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Vorlage - 156/2026  

 
 
Betreff: Versetzung in den Ruhestand von Frau Kreisverwaltungsdirektorin Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend und Familie
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Vorberatung
13.10.2026 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung      
Kreistag Entscheidung
20.10.2026 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

Frau Kreisverwaltungsdirektorin Jutta Funk wird auf ihren Antrag gemäß § 40 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.07.2028 in den Ruhestand versetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Frau Kreisverwaltungsdirektorin Jutta Funk leitet seit 01.10.2005 den Geschäftsbereich Jugend und Familie. Frau Funk wird ab 01.05.2027 in die Freistellungsphase einer Sabatjahrregelung treten, welche direkt vor dem Eintritt in den Ruhestand gelegt wurde. Hierzu hat Frau Funk ihre Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg mit Ablauf des 31.07.2028 schriftlich beantragt. Frau Funk erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.


Anlagen

 

- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

- Persönliche Daten von Frau Jutta Funk

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Müller, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat