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Vorlage - 156/2013  

 
 
Betreff: Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
24.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

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Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.               Sachstand des Verfahrens

 

              Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis wurde im März 2012 an die Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest vergeben. Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wurde vom Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 17. April 2012 wie folgt festgelegt:

 

  1.        Vorabbeteiligung der Städte und Gemeinden (Daten- und     

  Einschätzungsabfrage)

  1.        Vorabbefragung der Verkehrsunternehmen (Erfassung von    

  Betriebsdaten)

  1.        Verwaltungsinterne Zielfindung
  2.        Information und Einbindung der Verkehrsunternehmen
  3.        Forum für den Nutzer des Nahverkehrs
  4.        Beschluss des Anhörungsentwurfs
  5.        Offizielles Anhörungsverfahren
  6.        Beschluss des Nahverkehrsplans

 

Die Arbeitsschritte 1. bis 5. wurden zeitgerecht bearbeitet. Zur verwaltungsinternen Zielfindung wurde ergänzend eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Kreistagsfraktionen eingerichtet, die fünf mal tagte. Die Einbindung der Verkehrsunternehmen umfasste bislang zwei Informationsveranstaltungen mit den Schwerpunkten Ziele und Rahmenvorgaben bzw. Linienbündelungskonzept. Den Verkehrsunternehmen wurde die Möglichkeit zur Rückäußerung eingeräumt. Zudem waren die Verkehrsunternehmen in das Nahverkehrsforum im November 2012 eingebunden. Die Einbindung der Nutzer des Nahverkehrs erfolgte im Rahmen des eintägigen Nahverkehrsforums am 10. November 2012 im Landratsamt in Aalen sowie durch vier den Landkreis abdeckende Regionalkonferenzen im März 2013.

 

Der derzeitige Bearbeitungsstand des Nahverkehrsplans wird den Mitgliedern des Kreistages zur Kenntnis gegeben. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, vor endgültiger Fixierung des Entwurfs des Nahverkehrsplanes Anregungen zu geben. Ebenfalls wird den Verkehrsunternehmen dieser Vorentwurf zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit eingeräumt, sich bereits vor dem offiziellen Anhörungsverfahren, zu den Inhalten zu äußern. Der endgültige Entwurf des Nahverkehrsplans wird dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nach Einarbeitung eventueller Anregungen und erforderlicher Konkretisierungen bzw. Ergänzungen in der Sitzung vom 29. November 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird dann das offizielle Anhörungsverfahren unter Beteiligung der anzuhörenden Stellen durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere die Verkehrsunternehmen, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Nachbarlandkreise, der Regionalverband, Behindertenverbände und weitere Stellen. Ebenfalls ist vorgesehen, den Entwurf des Nahverkehrsplans im Internet zur Einsichtnahme bereitzustellen.

 

Vorentwurf des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis

 

Der Nahverkehrsplan wird folgende Hauptkapitel enthalten:

 

  1. Übergeordnete Festlegungen, Aussagen und Zuständigkeiten
  2. Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV im Ostalbkreis
  3. Linienbündelungskonzeption
  4. Bilanzierung der Maßnahmenumsetzung des Nahverkehrsplans 1999
  5. Bestandsaufnahme und Verkehrsprognose

 

Nach dem einführenden Kapitel 1 folgen in Kapitel 2 die für die künftigen Entscheidungen des Ostalbkreises im ÖPNV als Aufgabenträger und als Genehmigungsbehörde maßgeblichen Ziele und Rahmenvorgaben. Hier sind insbesondere die Rahmenvorgaben für das Bedienungsangebot im Busverkehr (Netzstruktur, Bedienungshäufigkeiten, Rahmenvorgaben für den Schülerverkehr, Ziele für die räumliche Erschließung und Verknüpfung der Linien und Systeme) sowie die weiteren Ziele (eingesetzte Fahrzeuge, Tarif- und Verbundgestaltung, Fahrgastinformation), die Umsetzung der Barrierefreiheit und Festlegungen zur ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV von entscheidender Bedeutung. Aus diesen Festlegungen ergeben sich die in Kapitel 2.7 aufgeführten Maßnahmen.

 

Das Kapitel 3 (Linienbündelungskonzeption) unterstreicht die Absicht des Ostalbkreises, zur Unterstützung der Ziele und Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplanes und insbesondere zur Gewährleistung einer integrierten Produktion zusammenhängender Linien, eine Bündelung der Liniengenehmigungen durchzuführen. Eine vom Ostalbkreis beschlossene Linienbündelungskonzeption ist von den Genehmigungsbehörden bei den Genehmigungen von Linien des ÖPNV zu berücksichtigen. Die Linienbündelung erfolgt, damit diese im Genehmigungswettbewerb die Grundlage für gute eigenwirtschaftliche Angebote der Verkehrsunternehmen unter Maßgabe der Ziele und Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplanes bilden und bei Nichterreichen der ausreichenden Bedienung auch eine Ausschreibung ermöglicht.

 

Nach der Bilanzierung des Nahverkehrsplans 1999 in Kapitel 4 folgt der umfassende  Analyse- und Prognoseteil (Kapitel 5). In diesem sind die Daten und Fakten zusammengestellt, die zur Festlegung der in Kapitel 2 und 3 maßgeblichen Punkte führen. Ebenfalls ist die Bewertung der einzelnen Analysebereiche enthalten. Das Kapitel 5.4 (Verkehrsprognose) umfasst dabei nicht nur die künftige Bevölkerungsentwicklung, sondern auch die sich für die ÖPNV-Finanzierung ergebenden Konsequenzen. Abschließend finden sich Schlussfolgerungen und eine Bewertung.

 

Der derzeitige Planungsstand des Nahverkehrsplanes wird von Herrn Maier Nahverkehrsberatung Südwest, in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

     

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Maier

 

 

Dezernent/in

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel