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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 20.10.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Verkehrssituation B19 - mündlicher Bericht    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einbringung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2026 - 2030 der Kreisstraßen und Kreisradwege    
Ö 5  
Jagsttalschule Westhausen - Umnutzung Pavillon LGS Ellwangen und Erweiterung Mensa
157-1/2026  
Ö 6  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2027 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
143/2026  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 wird zugestimmt.

 

3.       Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

für 9 Säcke

30 l Füllraum

160,56 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

162,72 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

173,50 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

194,86 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

259,18 €

je Abfallgefäß mit

660 l Füllraum

976,28 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

1.139,00 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

1.789,84 €

Unterflurcontainer je Haushalt

 

244,42 €

für Müllgemeinschaften mit 2 Haushalten

 

277,20 €

für Müllgemeinschaften mit 3 Haushalten

 

407,76 €

für Müllgemeinschaften mit 4 Haushalten

 

538,32 €

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 AWS, § 30 Abs. 3 AWS) werden wie folgt neu festgesetzt:

 

je Sack mit

30 l Füllraum

1,90 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

3,80 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

5,07 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

7,61 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

15,22 €

je Abfallgefäß mit

660 l Füllraum

41,90 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

48,87 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

69,86 €

 

  1. Die Gebühr für die Benutzung der vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Abs. 4 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die Gebühr für die mit dem Sperrmüll-, dem Schrott- oder dem Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Entsorgungsschein (-scheck) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebühr für Biobeutel (§ 31 Abs. 1 AWS) bleibt unverändert.

 

  1.  Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

2,00 €

> 50 l bis 100 l

4,00 €

> 100 l bis 200 l

8,00 €

> 200 l bis 500 l

33,80 €

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau und Ellert erfolgt neben der Verzinsung in Höhe von 105.283,50 € eine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage in Höhe von 750.574 €. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 412.458 € als Einnahme zugeführt.

 

  1. Im Hausmüllbereich wird ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 mit 710.715,00 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von 38.032,45 € abgedeckt.

 

 

 

II.  Die in Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung,               Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2026               wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    22.09.2026 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    N 2 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    20.10.2026 - Kreistag
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, bei 6 Enthaltungen, zu.

Ö 7  
Enthält Anlagen
Wald- und Forstwirtschaft im Ostalbkreis 2026 - mündlicher Bericht    
Ö 8  
Versetzung in den Ruhestand von Frau Doris Forstenhäusler, Leiterin des Geschäftsbereichs Straßenverkehr
154/2026  
Ö 9  
Versetzung in den Ruhestand von Frau Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend und Familie
156/2026  
Ö 10  
Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses
140/2026  
Ö 11  
Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung des Zentrums für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH (ZEKK)
Enthält Anlagen
171/2026  
Ö 12  
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Ulm für die Wahlperiode 2027-2031
Enthält Anlagen
159/2026  
Ö 13  
Annahme von Spenden und Sponsoring
Enthält Anlagen
181/2026  
Ö 14  
Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses    
Ö 15  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 16  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 17  
Frageviertelstunde