Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
I. Sachverhalt/Begründung
Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise haben der Bund zur Stabilisierung der Konjunkturentwicklung das Zukunftsinvestitionsprogramm und das Land ein Infrastrukturprogramm aufgelegt. Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde am 30.01.2009 vom Bundestag verabschiedet. Er soll Kräfte für Wachstum und Beschäftigung freisetzen und verbindet zu diesem Zweck ökonomische Impulse mit ökologischen Anreizen.
Investitionsschwerpunkte sind Bildungseinrichtungen - insbesondere Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien - und die Beschaffung von Maschinen sowie Geräten für die Berufsschulen.
Insgesamt stehen 13,3 Milliarden € zur Verfügung; davon 10 Mrd. € Bundesmittel (75%) und 3,3 Mrd. € Landes- und kommunale Mittel. Von den 10 Mrd. € des Bundes entfallen auf Baden-Württemberg 12,3749 %.
Das Zukunftsinvestitionsgesetz ist Teil des Konjunkturpakets II und regelt die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder und Kommunen. Nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum Zukunftsinvestitionsgesetz stehen 70 % der Bundesmittel für kommunalbezogene Investitionen bereit.
Aufteilung der Bundesmittel auf Land und Kommunen:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat festgelegt, dass in beiden Schwerpunktbereichen Bildung und Infrastruktur die Mittel pauschal verteilt werden.
Damit die Investitionen eine positive Wirkung auf Wirtschaft und Konjunktur haben, müssen sie zusätzlich erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sein darf. Nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder ist die Zusätzlichkeit in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben in der Höhe gegeben, in der die in den Jahren 2009 - 2011 von den Ländern einschließlich Kommunen konsolidiert verausgabten Beträge für Investitionen die Beträge der Jahre 2006 - 2008 übersteigen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mehrfach gegen diese Regelungen ausgesprochen. Kommunen und Kreise wie der Ostalbkreis, die in den vergangenen Jahren große Investitionen getätigt haben, wären hierdurch von Mitteln des Konjunkturpakets II ausgeschlossen. Der Bundesrat hat am 20.02.2009 dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität (Konjunkturpaket II) unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Begriff der Zusätzlichkeit bei nächster Gelegenheit korrigiert werden müsse. Eine Prüfung in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben ist für die Länder weder sachgerecht noch leistbar, da die Kreise und Kommunen auf Grund ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts in ihren Investitionsentscheidungen weitgehend frei sind. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Kreise und Kommunen durch dieses Kriterium nicht an ihrer Teilnahme am Konjunkturpaket II gehindert werden.
Verteilung der Bundesmittel auf die Kommunen in Baden-Württemberg:
Zu erwartende Zuwendung für den Ostalbkreis im Bereich Schulinfrastruktur
Bei der pauschalen Verteilung der Investitionsmittel im Bereich Bildungsinfrastruktur wird nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitschülern unterschieden. Nach der Schulstatistik besuchen im Schuljahr 2008 / 2009 insgesamt 12.325 SchülerInnen Schulen in der Trägerschaft des Ostalbkreises. Bei einem Pro-Kopf-Betrag von 245,- € ergibt dies eine Zuwendungssumme von 3.019.625 €.
Vorgaben für die Verwendung der Mittel
Die Mittel müssen für die energetische Sanierung von Schulen oder für Beschaffung von Maschinen und Geräten für die Beruflichen Schulen eingesetzt werden. Eine Verwendung für den Neubau von Schulgebäuden ist nicht zulässig.
II. Investitionsvorschläge des Ostalbkreises
Bereits im November 2008 hat die Kreisverwaltung die Möglichkeit einer Förderung der energetischen Sanierung von kreiseigenen Gebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms untersucht. Dieses Programm wurde durch das Konjunkturpaket I aufgestockt und konzentriert sich auf Wohnraum und soziale Infrastruktur wie Altenheime, sodass sich für den Ostalbkreis in der letzten Konsequenz keine nennenswerten Fördermöglichkeiten ergaben. Weiter wurde das Programm „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“ hinsichtlich einer Antragstellung überprüft. Die Mittel aus diesem Programm der KfW-Förderbank sind auf die energetische Sanierung von Schulinfrastruktur beschränkt. Allerdings sieht die Förderung nur die Gewährung von zinsgünstigen Krediten in Höhe von 70 % der Investitionskosten vor.
