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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 24.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2014 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
171/2013  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis - Sachstandsbericht
156/2013  
Ö 5  
Übergangsregelungen zwischen OstalbMobil und VVS sowie HTV
159/2013  
Ö 6  
MetropolTagesTicket Stuttgart - Bericht über die Entwicklung
157/2013  
Ö 7  
Stadtverkehr Ellwangen - Einführung eines StadtBus-Konzeptes
Enthält Anlagen
158/2013  
Ö 8  
Bezuschussung der Sonderfahrzeuge der Feuerwehren
168/2013  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

1.              Die Sonderfahrzeuge Gerätewagen Gefahrgut (GW-G), Gerätewagen Atemschutz (GW-AS), Gerätewagen Transport (GW-T) und Gerätewagen Logistik der Zentralen Schlauchwerkstätten (GW-L1) bis 9 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden künftig bei der Ersatzbeschaffung nach Abzug der Förderung der Z-Feu zu einem Drittel von der Standortkommune und zu zwei Dritteln vom Landkreis finanziert.

 

2.              Grundlage der Förderung des Landkreises sind die vom Land zugrunde gelegten mittleren Beschaffungskosten nach Abzug der Förderung, sofern nicht die tatsächlichen Beschaffungskosten im Einzelfall geringer ausfallen.

 

3.              Die Betriebs- und Unterhaltskosten sowie die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen tragen die Standortkommunen.

 

4.              Hinsichtlich der Sonderfahrzeuge Rüstwagen (RW), Schlauchwagen (SW) und Einsatzleitwagen (ELW 1) verbleibt es bei der Förderung durch den Landkreis mit 10 % der vom Land zugrunde gelegten mittleren Beschaffungskosten entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt- und Kreisentwicklung vom 24.11.2006.

 

5.              Die fachliche Bewertung darüber, welche Fahrzeuge mit welcher Ausstattung beschafft werden, obliegt dem Kreisbrandmeister in Abstimmung mit der betreffenden Kommune.

 

   
    24.09.2013 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.

Ö 9  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 10  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11  
Frageviertelstunde