Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Ulm benennt der Kreistag des Ostalbkreises die folgenden Personen:
Sachverhalt/Begründung
Die fünfjährige Amtszeit der derzeit berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Ulm endet bei drei Personen zum 31. Dezember 2026. Für die neue Wahlperiode 2027 - 2031 sind laut Mitteilung des Sozialgerichts Ulm für den Ostalbkreis neue Berufungen erforderlich.
Das Sozialgericht Ulm hat den Landkreis gebeten, eine Vorschlagsliste ‒ bestehend aus vier Personen ‒ für die Amtsperiode ab 1. Januar 2027 vorzulegen. Aus diesem Vorschlag beruft das Sozialgericht Ulm drei Personen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Auf die Auswahl selbst hat der Landkreis keinen Einfluss.
Insgesamt sind derzeit am Sozialgericht Ulm fünf ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Amtsperioden berufen:
Damit sichergestellt ist, dass die Verteilung der ehrenamtlichen Richter dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 9. Juni 2024 entspricht, wurde eine Berechnung nach dem Verteilungsverfahren St. Laguë/Schepers vorgenommen.
Nach dieser Berechnung stellt sich die Verteilung wie folgt dar:
Unter Berücksichtigung der bereits bestellten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und im Hinblick auf die Abbildung des Ergebnisses der Kreistagswahl 2024 wurden die CDU-Kreistagsfraktion, die Zählgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen / Die LINKE sowie die AfD-Kreistagsfraktion um einen Vorschlag/Vorschläge zur Besetzung gebeten.
Von den vorschlagsberechtigten Kreistagsfraktionen wurden folgende Personen benannt:
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Sichtvermerke
gez. Schön, i. V. Geis, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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