Das im Januar 2009 konzipierte und mittlerweile von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Konjunkturpaket II beinhaltet hingegen direkte Zuschüsse für Investitionen in die Infrastruktur der Kommunen und Kreise. Die Landkreisverwaltung hat die für eine Förderung in Betracht kommenden Gebäude unter Abwägung der finanziellen und ökologischen Auswirkungen möglicher Investitionen untersucht. Als Ergebnis dieser Überprüfung schlägt die Verwaltung die folgenden Projekte vor:
Innovationszentrum für moderne Anlagen- und Energietechnik mit den Schwerpunkten Haustechnik, alternative und regenerative Energieformen
Ausgehend von den Haushaltsplanberatungen 2009 kam zum Ausdruck, dass die Herausforderungen der Zukunft innovative Energiekonzepte erfordern, die in den Ausbildungsbereichen Anlagentechniker, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Umweltschutztechnischer Assistent und Sanitär/Heizung/Klima-Kundendiensttechniker bereits jetzt am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen einen breiten Raum einnehmen. Ziel dieses Innovationszentrums am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen ist, mit einer modernen Ausstattung die künftigen Wege der Energieversorgung aufzuzeigen. Innovative Technologien sollen nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch praktisch bei der Berufsausbildung aber auch bei der Fort- und Weiterbildung umgesetzt werden. Mit diesem Kompetenzzentrum am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen wird in gegenseitiger Ergänzung mit dem Energiekompetenzzentrum Ostalb, aber auch mit dem heimischen Handwerk ein wichtiger Knoten des Beratungsnetzwerkes entstehen.
Die im Kreisberufsschulzentrum Ellwangen vorhandene Ausstattung mit Hackschnitzelheizung, Brennstoffzelle und verschiedensten Brennwerttechniken müssen um die Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung, Blockheizkraftwerke, geothermische Energienutzung sowie Solarthermie und Photovoltaik, Restwärmenutzung mittels Wärmepumpenbetrieb in Verbindung mit entsprechender Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik erweitert werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die grundlegende Vernetzung aller Systeme durch eine entsprechende Ausstattung der Gebäudeleittechnik. Durch Visualisierung der mess-, steuer- und regelungstechnischen Vorgänge wird es dann möglich sein, die Vorzüge der einzelnen neuesten Energieversorgungstechnologien experimentell zu zeigen. Energiegewinnung, Energieeintrag ins Gebäude und Energieverbrauch sowie das Emissionsverhalten der Systeme können dadurch erfasst und bewertet werden. Ent-scheidend ist es, dass die Energieversorgungstechnologien in Verbindung mit Eintragungsmöglichkeiten in Gebäude, Wärmeübergänge, Be- und Entlüftung in einer in sich geschlossenen und autonomen Gebäudehülle installiert werden. Dadurch können regelungs- und messtechnische Veränderungen experimentell erfasst und bewertet werden. Für die Beschaffung der Geräte und Maschinen ist ein Betrag von 300.000 € erforderlich, für den ein Zuschuss aus dem Konjunkturpaket II von 225.000 € erwartet wird. Der Eigenanteil des Ostalbkreises beträgt damit 75.000 €.
Die vorhandenen Werkstätten des Kreisberufsschulzentrums Ellwangen sind für dieses umfassende Kompetenzzentrum nicht geeignet. Deshalb ist auch vorgesehen, als Herzstück ein Energiehaus im südlichen Werkstattbereich mit einem geschätzten Kostenaufwand von rund 250.000 € zu erstellen. Dabei wird von einer Grundfläche von rund 100 m² ausgegangen. Ein Umbau der vorhandenen Werkstätte würde bedeutend mehr kosten, ganz abgesehen davon, dass die vorhandenen Werkstätten von der Sonneneinstrahlung her für dieses Kompetenzzentrum nicht geeignet sind. Der Neubau dieses Energiehauses kann nicht über das Konjunkturprogramm II gefördert werden.
