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Vorlage - 168/2013  

 
 
Betreff: Bezuschussung der Sonderfahrzeuge der Feuerwehren
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
24.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

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Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

1.              Die Sonderfahrzeuge Gerätewagen Gefahrgut (GW-G), Gerätewagen Atemschutz (GW-AS), Gerätewagen Transport (GW-T) und Gerätewagen Logistik der Zentralen Schlauchwerkstätten (GW-L1) bis 9 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden künftig bei der Ersatzbeschaffung nach Abzug der Förderung der Z-Feu zu einem Drittel von der Standortkommune und zu zwei Dritteln vom Landkreis finanziert.

 

2.              Grundlage der Förderung des Landkreises sind die vom Land zugrunde gelegten mittleren Beschaffungskosten nach Abzug der Förderung, sofern nicht die tatsächlichen Beschaffungskosten im Einzelfall geringer ausfallen.

 

3.              Die Betriebs- und Unterhaltskosten sowie die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen tragen die Standortkommunen.

 

4.              Hinsichtlich der Sonderfahrzeuge Rüstwagen (RW), Schlauchwagen (SW) und Einsatzleitwagen (ELW 1) verbleibt es bei der Förderung durch den Landkreis mit 10 % der vom Land zugrunde gelegten mittleren Beschaffungskosten entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt- und Kreisentwicklung vom 24.11.2006.

 

5.              Die fachliche Bewertung darüber, welche Fahrzeuge mit welcher Ausstattung beschafft werden, obliegt dem Kreisbrandmeister in Abstimmung mit der betreffenden Kommune.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz- und Kreisentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 24.11.2006, die Bezuschussung von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr in Höhe von 10 % der vom Land zugrunde gelegten mittleren Beschaffungskosten wieder einzuführen. Dieser Beschluss umfasst eine Förderung der Schlauchwagen, der Rüstwagen, der Gerätewagen Gefahrgut, der Gerätewagen Atemschutz sowie der Einsatzleitwagen.
 

Nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg sollen die Landkreise die Gemeinden unterstützen bei der Planung und Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen.

 

Von den im Jahr 2006 beschlossenen Förderungen zur Ersatzbeschaffung bis zum Jahr 2012 wurden der Gerätewagen Gefahrgut für Schwäbisch Gmünd Aalen und für Ellwangen, der Gerätewagen Atemschutz für Aalen, der Rüstwagen RW 2 für Bopfingen und der Schlauchwagen für Schwäbisch Gmünd bisher noch nicht realisiert.

 

Im Ostalbkreis sind derzeit folgende Großfahrzeuge für den überörtlichen Einsatz vorhanden (bei der Jahresangabe handelt es sich um das jeweilige Beschaffungsjahr):

 

 

Aalen

Bopfingen

Ellwangen

Schw. Gmünd

Einsatzleitwagen (ELW 1)

 

2006

 

 

2006

 

 

2006

 

 

2006

 

 

Gerätewagen-Transport (GW-L1 und GW-T)

 

-

-

1992

1994

 

Rüstwagen (RW 2)

 

 

2012

 

1986

2000

1999

 

Gerätewagen-Gefahrgut (GW-G)

 

 

-

1986

1986

 

Gerätewagen-Atemschutz (GW-AS)

 

1987

-

-

-

Schlauchwagen (SW 2000)

2007

 

1994

1981

 

 

Diese Sonderfahrzeuge sind zur Bewältigung von Katastrophenfällen und bei größeren Schadensfällen von überörtlicher Bedeutung notwendig und werden von den Feuerwehren dann einschließlich der Mannschaft zur Verfügung gestellt.

 

Die Kommunen haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um ihre Feuerwehren auf einem aktuellen technischen Stand zu halten.

 

Mit Scheiben vom 06.11.2012 wandten sich Herr Oberbürgermeister Arnold und Herr Oberbürgermeister Hilsenbek wegen der Frage der Bezuschussung bei der Ersatzbeschaffung der Sonderfahrzeuge Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) und der Gerätewagen Transport für die Zentrale Schlauchwerkstätten (GW-L1) an den Landkreis. Die in Schwäbisch Gmünd und Ellwangen stationierten Gerätewagen Gefahrgut wurden im Jahr 1986 beschafft und es steht nun die Ersatzbeschaffung an. Die Fahrzeuge sind 27 Jahre alt und daher sehr reparaturanfällig. Die Fahrzeugtechnik entspricht nicht mehr dem heutigen Stand und der hohe Schadstoffausstoß entspricht nicht dem ökologischen Standard. Der von den großen Kreisstädten zu tragende Eigenanteil beträgt nach dem bisherigen Zuschussmodell rund 160.000 Euro und dies können die Standortkommunen zusätzlich zu den Investitionen im Feuerwehrbereich nicht leisten.

 

Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Die sehr positive Entwicklung der Industrieunternehmen im Ostalbkreis bringt auch neue Herausforderungen für die Feuerwehren. Zahlreiche Betriebe vieler Branchen gehen mit Gefahrgütern um, verwenden diese für ihre Produktion, Gefahrgüter werden durch den Landkreis auf Straße und Schiene transportiert und umgeschlagen. In den Gerätewagen Gefahrgut ist eine Spezialausrüstung untergebracht, um bei Unfällen mit Säuren, Laugen, Giftstoffen und vergleichbaren Gefahrgütern gerüstet zu sein.

 

Nach den Hinweisen für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sind Einsatzstellen in vorgegebenen Zeiten zu erreichen. Aus diesem Grund werden in einem Großflächenlandkreis wie dem Ostalbkreis auch zwei Standorte mit Gerätewagen Gefahrgut bestückt sein müssen, damit in einem Schadensfall das Gefahrenpotenzial möglichst schnell erkannt und bewertet werden kann, um die betroffenen Bürger umgehend zu warnen oder weitergehende Maßnahmen einzuleiten. Die Sonderfahrzeuge werden für den überörtlichen Einsatz bei Gefahrgutunfällen in Großgefahrenlagen und im Kata-strophenfall benötigt.

 

Das Land Baden-Württemberg gewährt pauschale Zuschüsse gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu).

 

Die Beschaffungskosten für einen Gerätewagen Gefahrgut betragen rund 320.000 Euro. Der pauschalen Zuschuss des Landes aus den Zuwendungsmitteln zur Förderung des Feuerwehrwesens (Z-Feu) beträgt für einen Gerätewagen Gefahrgut derzeit 112.000 Euro. Der Neupreis für einen Gerätewagen Transport für die Zentrale Schlauchwerkstätten (GW-L1) bzw. für einen Gerätewagen Atemschutz beläuft sich auf ca. 120.000 Euro bzw. 220.000 Euro mit einer momentanen Zuwendung des Landes nach Z-Feu von 15.000 Euro bzw. 88.000 Euro.

 

Eine Umfrage in neun Landkreisen des Regierungsbezirks über die von den Landkreisen gewährte Zuschusshöhe bei Sonderfahrzeugen ergab ein differenziertes Bild:

 

 

 

Landkreis

GW-G

GW-AS

GW-L1

 

Esslingen

 

20 %

20 %

-

Heilbronn

 

65 %

 

 

65 %

 

 

65 %

 

Ludwigsburg

50 %

100 %

Einzelentscheidung

Hohenlohekreis

90 %

-

-

Rems-Murr-Kreis

100 %

und Betriebskosten

100 %

und Betriebskosten

-

Göppingen

100 %

100 %

-

Heidenheim

50 %

und Betriebskosten

100 %

und Betriebskosten

-

Calw

100 %

100 %

-

Ravensburg

100 %

100 %

-

 

 

Diese unterschiedlichen Fördersätze ergeben sich aus der Sollbestimmung im Feuerwehrgesetz in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten und den örtlichen Strukturen. Um für größere Ereignisse auf kommunaler Ebene oder bei Geschehnissen, die den Charakter einer Katastrophe haben, entsprechend gut vorbereitet zu sein, sind die Sonderfahrzeuge dringend erforderlich. Um den überörtlichen Einsatz der jeweiligen Feuerwehren zu unterstützen, ist nach Auffassung der Landkreisverwaltung eine angemessene Zuwendung notwendig.

 

Die Landkreisverwaltung schlägt vor, dass von den Kosten nach Abzug des Zuschusses nach der Z-Feu der Landkreis zwei Drittel der Kosten und die Standortkommunen ein Drittel der Kosten für die Gerätewagen Gefahrgut tragen. Die Standortkommunen übernehmen die Unterhaltung und die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen mit rund 10.000 Euro/Jahr und führen den Einsatz für übergeordnete Zwecke durch.

 

Mit einer entsprechenden Anpassung der Förderung kommt der Landkreis seiner Aufgabe nach, die Kommunen bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren zu unterstützen, ist verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden und trägt damit auch den Besonderheiten des Landkreises mit seiner außerordentlich hohen Gewerbe- und Industriedichte Rechnung.

