Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
5. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, nach Umsetzung der Übergangsregelungen zu VVS/HTV mit den anderen benachbarten Verbünden entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Sachverhalt/Begründung
1. Vorbemerkungen
Der Geltungsbereich von OstalbMobil umfasst das gesamte Kreisgebiet sowie die Städte Nördlingen und Dinkelsbühl sowie Nähermemmingen und Wilburgstetten auf bayrischer Seite, im Landkreis Schwäbisch Hall zusätzlich die Räume Fichtenau, Stimpfach, Bühlertann und Reippersberg. In Richtung Göppingen gilt der OstalbMobil Tarif bis Maitis und Weißenstein und im Rems-Murr-Kreis ist die gesamte Gemeinde Alfdorf in diesen Tarif eingebunden.
Insbesondere die bei Fahrten in/aus Richtung Stuttgart bestehende Tariflücke zwischen Lorch-Waldhausen und Plüderhausen ist schon seit Start von OstalbMobil Gegenstand zahlreicher Beschwerden, da sie die Attraktivität der Remsbahn mindert. Um diese Tariflücke zu schließen und um Fahrgästen in Richtung VVS und auch in Richtung Heidenheim (HTV) einen einfacheren Übergang zu ermöglichen, ist der Ostalbkreis auch seitens des Landes Baden-Württemberg gehalten, entsprechende Regelungen zu finden. Der Kreistag des Ostalbkreises wurde in der Sitzung vom 27. November 2012 über die Planungen zur Schließung der Verbundlücken informiert. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt mit dem VVS, dem HTV und dem betroffenen Verkehrsunternehmen die Verhandlungen über die organisatorische und finanzielle Abwicklung abzuschließen. Hierzu ist folgender Sachstand festzuhalten:
2. Übergangsregelung in Richtung VVS
Der Kreistag sprach sich eindeutig für die Umsetzung der Tarifvariante 2 b aus. Nach dieser soll der VVS-Tarif bis Lorch Stadt inklusive der Buslinie Lorch - Alfdorf ausgedehnt werden. Festgehalten wurde, dass die auf den Ostalbkreis entfallenden Kostenanteile der berechneten Mindereinnahmen der beteiligten Verkehrsunternehmen DB Regio und RBS nicht die Aufwendungen für die Einfachregelung (Ausdehnung OstalbMobil bis Plüderhausen) übersteigen dürfen.
Die DB-Regio und die RBS stimmten dem vom VVS und Ostalbkreis ausgearbeiteten Vorschlag der Übergangsregelung zu. Demnach wird der Geltungsbereich des VVS mit allen Angeboten bis Lorch ausgedehnt. Die vertraglichen Regelungen zwischen den Beteiligten sind in Vorbereitung. Die Umsetzung ist zum 1. Januar 2014 vorgesehen. Für die erforderliche Information der Fahrgäste und die technische Aufrüstung der Fahrausweisautomaten an den Bahnhöfen in Lorch und in Lorch-Waldhausen erfolgten bereits Vorarbeiten. Entsprechende Aufträge wurden erteilt. Die erforderlichen Mittel stehen aus nicht abgerufenen Mittel für Erstinvestitionen von OstalbMobil noch zur Verfügung.
Die auf Basis der Verkehrserhebung aus dem Jahr 2011 ermittelten Kosten für den Ostalbkreis für die Grundvariante 1 (Erweiterung OstalbMobil bis Plüderhausen) musste insbesondere unter Berücksichtigung des hohen Anteils im Ausbildungsverkehr (Studierende) neu ermittelt werden und beläuft sich auf nunmehr ca. 80.000,00 € gemäß Preisstand 2011. Angesicht der zwischenzeitlichen Tariferhöhungen von DB, VVS und OstalbMobil wurden die Einnahmen und die erforderlichen Ausgleichszahlungen für das erste Jahr der Umsetzung 2014 neu kalkuliert. Demnach ergeben sich für den Ostalbkreis gegenüber den ursprünglichen Planansätzen von 56.000, 00 € mit nun ca. 97.700,00 € deutlich höhere regelmäßige Aufwendungen. Diese Kosten müssen jedoch im Verhältnis zu den von der Übergangsregelung direkt betroffenen Fahrgäste gesehen werden. Diese wurden mit ca. 390.000/Jahr ermittelt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass seitens des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Ostalbkreis/ OstalbMobil verpflichtet ist, mit benachbarten Verbünden Übergangsregelungen zu treffen. Sollte dies nicht der Fall sein, würden die Landesmittel für OstalbMobil im Jahr 2014 um 147.000,00 € gekürzt. Die Übergangsregelung zum VVS erhöht auch in erheblichem Ausmaß die Attraktivität des ÖPNV und es ist mit einem Zugang von neuen Kunden zu rechnen.
