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Vorlage - 303/09  

 
 
Betreff: Erlass der Kontoführungsgebühren für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger (Antrag der SPD-Kreistagsfraktion)
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
14.07.2009 
Sitzung des Kreistags - Verabschiedung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 20. April 2009, eingegangen am 28. April dieses Jahres hat die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag in den Kreistag eingebracht, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, sich bei der Kreissparkasse Ostalb sowie bei allen anderen Kreditinstitutionen dafür einzusetzen, dass die Kontoführungsgebühren für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger erlassen werden.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kreistags am 28. April 2009, in der auch der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion kurz thematisiert wurde, zugesagt, sich diesem anzunehmen.

 

Landrat Pavel hat sich schriftlich an die Vorsitzenden bzw. Sprecher der Vorstände der im Ostalbkreis ansässigen Banken und an Institute mit Firmensitz in Nachbarkreisen, die im Ostalbkreis Geschäftsstellen unterhalten sowie an die Leitungen der Geschäftsstellen im Ostalbkreis der deutschlandweit operierenden Kreditinstitute gewandt. In seinem Schreiben wurde über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion informiert und um eine Überprüfung der Möglichkeit eines Erlasses der Kontoführungsgebühren für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger gebeten.

 

Von insgesamt 23 angefragten Instituten erhielten wir bislang (Stand: 02.07.2009) von 19 Unternehmen eine Antwort, 4 Kreditunternehmen konnten trotz Nachfrage noch keine Rückmeldung geben. Nach Auffassung der Verwaltung ist jedoch ein klarer Trend zu erkennen, der auch bereits mit der o. g. Rücklaufquote eine Einschätzung erlaubt.

 

Von den 19 Kreditinstituten, von denen bislang eine Antwort vorliegt, bieten zwei ein generell gebührenfreies Konto für ihre Kunden an, eine Bank führt ausschließlich Online-Konten. Alle anderen 16 Kreditinstitute sehen aus geschäftspolitischen Gründen keine Möglichkeit auf Giro-Kontoführungsgebühren bei Sozialleistungsempfängern zu verzichten.

Graphik 1: Möglichkeiten zum Erlass der Kontoführungsgebühren

Die Kontoführungsgebühren für Girokonten sind wie oben dargestellt z. T. generell gebührenfrei (2 Institute = 9%), bei monatlichen Geldeingängen von i.d.R. 1.200 € / Monat gebührenfrei (4 Institute = 18%). Bei den restlichen 15 Instituten wird eine Gebühr von 1,50 € bis 9,90 € / Monat erhoben.

 

Graphik 2: Übersicht Kontoführungsgebühren Giro-Konto

 

Bei Online-Konten (d. h. Abwicklung der Zahlungsvorgänge über Internet, Bezug von Bargeld über Geldautomaten) bieten 7 (= 31%) im Ostalbkreis ansässige Kreditunternehmen gebührenfreie Konten an, 5 (= 23%) Institute haben gebührenfreie Online-Konten für ihre Kunden bei monatlichen Geldeingängen von i.d.R. 1.200 € / Monat in ihrem Portfolio, 10 (=46%) berechnen für die Führung ihrer Online-Konten zwischen 2 € und 9,90 €.

 

Graphik 3: Übersicht Kontoführungsgebühren Online-Konto

Stellungnahme des Vorstands der Kreissparkasse Ostalb

 

Nach der Stellungnahme des Vorstands der Kreissparkasse Ostalb hat der Vorstand den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion gewissenhaft geprüft. Die Sparkasse sieht einen den Preisen für die Kontoführung weit größeren Nutzen für ihre Kunden entgegenstehen. Insbesondere das Netz mit 72 Geschäftsstellen geht auf den Bedarf der sozial schwächeren Bevölkerung ein.

 

Auskunftsgemäß sind die Preise für die Girokonten der Sparkasse äußerst knapp bemessen und sind im Hinblick auf die Gesamtleistungen bei weitem nicht kostendeckend. Beim Kontomodell „GiroClassic“ sind im Preis von 2 €/Monat alle Bartransaktionen sowie zwei SparkassenCards enthalten. Daneben bietet die Sparkasse mit dem „GiroOnline“ ein völlig kostenloses Online-Konto an.

