Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Frau Kreisverwaltungsdirektorin Jutta Funk leitet seit 01.10.2005 den Geschäftsbereich Jugend und Familie. Frau Funk wird ab 01.05.2027 in die Freistellungsphase einer Sabatjahrregelung treten, welche direkt vor dem Eintritt in den Ruhestand gelegt wurde. Hierzu hat Frau Funk ihre Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg mit Ablauf des 31.07.2028 schriftlich beantragt. Frau Funk erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.
Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig. Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt. Anlagen
- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand - Persönliche Daten von Frau Jutta Funk
Sichtvermerke
gez. Müller, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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