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Vorlage - 030/2015  

 
 
Betreff: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendreferat   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
24.02.2015 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Trägervereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Ostalbkreis nach § 72 a SGB VIII
Arbeitshilfe Aktiv beim präventiven Kinderschutz

Antrag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit im Ostalbkreis die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehene Vereinbarung abzuschließen und darüber hinaus das nachstehende Konzept zum präventiven Kinderschutz umzusetzen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 14.10.2014 hatte die Verwaltung über die wesentlichen Ziele und Inhalte des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BkiSchG) informiert.

 

Ein wichtiger Regelungsbereich des Gesetzes betrifft den Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen im Rahmen von Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. Durch die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen tätig werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftatbestände verurteilt wurden, unabhängig von der Höhe der Strafe und dem Alter bei der Begehung der Straftat. Das erweiterte Führungszeugnis ist dann vorzulegen, wenn die ehren- oder nebenamtlich Tätigen in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen haben und die dadurch entstehenden Kontakte nach Art, Intensität und Dauer (qualifizierte Kontakte) die Einsichtnahme in ein Führungszeugnis erfordern, da ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Schutzbefohlenen und den jeweiligen Mitarbeitenden aufgebaut werden kann.

 

Auf Grund dieser Vorgaben hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis) den Auftrag, mit den Trägern der freien Jugendhilfe entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

 

In der o. a. Sitzung hatte die Verwaltung auf die anstehenden Herbstarbeitstagungen der Jugendamtsleiter/innen und Sozialdezernenten/innen verwiesen, bei denen die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beraten wurde.

 

Das nachstehende Umsetzungskonzept berücksichtigt neben den Ergebnissen der erwähnten Abstimmungsgespräche und den geplanten Vorgehensweisen in anderen Landkreisen Baden-Württembergs auch die Anregungen bzw. Empfehlungen großer Jugendorganisationen im Ostalbkreis (Kreisjugendring, Sportkreis jugend, Evangelische Jugendwerke, Bund der Deutschen Katholischen Jugend-BDKJ).

 

 

II. Umsetzungskonzeption

 

  1. Ziele und Inhalte

    Das erweiterte Führungszeugnis unterscheidet sich vom „einfachen“ Führungszeugnis dadurch, dass unter anderem auch Verurteilungen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgenommen werden.

    Das erweiterte Führungszeugnis soll sich als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen etablieren. Hierbei geht es nicht um einen „Generalverdacht“ gegenüber den in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Ostalb e. V. soll deshalb eine größtmögliche Akzeptanz bei den Organisationen, Vereinen und Verbänden für das im Bundeskinderschutzgesetz verankerte Anliegen eines funktionierenden Kinderschutzes erreicht werden.

    In dezentralen Informationsveranstaltungen soll um Verständnis dafür geworben werden, dass der unvermeidliche Aufwand zugunsten des Kindeswohls in Kauf genommen wird. Kerninhalte der Informationskampagne werden Hinweise zur Prophylaxe vor Gewalt, Erläuterungen zum Verfahren in Verdachtsfällen und konkrete Informationen über die neue Rechtslage sein.
     
  2. Zeitlicher Ablauf

    Wie die Erfahrungen mit den hauptamtlich arbeitenden freien Trägern der Jugendhilfe in den zurückliegenden Jahren zeigten, wird die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes auch bei den ehrenamtlich tätigen Organisationen, Vereinen und Verbänden eine intensive Daueraufgabe werden. Die Einführungsphase stellt eine besondere Herausforderung dar und soll in mehreren Schritten bewältigt werden:

    2.1 Informationsveranstaltungen

    In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 23.03.2015 wird das Jugendreferat über die geplante Umsetzung informieren und die Städte und Gemeinden um aktive Unterstützung bitten.

