Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 14. Oktober 2014 wurde über das Vorhaben der Landkreisverwaltung informiert, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Ostalbkreis zu erstellen. Ein solches Konzept reicht weit über die Fortschreibung des Kreispflegeplans hinaus und bietet eine umfassende Betrachtung einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden auch konkrete Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung der Seniorenarbeit im Ostalbkreis erwartet.
Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss haben in der oben genannten gemeinsamen Sitzung beschlossen, für die Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts die Unterstützung eines Fachinstituts in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, mit den in Frage kommenden Instituten bzw. Institutionen Kontakt aufzunehmen und dem Ausschuss danach zu berichten.
Die Verwaltung hat die Leistung im Wege eines beschränkten Vergabeverfahrens ausgeschrieben. Die Bewertung der eingegangenen Angebote erfolgt nach den Kriterien Qualität des Umsetzungskonzeptes, Leistungsfähigkeit des Anbieters und Qualifizierung der beauftragten Mitarbeiter/- innen, Kosten- und Zeitplan.
Da die Einreichungsfrist für die Angebote zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgelaufen ist, wird das Ergebnis in der Sitzung am 24. Februar 2015 mündlich bekannt gegeben. Finanzierung und Folgekosten
Für die Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts sind im Haushaltsplan für das Jahr 2015 unter dem Produktsachkonto 31 10 - 4291002 insgesamt 30.000 € eingestellt. Anlagen
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Sichtvermerke
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