verkehrsleistungen war dabei gering. Für die weit überwiegende Schülerzahl aus diesem Raum gab es deutliche Verbesserungen. Für wenige Schüler ist dies jedoch auch mit längeren Fahrzeiten verbunden. Für den Ostalbkreis ist bei derartigen Änderungen von besonderer Bedeutung, dass mit Anpassungen von Fahrplänen nicht Schulpolitik betrieben wird, sondern ausschließlich die Qualität der Schülerbeförderung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte entscheidungserheblich ist.

 

2.3   Lippach - Lauchheim

In den teilraumbezogenen Angebotsmaßnahmen des Nahverkehrsplans ist die betriebliche Integration der Linie 99 (OVA Lauchheim - Lippach) in das übrige Bedienungsangebot in diesem Raum aufgeführt. Diese Integration wird zwischen den dort tätigen Verkehrsunternehmen (OVA, Mack, RBS) unter Moderation des Ostalbkreises derzeit intensiv vorbereitet. Im Herbst sollen zunächst den betroffenen Städten und Gemeinden das neue großräumige Bedienungskonzept vorgestellt werden. Eine Umsetzung ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 anvisiert.

 

2.4   Flexible Bedienungsformen

Der Nahverkehrsplan gibt keine konkreten Umsetzungsszenarien für flexible Bedienungsformen vor, da diese vor Ort in Zusammenarbeit mit Kommunen und Busunternehmen zu prüfen sind. Vor diesem Hintergrund wurde im Mai eine Informations- und Diskussionsveranstaltung unter Einbeziehung der NVBW (Kompetenzzentrum innovativer ÖPNV) angeboten, an der zahlreiche kommunale Vertreter teilnahmen. Dabei wurde seitens des Ostalbkreises deutlich auf den Unterschied zwischen flexiblen Bedienungsformen auf Basis des PBefG, wie z.B. Anmeldeverkehre oder Bürgerbusse, und solchen außerhalb des rechtlichen Rahmens (z.B. Nachbarschaftshilfe, Patientenfahrdienste) hingewiesen. Im Fokus stehen für den Ostalbkreis solche Formen, die im Einklang mit dem Personenbeförderungsrecht stehen. Bei Bedarf steht der Ostalbkreis für fachliche Fragen zur Verfügung.

 

2.5   Weitere Maßnahmen des Nahverkehrsplans

Folgende weitere im Nahverkehrsplan verankerte Maßnahmen sind bereits umgesetzt:

 

- Gründung einer Verbundgesellschaft zur Abwicklung der organisatorischen und finanziellen Fragen OstalbMobil betreffend.

- Ausbau der Tarifkooperation (insbesondere mit VVS)

- Etablierung eines Fahrgastbeirates als Interessensvertretung der Nahverkehrsnutzer

 

 

  1. Konsequenzen
     

3.1   Neue Finanzierungsmodelle für ÖPNV-Leistungen

Bislang werden die Verkehrsleistungen im Busverkehr von den Unternehmen eigenwirtschaftlich erbracht. Betriebskostenzuschüsse fließen nicht. Der Ostalbkreis hat jedoch im Jahr 2014 als zuständige Behörde nach der EG-Verordnung 1370/2007 Busunternehmen für Verkehrsleistungen Ausgleichsleistungen i.H.v. 3.130.302  gewährt. Diese Verkehrsleistungen hätten die Betreiber unter Berücksichtigung des eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang übernommen. Darunter fallen insbesondere s.g. Schülerkurse oder auch die Zahlungen für den StadtBus Ellwangen.

 

Hierbei ist eine Co-Finanzierung zusätzlicher Verkehrsangebote von Gemeinden und Landkreis denkbar, sofern sich diese im Rahmen der Vorgaben des Nahverkehrsplans bewegen. Die Interessensquote der Gemeinde sollte mindestens 50 % betragen. Dies entspricht den Finanzierungsmodellen zahlreicher Landkreise. Eine Kostenübernahme des Landkreises für zusätzliche Angebote/Bedienungskonzepte, die über die Standards des Nahverkehrsplans hinausgehen, kann nicht unterstützt werden. Hier ist eine volle Finanzierung durch die kommunale Seite vorzusehen.

 

3.2   Auswirkungen rechtlicher Bestimmungen auf verkehrliche Maßnahmen

Die bislang gewährten Ausgleichszahlungen für zusätzliche Fahrangebote werden bislang auf Grundlage von Verträgen gewährt. Dies ist nach der EG VO 1370/2007 jedoch längstens bis Ende 2019 möglich. Eine rechtssichere Umsetzung wird sukzessive angestrebt, indem die derzeitigen Ausgleichszahlungen im Sinne der Höchsttarifsatzung über den jeweiligen Haustarif der Verkehrsunternehmens abgebildet werden. Nachdem hierin die dann fällige Umsatzsteuer (7%) zu berücksichtigen ist, führt dies zu Mehrbelastungen. Hierüber wird der Ausschuss zeitnah unterrichtet.

 

 

  1. Einschätzung der Landkreisverwaltung - weiteres Vorgehen

Die Umsetzung wünschenswerter und sinnvoller Verbesserungen im Busverkehr sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese fallen in einem begrenztem Raum an und kommen einer begrenzten Nutzerzahl zu Gute. Wie unter Ziffer 3.1 ausgeführt, ist vor der Planung und v.a. Umsetzung weiterer Verbesserungen die Verständigung auf ein Finanzierungsmodell unverzichtbar.

 

Die sukzessive Bearbeitung von einzelnen Räumen/Achsen im Rahmen von Teilraumgesprächen erfordert zudem einen hohen Arbeitseinsatz von Verwaltung und den jeweils betroffenen Unternehmen. Dabei sollte zunächst ein Bereich abgeschlossen werden, bevor die Bearbeitung eines neuen Raumes angegangen wird. Im Fokus weiterer Überlegungen ist insbesondere der Raum östlich von Ellwangen sowie der Bereich Härtsfeld. Im Schwäbisch Gmünder Bereich besteht angesichts der höheren Bevölkerungsdichte und des entsprechend höheren Bedienungsangebots kein akuter Handlungsbedarf. Dies ist auch in Zusammenhang mit der 2003 im Zuge der Gründung von FahrBus Gmünd erfolgten Überplanung des Verkehrsraumes Schwäbisch Gmünd Nord/Nordost zu sehen.

 


Anlagen

 

2

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

__________________________________________

 

Gehlhaus                                          Maier

 

 

Dezernat

__________________________________________

 

Seefried                                          Wagenblast

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (121 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2a - Kopie (2601 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2b - Kopie (3541 KB)