Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt: I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wird zugestimmt. 3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert. - Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird ab 01.01.2014 wie folgt festgesetzt:
Gefäße (§§ 29 Absatz 2, 30 Absatz 2 AWS) Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | (9) 30-l-Säcke | 108,27 € | 60 l MGB | 120,90 € | 80 l MGB | 129,36 € | 120 l MGB | 146,16 € | 240 l MGB | 196,68 € | 660 l Container | 725,39 € | 770 l Container | 846,29 € | 1,1 m³ Container | 1.329,89 € |
Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten | 203,91 € | Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten | 299,55 € | Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten | 395,19 € |
- Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS), für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben unverändert.
- Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
- Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2014 wird auf 721.544,36 € festgelegt.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 824.915,00 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
- Im Hausmüllbereich wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 in Höhe von 271.528,61 € komplett, sowie der Fehlbetrag aus dem Jahr 2011 in Höhe von 833.593,58 € abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2012 in Höhe von 547.378,70 € wird als Einnahme verrechnet.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2010 in Höhe von 10.912,21 € komplett, sowie der Fehlbetrag aus dem Jahr 2011 zu einem Teil von 884,79 € abgedeckt.
II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 18. Dezember 2012 wird als Satzung (Anlage 3) beschlossen. Anmerkung Dem Antrag der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 24. September 2013 einstimmig zugestimmt.
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