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Vorlage - 171/2026  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur
Gesellschafterversammlung des Zentrums für nachhaltige Energieversorgung,
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH (ZEKK)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
20.10.2026 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz 2025
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2027

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der ZEKK

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einem Jahresüberschuss von 33.654,30 € festzustellen und dem Vortrag auf neue Rechnung zuzustimmen,

 

  1. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten,

 

  1. den Abschlussprüfer für das Jahr 2026 zu bestellen,

 

  1. dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2027 zuzustimmen,

 

  1. der Anpassung des Gehalts der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist zum 01.07.2025 dem Zentrum für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH (ZEKK) beigetreten.

 

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes entsprechend § 52 Absatz 2 Nr. 8 Abgabeordnung (AO) im Landkreis Heidenheim und im Ostalbkreis. Der Satzungszweck soll vor allem verwirklicht werden durch

-       neutrale Beratung von Privatpersonen, Kommunen (inkl. des Landkreises Heidenheim und des Ostalbkreises), Unternehmen, Vereinen und Verbänden insbesondere über Handlungsmöglichkeiten zur Förderung des Klimaschutzes, zu Energieeinsparpotenzialen und zur Energieeffizienz, zu erneuerbaren Energien, zur Wärmewende sowie zu Fördermöglichkeiten;

-       Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz, Energiesparen und Energieeffizienz,

-       die Durchführung von und die Teilnahme an Veranstaltungen mit dem Ziel der Stärkung des Bewusstseins für klimaschützendes Handeln und dem Voranbringen der Energie- und Wärmewende,

-       Informationsvermittlung, Schulungen und Fortbildungen von interessierten Personengruppen, Multiplikatoren und Mandatsträgern zu den Themen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen,

-       die Durchführung von Unterrichtseinheiten, Workshops und Projekttagen an Schulen und Kindertageseinrichtungen zum Thema Energie und Klimaschutz,

-       die Begleitung von Projekten, insbesondere von Kommunen zur klimaneutralen Kommunalverwaltung, zur Klimafolgenanpassung und zur nachhaltigen Energieversorgung,

-       die Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung,

-       Information und Beratung von Kommunen zu Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung beim Erstellen von Fördermittelanträgen,

-       Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die zum Klimaschutz beitragen und Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes für nachhaltiges Bauen.

 

Am Stammkapital in Höhe von 25.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 12.500 € (50 %) beteiligt.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der ZEKK, mit 50 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Zustimmung zum

Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung

 

Gemäß Nr. 14.1 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Helmer & Kollegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heidenheim geprüft, die am 22.09.2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresüberschuss der ZEKK beträgt im Geschäftsjahr 2025 33.654,30 €. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 240.317,48 €. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Eigenkapital zum 31.12.2025 beträgt 100.272,41 €.

 

Nach Nr. 11.2.12 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025

 

Gemäß Nr. 11.2.7 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

 

Gemäß Nr. 11.2.13 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 soll wiederum die Helmer & Kollegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heidenheim beauftragt werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2026 zu befürworten.

 

 

zu 4.) Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2027

 

Die ZEKK hat für das Geschäftsjahr 2027 einen Wirtschaftsplan aufgestellt (Anlage 3)

 

Nach Nr. 11.2.14 des Gesellschaftsvertrages der ZEKK ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes zuständig.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

zu 5.) Zustimmung zur Anpassung des Gehaltes der Geschäftsführung

 

Nach Nr. 7.4 ist die Gesellschafterversammlung für den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung von Dienstverträgen mit den Geschäftsführern zuständig.

 

Hintergrund der vorgesehenen Anpassung des Gehalts der Geschäftsführung ist insbesondere die kontinuierliche Erweiterung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs der Geschäftsführung. Mit der Übernahme des Ostalbkreises als weiteren Gesellschafter sowie der Erweiterung des räumlichen Aufgabenfeldes, der wachsenden Mitarbeiterschaft und vermehrten Führungs- und Organisationsaufgaben haben sich die Anforderungen an die Geschäftsführung deutlich erhöht.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz 2025

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2025

Anlage 3: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2027

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bilanz 2025 (188 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung (184 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2027 (502 KB)