    Der Kreisjugendring Ostalb e. V. wird sich in seiner Frühjahrshauptversammlung am 25.03.2015 ausführlich mit den anstehenden Herausforderungen auseinandersetzen und die Mitgliedsorganisationen - soweit noch nicht geschehen - in die Umsetzung einbinden.

    Landrat Klaus Pavel und der Vorstand des Kreisjugendrings Ostalb e. V. werden bei einem gemeinsamen Pressegespräch am 09.04.2015 die vorgesehenen Umsetzungsschritte darstellen und dabei auch auf die Hinweise und Empfehlungen aus den vorausgegangenen Informations- und Abstimmungsgesprächen eingehen.

    Es werden sich im Frühjahr 2015 vier dezentrale Informationsveranstaltungen in den Raumschaften Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen/Neresheim anschließen, zu denen alle Vereine und Organisationen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, eingeladen werden. Neben Berichten zur rechtlichen Ausgangssituation wird es bei diesen Informationsveranstaltungen insbesondere darum gehen, die praktischen Umsetzungsfragen, unter anderem die vom Gesetzgeber geforderte Vereinbarung mit dem Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu klären.

    2.2 Abschluss neuer Vereinbarungen

    Nach den o. a. Informationsveranstaltungen werden alle freien Träger die in der Kinder- und Jugendarbeit mit Ehrenamtlichen engagiert sind angeschrieben und um Unterzeichnung der vorgesehenen Vereinbarung (Anlage 1) gebeten.

    2.3 Ergänzung bestehender Vereinbarungen

    Alle freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die mit dem Ostalbkreis bereits Vereinbarungen, z. B. für Kindertageseinrichtungen und andere Jugendhilfeleistungen geschlossen haben und darüber hinaus im Bereich Kinder- und Jugendarbeit mit Ehrenamtlichen tätig sind, werden gebeten, ihre bestehende Vereinbarung zu ergänzen.

 

Kreisjugendreferat und Kreisjugendring Ostalb e. V. sehen sich in der gemeinsamen Verantwortung, Vereine und Verbände im präventiven Kinderschutz und bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ergeben, bestmöglich zu unterstützen.

Der Kreisjugendring hat deshalb auch eine Arbeitshilfe (Anlage 2) erstellt, die allen Interessierten, insbesondere den Vereinsverantwortlichen zur Verfügung gestellt wird.

Nahezu alle Jugendverbände haben das Thema Kinderschutz in ihre Jugendleiterausbildungen aufgenommen. Auch der Kreisjugendring Ostalb e. V. hat sein Ausbildungskonzept entsprechend erweitert. Sarah Schneller und Michael Baltes vom Kreisjugendreferat werden gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie auch über die Einführungsphase hinaus Informations- und Schulungsveranstaltungen einzelnen Organisationen, Vereinen und Verbänden anbieten.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Aufwendungen für die Umsetzung der unter Ziffer II beschriebenen Konzeption können aktuell nur grob geschätzt werden. Kosten werden insbesondere für Informationsmaterialien anfallen.

 

Der Kreisjugendring Ostalb e. V. wird aus Budgetmitteln einen Finanzierungsbaustein von 4.000 € einbringen. Aus Mitteln des Landesjugendplanes werden daneben ca. 1.000 € erwartet. Mit dem Gesamtbetrag von rund 5.000 €nnen nach derzeitiger Einschätzung die Kosten weitestgehend finanziert werden.


Anlagen:

 

-                     Vereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Ostalbkreis -
              Anlage 1

 

-                      Arbeitshilfe des Kreisjugendrings Ostalb e. V. „Aktiv beim Präventiven Kinder-
              schutz“ - Anlage 2

 

 

Sichtvermerke

 

Kreisjugendreferat

__________________________________________

 

Baltes                                               Schneller

 

 

Dezernat

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Trägervereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Ostalbkreis nach § 72 a SGB VIII (28 KB)    
Anlage 1 2 Arbeitshilfe Aktiv beim präventiven Kinderschutz (498 KB)