Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Die Kosten für die Entsorgung der Bioabfälle und des Restmülls der im Ostalbkreis betriebenen Tafelläden werden ab 01.01.2010 im Rahmen der nachfolgenden Regelung vom Landkreis übernommen: a) Die Tafelläden in Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Bopfingen und Heubach, die über die GEBIB organisiert sind, erhalten insgesamt maximal 1.200 kostenlose Leerungen einer 120 Liter Biotonne (einschließlich der benötigten Hygienesäcke) pro Jahr. Der Tafelladen in Aalen (Kocherladen) erhält 400 kostenlose Leerungen einer 120 Liter Biotonne (einschließlich der benötigten Hygienesäcke) pro Jahr. Darüber hinausgehende Leerungen der Biotonne sind von den Tafelläden selbst zu finanzieren. b) Bei der Restmüllentsorgung werden für jeden der o. g. Tafelläden die Kosten für einen 240 Liter Restmüllbehälter bei 14-tägiger Leerung übernommen. c) Sofern weitere Tafelläden in anderen Städten und Gemeinden des Ostalbkreises eingerichtet werden, erhalten diese jeweils 200 kostenlose Leerungen (einschließlich Hygienesäcke) einer 120 Liter Biotonne und die kostenfreie Leerung eines 240 Liter Restmüllbehälter bei 14-tägiger Leerung. Anmerkung: Dem Antrag der Verwaltung haben der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am 17.02.2009 mehrheitlich zugestimmt.
|