Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Kosten für die Entsorgung der Bioabfälle und des Restmülls der im Ostalbkreis betriebenen Tafelläden werden ab 01.01.2010 im Rahmen der nachfolgenden Regelung vom Landkreis übernommen:
a) Die Tafelläden in Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Bopfingen und Heubach, die über die GEBIB organisiert sind, erhalten insgesamt maximal 1.200 kostenlose Leerungen einer 120 Liter Biotonne (einschließlich der benötigten Hygienesäcke) pro Jahr.
Der Tafelladen in Aalen (Kocherladen) erhält 400 kostenlose Leerungen einer 120 Liter Biotonne (einschließlich der benötigten Hygienesäcke) pro Jahr.
Darüber hinausgehende Leerungen der Biotonne sind von den Tafelläden selbst zu finanzieren.
b) Bei der Restmüllentsorgung werden für jeden der o. g. Tafelläden die Kosten für einen 240 Liter Restmüllbehälter bei 14-tägiger Leerung übernommen.
c) Sofern weitere Tafelläden in anderen Städten und Gemeinden des Ostalbkreises eingerichtet werden, erhalten diese jeweils 200 kostenlose Leerungen (einschließlich Hygienesäcke) einer 120 Liter Biotonne und die kostenfreie Leerung eines 240 Liter Restmüllbehälter bei 14-tägiger Leerung.
Anmerkung: Dem Antrag der Verwaltung haben der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am 17.02.2009 mehrheitlich zugestimmt. Sachverhalt/BegründungI. Ausgangssituation Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2009 hat die SPD-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 18.11.2008 den Antrag gestellt, die Tafelläden im Ostalbkreis von den Müllgebühren zu befreien.Bei einer Unterstützung der Tafelläden bzw. Übernahme der Kosten für diese Freiwilligkeitsleistung aus sozialpolitischen Gründen muss der Betrag gebührenrechtlich korrekt aus allgemeinen Finanzmitteln des Kreishaushalts finanziert werden und darf nicht den Abfallgebührenhaushalt belasten.
Die Tafelläden Schwäbisch Gmünd, Bopfingen und Ellwangen, die über die GEBIB (Gemeinnützige Gesellschaft für die berufliche Integration Behinderter) organisiert sind sowie der Tafelladen in Aalen hatten im Jahr 2008 insgesamt 1.316 Leerungen einer 120 l-Biotonne benötigt. Da bei Nutzung einer Biotonne auch die Verwendung eines sog. Hygienesackes, der in die Tonne eingehängt wird, von der GOA zwingend vorgeschrieben ist, waren auch diese in gleicher Stückzahl zu beschaffen.
Kosten der Biomüllentsorgung für die Tafelläden im Jahr 2008:
1.316 Leerungen x 5,98 € zzgl. MwSt. = 9.365 €
Hygienesäcke für die Biotonne: 1.316 Hygienesäcke x 0,50 € zzgl. MwSt. = 783 €
Gesamtbetrag:10.148 €
Kosten der Restmüllentsorgung für die Tafelläden im Jahr 2008:
Aalen: 1 x jährlich 1,1 cbm-Container gewerblich (je nach Gewicht): 113 €
Schwäbisch Gmünd: 2 x 240 l MGB wöchentlich gewerblich: 1.599 €
Bopfingen: 1 x 240 l MGB 14-tägig gewerblich: 428 €
Ellwangen: 1 x 240 l MGB 4-wöchentlich gewerblich: 243 € 2.383 €
II.Künftige Regelung
Eine kostenlose Entsorgungsmöglichkeit für Biomüll und Restmüll wäre ein Zeichen der Unterstützung der Tafelläden, die in unser Gesellschaft eine wichtige soziale Funktion für einkommensschwache Bevölkerungsschichten erfüllen.
Derzeit werden im Ostalbkreis insgesamt 4 Tafelläden in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen betrieben. Geplant ist, voraussichtlich im April 2009, einen weiteren Tafelladen in Heubach zu eröffnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Tafelläden aufgrund der zunehmenden Nachfrage in den nächsten Jahren folgen werden. Dies bedeutet, dass sich der aufzuwendende Betrag bei jedem neu hinzukommenden Tafelladen weiter erhöhen wird.
Es ist deshalb sinnvoll, eine Grenze zu bestimmen, wie viele kostenlose Leerungen einer Biotonne bzw. einer Restmülltonne maximal möglich sind. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsweise und Frequentierung der Tafelläden erscheint eine einheitliche Regelung für alle Tafelläden nicht möglich. Vielmehr sollte eine nach den tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtete Regelung erfolgen. Ausgehend von den bisherigen Leerungen hält es die Verwaltung in Abstimmung mit der GOA für angebracht, für die Tafelläden in Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Bopfingen und Heubach, die über die GEBIB organisiert werden, die Kosten für insgesamt maximal 1.200 Leerungen einer 120 l-Biotonne und für den Tafelladen in Aalen die Kosten für maximal 400 Leerungen einer 120 l-Biotonne zu übernehmen. Sollten zukünftig weitere Tafelläden folgen, so könnten diese jeweils maximal 200 Leerungen einer 120 l-Biotonne kostenlos erhalten. Die Kosten für die Hygienesäcke würden bis zu obiger Stückzahl ebenfalls übernommen. Was die Restmüllentsorgung angeht, so könnte jedem Tafelladen eine 240 l-Restmülltonne bei 14-täglicher Leerung kostenlos zugestanden werden. Obwohl beim Tafelladen in Schwäbisch Gmünd auf Grund der organisatorischen Gegebenheiten ein deutlich höherer Bedarf festzustellen ist als bei den anderen Tafelläden, erscheint diese Regelung angemessen - zumal die Möglichkeit besteht, innerhalb den von der GEBIB betriebenen Tafelläden den Restmüll untereinander zu verteilen.
Somit ergäben sich ab 2010 folgende Kosten für den Landkreis:
1.600 Leerungen einer 120 l-Biotonne x 5,98 € zzgl. MwSt. = 11.386 €
5 x 240 l-Restmülltonne 14 täglich gewerblich =2.140 € ________
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung erfolgt über den Sozialhaushalt des Landkreises. Ab dem Haushaltsjahr 2010 wird ein entsprechender Betrag im Sozialhaushalt eingestellt.
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