Gemeinsam mit dem VVS werden die vertraglichen Regelungen zur Umsetzung der Schließung der Tariflücke und der Ausdehnung des VVS Gemeinschaftstarifs bis Lorch vorbereitet.
Seitens des VVS wurde erklärt, die ansonsten übliche Grundlastenbeteiligung bei entsprechenden Übergangsregelungen nicht im vollem Umfang einzufordern. Die Höhe wird in den entsprechenden Verhandlungen mit dem VVS festgelegt.
AnschlussSemesterTicket von OstalbMobil mit VVS und Kreisverkehr Schwäbisch Hall
Bereits seit Einführung des SemesterTickets für den Ostalbkreis zum Sommersemester 2012 wurde die Forderung nach einer entsprechenden Anschlussregelung insbesondere in Richtung VVS laut. Mit dem VVS und auch dem Kreisverkehr Schwäbisch Hall wurden nun Lösungen gefunden, dass den Studierenden, die im Ostalbkreis wohnen und eine Hochschule in Bereich des VVS bzw. in Schwäbisch Hall besuchen, auch ein entsprechendes SemesterTicket angeboten werden kann. Dieses SemesterTicket 3 von OstalbMobil ist seit September 2013 erhältlich. Im umgekehrten Fall haben Studierende an Hochschulen im Ostalbkreis (HTW und PH) die aus dem Bereich VVS bzw. KVSH stammen, die Möglichkeit, in diesen Regionen ein AnschlussSemesterTicket zu den dort üblichen Konditionen zu erwerben. Dies führt dazu, dass die Hochschulstandorte im Ostalbkreis sowie das OstalbMobil-SemesterTicket an Attraktivität gewinnen. Diese AnschlussSemesterTicket-Regelung wurde als Vorläufer für die umfassende Regelung zur Erweiterung des VVS vereinbart. Durch den nun möglichen Erwerb von jeweils zwei günstigen SemesterTickets entstehen bei der DB-Regio Mindereinnahmen. Diese belaufen sich auf das restliche Jahr 2013 auf ca. 25.000,00 €. Auf den Ostalbkreis entfallen entsprechend einer Sonderauswertung der Fahrgasterhebung ca. 9.200,00 €. Diese Kosten sind vom Ostalbkreis zu übernehmen. Die Finanzierung kann in diesem Falle durch die zusätzlichen Einnahmen des Ostalbkreises/OstalbMobil aus dem Mehrverkauf der MetropolTagesTickets (vgl. gesonderte Vorlagen) verfolgen. Diese Kosten sind ab 2014 in den oben genannten 97.700,00 € enthalten und fallen in den Folgejahren nicht mehr an.
3. Übergangsregelung in Richtung Heidenheimer Tarifverbund (htv)
Auf Grundlagen der Vorgaben des Kreistags, dass durch die Einführung von Übergangsregelungen keine unkalkulierbaren finanziellen Risiken stehen dürfen, wurde mit dem htv das Konzept zur Umsetzung des Übergangstarifs (Ticket Plus) weiter ausgearbeitet. Dieses liegt derzeit den beteiligten Verkehrsunternehmen vor, die ihr Einverständnis zum vorgeschlagenen Papier noch geben müssen. Auf dieser Grundlage wird ein entsprechender Vertragsentwurf gefertigt. Beim Ticket Plus, das dem Kreistag bereits vorgestellt wurde, wird durch den Erwerb eines optionalen Zuschlags in Höhe von 40,00 € für Jedermann oder 30,00 € im Ausbildungsverkehr die Nutzungsmöglichkeit des Stadtverkehrs am Zielort der Verbindungen zwischen Heidenheim und Ostalbkreis ermöglicht. Die entsprechend des Verkehrsgutachtens ermittelten Mindereinnahmen betragen maximal 10.000,00 €/Jahr. Diese werden vom Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim je zur Hälfte erstattet. Der Verkauf der Zeitkarten erfolgt über die Verkaufssysteme der DB AG und im Vorverkauf beim BusPunkt in Aalen und bei FahrBus Ostalb. Auf Grund der erforderlichen Vorarbeiten im Bereich der Verkaufsinfrastruktur ist ein Inkrafttreten zum 1. April 2014 angestrebt.
4. Übergangsregelungen in Richtung Schwäbisch Hall (KVSH) und Göppingen (Filsland Mobilitätsverbund)
In beide Richtungen gibt es bislang noch keine grundsätzlichen Übergangsregelungen.
Für den Übergang zwischen OstalbMobil und KVSH wurde der technische Nachweis erbracht, dass es möglich ist, mit der vorhandenen Verkaufsinfrastruktur (Fahrscheindrucker und Chipkarten) eine wechselseitige Nutzung zu ermöglichen. Es gelang, mit Druckern des KVSH und Chipkarten von OstalbMobil Verkäufe elektronischer Fahrscheine für Strecken innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall sowie Verkäufe auf OstalbMobil-Verkaufsgeräten mit Chipkarten des KVSH für Strecken innerhalb von OstalbMobil vorzunehmen. Da der Zeitaufwand für das erforderliche Schreiben eines elektronischen Fahrscheins von ca. 12-14 Sekunden jedoch für den täglichen Einsatz im Busverkehr absolut nicht akzeptabel ist, wurde dieses Thema zunächst nicht weiter verfolgt. Nachdem nun durch den regelmäßig erforderlichen Tausch von Systemkomponenten deutliche Beschleunigungen möglich sind, wurde mit dem Hersteller vereinbart, dass dieser die erforderliche Erweiterung der Software vorbereitet und ein entsprechendes Angebot bis Ende August 2013 vorliegt. Dieses ist bislang noch nicht eingegangen. Sollte der Nachweis erbracht werden, dass diese sogenannte „Interoperabilität“ mit vertretbaren Aufwand umgesetzt werden kann, ist für den Übergang zwischen OstalbMobil und KVSH eine zukunftssichere Lösung gefunden. Erforderliche Finanzmittel hierfür stehen aus den Erstinvestitionskosten von OstalbMobil, die nicht vollständig benötigt wurden, noch zur Verfügung.
Übergangsregelungen in Richtung Göppingen (Filsland Mobilitätsverbund) wurden bislang noch nicht umgesetzt. Nachdem im übergreifenden Verkehr das Unternehmen Omnibusverkehr Göppingen tätig ist, das bei den kreisübergreifenden Linien bereits große Bereiche abdeckt, ist hier der Handlungsdruck geringer als in den anderen Bereichen. Dennoch ist seitens des Ostalbkreises vorgesehen, auch hier Übergangsregelungen zu treffen.
Finanzierung und Folgekosten
Bereits im Haushaltsplan 2013 wurden unter dem Sachkonto 4318005 (Landkreisweite Fahrpreiskooperation) für Übergangsregelungen zum HTV und VVS Mittel vorgesehen. Diese fallen im Jahr 2013 lediglich für die AnschlussSemesterTickets an.
Für das Haushaltsjahr 2014 sind unter dem oben genannten Sachkonto die entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von ges. 3.435.700 € für OstalbMobil einzustellen. In diesen Mittel sind die Aufwendungen für die Übergangsregelungen mit abzubilden.
Anlagen
0
Sichtvermerke
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||