 

Obwohl sich die Sparkasse ihres sozialen Auftrags und ihrer Verantwortung für die Menschen im Ostalbkreis sehr wohl bewusst ist, kann sie keinen dringenden Handlungsbedarf im Sinne des vorgelegten Antrags erkennen.

 

Nach der Einschätzung des Vorstands der Sparkasse zielt das System der sozialen Absicherung in Deutschland auf die Altimentation des Einkommens. Die Bedürfnisprüfung konzentriert sich auf wenige Stellen. Ansonsten nehmen die Leistungsempfänger am Wirtschaftsleben teil, ohne dass - von wenigen Ausnahmen abgesehen (z. B. Rundfunk- und Telefongebühren) - eine spezielle Preisgestaltung für Sozialleistungsempfänger besteht.

 

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion betrifft im Kern eine Systemfrage, die ggf. eine gemeinsame Lösung der kommunalen und unternehmerischen Verantwortungsträger bis hin zum Gesetzgeber fordert.

 

Die Sparkasse sieht sich aufgrund ihrer historischen Wurzeln stets auch als Sachwalter „des kleinen Mannes“. Die Ziele ihrer Geschäftspolitik für alle Menschen im Ostalbkreis will die Sparkasse auf wirtschaftlicher Grundlage durch ein abgestuftes, bedarfsgerechtes und für alle Beteiligten akzeptables Leistungs- und Preisgefüge erreichen.

 

Der weit überwiegende Teil der Menschen im Ostalbkreis, insbesondere der im Antrag der SPD-Kreistagsfration genannten Personen hat sich im Wettbewerb der Finanzdienstleister für die Kreissparkasse Ostalb entschieden und ist nach den Kundenbefragungen mit dieser Wahl sehr zufrieden. Daher ist der Vorstand der Kreissparkasse zuversichtlich, auf dem richtigen Weg zu sein.

 

 

Einschätzung der Verwaltung

 

Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Überlegungen der SPD-Kreistagsfraktion hinter dem Antrag zum Erlass der Kontoführungsgebühren für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII.

 

Nach den bisher eingegangenen Rückmeldungen sieht aus geschäftspolitischen Gründen kein Kreditinstitut, sofern nicht grundsätzlich eine Gebührenfreiheit für die Kunden oder ausschließlich ein Online-Kontomodell besteht, die Möglichkeit eines Erlasses der Kontoführungsgebühren für Sozialleistungsempfänger.

 

Die vom Vorstand der Kreissparkasse Ostalb vorgebrachte Argumentation und die Entscheidung an dem bestehenden Leistungs- und Preisgefüge festzuhalten, um die Ziele der Sparkasse für alle Menschen im Ostalbkreis auf wirtschaftlicher Grundlage zu verwirklichen, ist nachvollziehbar und sollte so akzeptiert werden. Die Kontomodelle „GiroClassic“ mit einem monatlichen Grundpreis von 2 €/Monat und das kostenlose Online-Konto „Giro-Online“ erscheinen in Anbetracht des breiten Leistungsangebots und des umfassenden Geschäftsstellennetzes nicht unangemessen.

 

Aufgrund des freien Wettbewerbs der Finanzdienstleister sieht die Verwaltung kaum Möglichkeiten mit Aussicht auf Erfolg im Sinne der Verwirklichung der Ziele des Antrags der SPD-Kreistagsfraktion auf die im Ostalbkreis ansässigen Kreditinstitute weiter einzuwirken.

 

Die Übersicht über die Kontoführungsgebühren der Banken im Ostalbkreis zeigt, dass es durchaus Unternehmen gibt, die ihren Kunden kostenfreie Girokonten anbieten. Allerdings kann durch diese kein kreisweit flächendeckendes Angebot von Finanzdienstleistungen im Ostalbkreis sichergestellt werden. Die Hürde von 1.200 € regelmäßigen Geldeingangs für ein gebührenfreies Konto dürfte nur von wenigen Leistungsempfängern in großen Bedarfsgemeinschaften erreicht werden können.

 

Die Führung eines gebührenfreien oder meist preisgünstigeren Online-Kontos könnte für die Personen, die über einen Internet-Anschluss verfügen, eine Alternative sein.

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

Anlagen

Anlagen

 

-

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Wagenknecht


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel