Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung 1. Der Kreistag stellt fest, dass Herr Roland Hamm einen wichtigen Grund nach § 12 Absatz I der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) geltend macht. Der Kreistag stimmt gemäß § 12 LKrO der von Herrn Roland Hamm beantragten Ablehnung seines Kreistagsmandats zu. 2. Als Nachfolger für Herrn Roland Hamm rückt Herr Udo Eisenmann als nächste Ersatzperson für den Ausgleichssitz des Wahlvorschlags DIE LINKEN aus dem Wahlkreis VII nach. Es wird festgestellt, dass bei Herrn Udo Eisenmann kein Hinderungsgrund nach § 24 Absatz I LKrO vorliegt.
|