Antrag der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Ostalbkreis die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehene Vereinbarung abzuschließen und darüber hinaus das nachstehende Konzept zum präventiven Kinderschutz umzusetzen.
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