Energetische Betrachtung
Ist-Zustand und mögliche Sanierungsmaßnahmen
Der überwiegende Teil der Dachfläche weist einen hohen Wärmeverlust über die nicht ausreichende Wärmedämmschicht auf. Der Dachaufbau der Flachdächer ist teilweise feucht und bei einem Teil der Dachflächen durchnässt. Das Dach der Jagsttalschule Westhausen entspricht auf Grund seines Alters nicht mehr den heutigen Anforderungen der Energie-Einsparverordnung und sollte in Teilbereichen saniert werden.
Übersicht der Dachflächen
Die Einstufung beschreibt die Abweichung vom Normzustand und reicht von Zustand A (voll funktionsfähig, keine Reparaturen notwendig) bis Zustand E (vollständige Erneuerung notwendig).
Empfehlung zu einer energetischen Sanierung:
Flachdächer
Energetische Sanierung von 2.480 m² Dachfläche560.000 € mit Zustand „E“
Fazit
Die Wärmedämmung der Flachdächer entspricht nicht mehr dem heutigen Stand. Der Dachsanierung wird eine hohe Priorität eingeräumt. Die Sanierung der Flachdächer kann schrittweise erfolgen und sollte zunächst auf den Dachflächen Nr. 2, 4 und 5 (siehe Schaubild) durchgeführt werden, da diese den schlechtesten Zustand aufweisen. Aus energetischer Sicht ist durch eine zeitgemäße Wärmedämmung und Dachabdichtung eine Reduzierung des Heizenergieverbrauchs in der Jagsttalschule zu erzielen.
Das Hauptgebäude mit dem Werkstattbereich des Kreisberufsschulzentrums wurde im Jahr 1976 in Betrieb genommen. Vor 8 Jahren wurde das Flachdach des Hauptgebäudes instandgesetzt und dabei eine zusätzliche Wärmedämmschicht eingebaut.
Energetische Betrachtung
Ist-Zustand und mögliche Sanierungsmaßnahmen
Aus energetischer Sicht sind bei den Werkstätten und bei Teilbereichen des Hauptgebäudes die Wärmedämmung und die Abdichtung zu erneuern. Im Zuge der Dachabdichtung sind die vorhandenen, einfach verglasten Oberlichtelemente wegen des hohen Wärmeverlustes auszutauschen und zu ersetzen.
Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd
Links im Vordergrund der Neubau mit überdachter Verbindung zu den Werkstätten und dem Hauptgebäude (siehe nachfolgende Planskizze).
Beschreibung der Maßnahmen und Kosten
Wegen des energetisch schlechten Zustands der bisher nicht sanierten Flachdächer und wegen des mangelhaften Wärmeschutzes sind Sanierungsmaßnahmen geboten. Die im Dachbereich vorhandenen Metall-Oberlichtkonstruktionen aus thermisch nicht getrennten Metallprofilen mit einer einschichtigen Verglasung (Drahtspiegelglas) entsprechen nicht den heute gültigen Richtlinien. Eine energetisch sinnvolle Instandsetzung der vorhandenen Konstruktionen ist nicht durchführbar, ein vollständiger Ersatz der Oberlichter deshalb zu empfehlen.
Zur Steigerung der Energieeffizienz wird empfohlen, die Wärmedämmung und die Abdichtung der bisher noch nicht sanierten Flachdächer zu erneuern und die in der Dachfläche vorhandenen Oberlichtelemente zu ersetzen.
Empfehlung zu einer energetischen Sanierung in einem 1. Ausführungsschritt:
Werkstätten
Dachabdichtung / Dämmung1.628.700 € Oberlichtelemente, Verwahrungen1.465.000 € 2.093.700 €
Hauptgebäude
Dachabdichtung1.164.000 € Oberlichtelemente1.487.500 € 1.651.500 €
Fazit
Beim Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd kann mit den genannten energetischen Maßnahmen (Dachabdichtung und Ersatz der Oberlichtelemente) eine deutliche Energieverbrauchs- und Kostenreduzierung erreicht werden.
Mit dem Gesamtaufwand von 3.745.200 € (Werkstätten und Hauptgebäude) ist eine Energieverbrauchsreduzierung von rund 1.350.000 kWh möglich. Dies entspricht einer Kostenersparnis von 94.500 € und einer CO2-Reduzierung von 453 t pro Jahr.