 

Die selben Grundsätze gelten für den Gerätewagen-Atemschutz, der bei der Feuerwehr Aalen stationiert ist. Der Gerätewagen-Atemschutz wird im Brandfall wie auch im Gefahrgutunfall bei jedem größeren Einsatz alarmiert, um vor Ort den Nachschub der Atemschutzgeräte zu sichern.

 

Die großen Kreisstädte Schwäbisch Gmünd und Ellwangen betreiben darüber hinaus eine Zentrale Schlauchwerkstatt. Für die Aufgabenerfüllung wurden im Jahr 1992 bzw. im Jahr 1994 ein Schlauchtransportwagen (Gerätewagen-Logistik 1 GW-L1) zur Aufgabenerfüllung durch den Landkreis beschafft und den zentralen Schlauchwerkstätten überlassen. Auch für diese Fahrzeuge ist eine Ersatzbeschaffung in absehbarer Zeit erforderlich.
 

Die Schlauchtransportwagen werden für den Transport von Schläuchen zur Reinigung und Instandsetzung zur zentralen Schlauchwerkstatt eingesetzt. Die zentralen Schlauchwerkstätten finanzieren sich durch Entgelte bei den Kommunen für die Inanspruchnahme der Leistung. Bei einer Finanzierung der Fahrzeuge durch die Schlauchwerkstätten und eine Umlegung auf die Entgelte ist zu befürchten, dass private Anbieter günstigere Entgelte für die Reinigung und Instandhaltung von Schläuchen anbieten können und die Wirtschaftlichkeit der zentralen Schlauchwerkstätten in Frage gestellt ist. Die Landkreisverwaltung schlägt im Hinblick auf die Schlauchtransportwagen vor, die Ersatzbeschaffung nicht zu 100 % zu übernehmen, sondern hier den selben Schlüssel wie bei der Ersatzbeschaffung des Gerätewagens Gefahrgut anzusetzen.

 

Sonstige Sonderfahrzeuge werden entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung aus dem Jahr 2006 weiterhin mit 10 % des mittleren Beschaffungswertes (Z-Feu -Regelbetrag x 10./.3) bezuschusst.

 

Daraus ergibt sich folgende Übersicht vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2018, die Auskunft darüber gibt, wann die Fahrzeuge ersatzbeschafft werden müssen und welche Kosten der Beteiligung für den Ostalbkreis entstehen:

 

 

Jahr

Fahrzeug

Zuschusshöhe

Standortkommune

Betrag

2014             

GW-AS

1/3-2/3

Feuerwehr Aalen

   88.000 €

2015

GW-G

1/3-2/3

Feuerwehr Ellwangen

112.000 €

2015

GW-G

1/3-2/3

Feuerwehr

Schwäbisch Gmünd

112.000€

2015

GW-L1

1/3-2/3

Feuerwehr

Schwäbisch Gmünd

  23.333 €

2015

SW-Beladung

10 %

Feuerwehr

Schwäbisch Gmünd

  10.000 €

2016

GW-L1

1/3-2/3

Feuerwehr Ellwangen

  23.333 €

2016

ELW1

10 %

Feuerwehr Aalen

    7.000 €

2017

 

RW2

10 %

Feuerwehr Bopfingen

  41.500 €

2018

ELW1

10 %

Feuerwehr Aalen

    7.000

2018

ELW1

10 %

Feuerwehr Ellwangen

    7.000

 

 

 

Gesamtsumme:

431.166 €


 

 

Anmerkung:

GW-AS (Gerätewagen-Atemschutz)

GW-G (Gerätewagen-Gefahrgut)

GW-L1 (Gerätewagen-Transport)

SW-Beladung (Schlauchwagen)

ELW1 (Einsatzleitwagen)

RW2 (Rüstwagen)

 

 

Es ist angedacht, dass bei den Ersatzbeschaffungen der Sonderfahrzeuge der Feuerwehren Schwäbisch Gmünd und Ellwangen eine gemeinsame Ausschreibung und Beschaffung erfolgt, um so bessere Anschaffungspreise beim Hersteller zu erzielen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuwendung für die Ersatzbeschaffung sind jeweils in der Haushaltsplanung zu schaffen.

 

Für die folgenden Jahre 2014 bis 2018 sind die in der o.g. Übersicht aufgelisteten Beträge in die Haushaltspläne wie folgt einzustellen:

 

2014                                            88.000 Euro             

2015                                          257.333 Euro             

2016                                            30.333 Euro             

2017                                            41.500 Euro             

2018                                            14.000 Euro             

 

Gesamt                            431.166 Euro

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel