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Vorlage - 294/09  

 
 
Betreff: Neuwahl des Kreistags - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 24 Abs. 1 LKrO
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
140/04
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
14.07.2009 
Sitzung des Kreistags - Verabschiedung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Es wird festgestellt, dass bei keinem der neugewählten Mitglieder des Kreistags ein Hinderungsgrund gemäß § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegt.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach § 24 Abs. 2 der Landkreisordnung stellt der Kreistag vor Einberufung der

1. Sitzung für jedes neues bzw. wiedergewähltes Mitglied fest, ob Hinderungsgründe vorliegen.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung können folgende Personen nicht Mitglieder des Kreistags sein:

 

  1. a)               Beamte und Arbeitnehmer des Landkreises sowie Beamte und Angestellte des
    Landratsamts,

    b) Beamte und Arbeitnehmer eines Nachbarschaftsverbands und eines

Zweckverbands, dessen Mitglied der Landkreis ist,

c) leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des
öffentlichen Rechts, wenn der Landkreis in einem beschließenden

Kollegialorgan der Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat,

oder eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn der

Landkreis mit mehr als 50 vom Hundert an dem Unternehmen beteiligt ist,

d) Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die vom

Landkreis verwaltet wird, und
 

  1.     Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde und der obersten 

          Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht

          befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der

          Gemeindeprüfungsanstalt.

 

Nach den Feststellungen der Verwaltung liegt bei allen am 07. Juni 2009 in den Kreistag gewählten Personen kein Hinderungsgrund gemäß § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung vor.

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.

 

Sichtvermerke:

 

Geschäftsstelle Kreistag     __________________________________________________

Brunnhuber

 

Dezernat I                 __________________________________________________

Wolf

 

Dezernat II __________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
140/04   Neuwahl des Kreistags - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 24 Abs. 1 LKrO   Hauptamt   Beschlussvorlage
294/09   Neuwahl des Kreistags - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 24 Abs. 1 LKrO   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage