Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Stiftungsausschuss und der Kreistag nehmen Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie vom Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 31 Stiftungsgesetz i. V. mit § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen.
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen in den Wirtschaftsjahren 2002 - 2007 im Oktober 2008 geprüft.
Gemäß § 48 Landkreisordnung in Verbindung mit § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.
Darüber hinaus ist den Mitgliedern des Kreistages auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren (§ 114 Abs. 4 Satz 2 GemO).
Das Regierungspräsidium hat als Rechtsaufsichtsbehörde am 11.02.2009 gegenüber der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen zum Abschluss des Prüfungsverfahrens die uneingeschränkte Bestätigung nach § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.
Die Prüfung hat keine wesentlichen Feststellungen ergeben.
Anlagen
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