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Vorlage - 235/09  

 
 
Betreff: Unterrichtung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Geschäftsjahre 2002 - 2007 der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Vorberatung
30.06.2009      zur Kenntnis genommen   
Kreistag Entscheidung
14.07.2009 
Sitzung des Kreistags - Verabschiedung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss und der Kreistag nehmen Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie vom Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 31 Stiftungsgesetz i. V. mit § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen in den Wirtschaftsjahren 2002 - 2007 im Oktober 2008 geprüft.

 

Gemäß § 48 Landkreisordnung in Verbindung mit § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeord­nung (GemO) ist der Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.

 

Darüber hinaus ist den Mitgliedern des Kreistages auf Verlangen Einsicht in den Prü­fungsbericht zu gewähren (§ 114 Abs. 4 Satz 2 GemO).

 

Das Regierungspräsidium hat als Rechtsaufsichtsbehörde am 11.02.2009 gegenüber der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen zum Abschluss des Prüfungsverfahrens die uneingeschränkte Bestätigung nach § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.

 

Die Prüfung hat keine wesentlichen Feststellungen ergeben.


 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel