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Vorlage - 154/2026  

 
 
Betreff: Versetzung in den Ruhestand von Frau Kreisoberverwaltungsrätin Doris
Forstenhäusler, Leiterin des Geschäftsbereichs Straßenverkehr
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Vorberatung
13.10.2026 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung      
Kreistag Entscheidung
20.10.2026 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

     

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

Frau Kreisoberverwaltungsrätin Doris Forstenhäusler wird auf ihren Antrag gemäß § 40 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.03.2027 in den Ruhestand versetzt. 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Frau Kreisoberverwaltungsrätin Doris Forstenhäusler leitet seit 28.07.2003 den Geschäftsbereich Straßenverkehr. Frau Forstenhäusler hat ihre Versetzung in den Ruhestand gemäß
§ 40 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.03.2027 schriftlich
beantragt. Frau Forstenhäusler erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.


Anlagen

 

- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

- Persönliche Daten von Frau Doris Forstenhäusler

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Müller, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Beck, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezenat II

gez. Dr. Bläse, Landrat