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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Sozialausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Für das Neubauvorhaben einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Hardt in Schwäbisch Gmünd wurde ein beschränkter Planungswettbewerb unter Beteiligung von drei Schwäbisch Gmünder Architekturbüros durchgeführt. Der Wettbewerb dauerte vom 24.02. bis 08.04.2014. Am 10.04.2014 fand die Sitzung der Bewertungskommission statt. Als erster Preisträger wurde das Architekturbüro Hoiker ausgewählt. Der Kreistag stimmte am 24.06.2014 dem Neubau der Gemeinschaftsunterkunft sowie der Entscheidung der Bewertungskommission zur Beauftragung des Architekturbüros Hoiker zu. Im Zuge der Detailplanung im Herbst 2014 kam das Architekturbüro Hoiker zu dem Ergebnis, dass die aufgestellte Kostenschätzung über 3.240.000 € für eine Bruttogeschossfläche von rund 3.000 m² nicht auskömmlich ist.
Es hat sich herausgestellt, dass die Planung bei der Realisierung einen höheren Aufwand als angenommen erfordert. Insbesondere die Gespräche mit den beteiligten Fachingenieuren zeigten, dass die ursprünglich zu Grunde gelegten BKI-Richtwerte (Baukostenindex) für einfache Wohnbauten nicht auskömmlich sein werden.
Architekt Hoiker hat, um seine Kostenberechnung zu sichern, Richtpreise von Firmen eingeholt. Eine neue Kostenberechnung vom November 2014 ergab voraussichtliche Kosten von 5.050.000 € (1.680 €/m²). Vor diesem Hintergrund wurde die Planung gestoppt und eine Neuplanung beauftragt.
Die Neuplanung umfasst anstelle der ursprünglich vorgesehenen fünf Gebäude nur noch drei Gebäude für die Unterbringung von 116 Personen (bisher 144 Personen). Von den drei Gebäuden sind zwei ausschließlich für die Unterbringung von 92 Personen vorgesehen. Im dritten Gebäude ist das Obergeschoss für die Unterbringung von 24 Personen geplant. Im Erdgeschoss sind die Räume für Verwaltung, Aufenthalt und Haustechnik geplant.
Um einen größeren Raum für Gemeinschafts- bzw. Unterrichtsveranstaltungen zu erhalten, ist die Fläche zwischen den zur Oberbettringer Straße zugewandten Gebäuden als Gemeinschaftsfläche geplant worden. Die Gemeinschaftsfläche hat eine vielseitige Nutzungsmöglichkeit als Eingang, Foyer, Aufenthalts- und Unterrichtsbereich und ist für die Größenordnung der Gemeinschaftsunterkunft angemessen. Der im Anschluss an diese Gemeinschaftsfläche geplante teilüberdachte Freibereich dient als Übergangsbereich von den ersten beiden Gebäuden zum dritten Gebäude bzw. zu eventuell erforderlichen weiteren Gebäuden in der Zukunft.
Die Kosten für diese Neuplanung belaufen sich nach der Kostenberechnung des Architekten vom 26.01.2015 auf 3.755.000 € (1.670 €/m²) für eine Bruttogeschossfläche von 2.248 m². Das Gebäudemanagement hat Vergleichswerte bei den Herstellern von Fertigbausystemen angefragt. Diese Vergleichskosten bewegen sich in etwa gleicher Höhe. Hinzu kommt die Möblierung mit ca. 240.000 €.
Die Planungskonzeption ist nach wie vor sehr funktionell und städtebaulich gut und wird dem Inhalt des Ergebnisses aus dem Architektenwettbewerb gerecht. Ein weiteres Gebäude ist auf Grundlage der jetzigen Planung in Zukunft ohne weiteres möglich.
Die Ausschreibung soll in konventioneller Art von Einzelgewerken erfolgen.
Finanzierung und Folgekosten
In den Haushaltsplänen 2014 und 2015 stehen insgesamt 4.000.000 € für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge zur Verfügung. Durch Umbauarbeiten an verschiedenen angemieteten Gemeinschaftsunterkünften im Ostalbkreis mussten im Jahr 2014 bereits 870.500 € aufgewandt werden. Dies betrifft die Unterkünfte in Schwäbisch Gmünd (Benzholzstraße, ehemals Jobcenter), Kirchheim am Ries (Kloster) und Aalen (Gartenstraße 93 (ehemals Hofackerschule) sowie Ulmer Straße 115 (Wohncontainer)). In diesen Mietgebäuden wurden 374 Personen untergebracht.
Für den Neubau der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt in Schwäbisch Gmünd stehen somit noch 3.129.500 € Investitionsmittel zur Verfügung.
Aus der Kostenermittlung des Architekturbüros Hoiker von 3.755.000 € für den Neubau und den Kosten für die Möblierung von ca. 240.000 € für die Erstausstattung ergibt sich ein Gesamtkostenaufwand von 3.995.000 €.
Kostenerstattungspauschale des Landes:
Die Landkreise erhalten für die Unterbringung von Flüchtlingen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von derzeit 13.260 € pro Flüchtling. In diesem Betrag sind die Ausgaben für die Abschreibung des Investitionsaufwands für die jeweilige Unterbringung, Verwaltungsausgaben, Leistungs-, Kranken- und Betreuungsausgaben enthalten. Die Pauschale geht von einer durchschnittlichen Unterbringungszeit von 18 Monaten aus. Der in der Kostenpauschale enthaltene Anteil für Investitionsaufwendungen zur Unterbringung einschließlich der damit verbundenen Sachausstattung beläuft sich auf 2.783 €. Bei 116 Flüchtlingen entspricht dies 322.828 €. Diese Einnahmen aus der Kostenerstattungspauschale stehen den Investitionsausgaben für die Unterbringung und Sachausstattung im Haushalt gegenüber.
Die Restfinanzierung in Höhe von 865.500 € ist im Haushaltsplan 2016 vorzusehen. Anlagen
- Planunterlagen - Kostenberechnung - Baubeschreibung
Sichtvermerke
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