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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft zwischen dem Ostalbkreis und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm
Gemäß § 30 Abs. 1 LKrO gibt Landrat Dr. Bläse folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss aus der Sitzung des Kreistags am 28. Juli 2026 bekannt:
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, eine Zweckvereinbarung über eine Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) abzuschließen.
Die Mitglieder des Kreistags haben den Antrag der Verwaltung einstimmig angenommen.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht. |
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