Zum Vergleich: der durchschnittliche Jahrestrombedarf eines Vier-Personen-Haushalts beläuft sich auf 4.430 KWh und verursacht 2,7 t CO2.
Bereits mit Bekanntwerden der ersten Pläne für ein Konjunkturpaket des Bundes im Jahr 2008 wurde eine Überprüfung der alten Fassadenteile der Stauferklinik Mutlangen und die Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für deren Sanierung vorgenommen.
In einem Gutachten hat das Büro Schöne/Seeberger/Müller im Herbst letzten Jahres die alten Bauteile an der Stauferklinik untersucht. Die Bestandsanalyse zeigt, dass die Fassaden der in den Jahren 1966 und 1984 in Betrieb genommenen Bauteile aus heutiger Sicht den energetischen Ansprüchen in keiner Weise mehr gerecht werden. Die Wärmedämmung des Außenwandaufbaus erfüllt nicht die aktuellen bauphysikalischen Anforderungen der EnEV. Daneben sind die Metallfenster nicht thermisch getrennt und auch die Innenverglasung entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Aus diesen Gründen wird dringend empfohlen, die Gebäudehülle entsprechend dem Stand der Technik energetisch zu ertüchtigen.
Das Büro Schöne/Seeberger/Müller hat drei Lösungsvarianten mit Kosten zwischen 3,5 Mio. und 4,6 Mio. € für die Sanierung der Fassaden und der alten Dachflächen erarbeitet.
In seiner Sitzung am 3. Februar 2009 hat der Krankenhausausschuss die sanierungsbedürftigen Bauteile vor Ort in Augenschein genommen und sich in der anschließenden Diskussion für eine Weiterverfolgung der Lösungsvariante 1 mit einem Kostenvolumen von 3,5 Mio. € ausgesprochen, die eine Aufbringung eines Wärmeverbundsystems aus Wärmedämmung und mineralischem Putz an den zu sanierenden Fassaden sowie die Integration einer Wärmedämmung in das bestehende Dach vorsieht.
Nachdem die Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Bereich der Krankenhäuser in Höhe von 130 Mio. € nun ausschließlich für die Einzelförderung verwendet werden, soll damit der beim Land bestehende Antragsstau ein Stück weit abgebaut werden. Nachdem die derzeit laufenden Krankenhausprojekte des Ostalbkreises alle bereits im Rahmen der bisherigen Jahresbauprogramme berücksichtigt wurden, sind logischerweise im Rahmen des Konjunkturpakets II keine Projekte des Ostalbkreises enthalten. Mit dem Abbau des Antragsstaus verbessert sich aber für den Ostalbkreis die Chance, mit der Förderung des Neubaus der Frauenklinik in Aalen eventuell schon im Rahmen des Krankenhausbauprogramms 2010 zum Zuge zu kommen.
Derzeit wird von der Verwaltung überprüft, inwiefern die o. g. Maßnahme der Fassadensanierung seitens des Landes im Rahmen einer Fachförderung berücksichtigt werden könnte.
Für die energetische Sanierung des ehemaligen Schwesternwohnturms stehen voraussichtlich keine Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung, da im Schwerpunktbereich Infrastruktur nur Städte und Gemeinden eine pauschale Zuweisung nach ihrer Einwohnerzahl erhalten. Auch aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm können keine Zuschüsse bezogen werden, da dieses Bundesprogramm nur die energetische Sanierung von Schulen und anderer sozialer Infrastruktur berücksichtigt.
Der Ostalbkreis unternimmt jedoch weiterhin Anstrengungen, um Zuschüsse für die energetische Sanierung und die Ertüchtigung des Wohnturms der ehemaligen Schwesternschule in der Hopfenstraße zu erhalten.
Zu gegebener Zeit wird die Landkreisverwaltung in dieser Sache den Kreistag unterrichten.
Hopfenstraße 65, Aalen Derzeit ist die abo im Flachbau (Büroräume im EG + 1. OG) untergebracht.
AInvestitionsprojekte des Ostalbkreises
Die Landkreisverwaltung schlägt folgende Projekte zur Beantragung von Investitionsmitteln aus dem Konjunkturpaket II und zur Kofinanzierung über Kreditmittel vor:
BWeitere Projekte
Die Landkreisverwaltung überprüft darüber hinaus die Fördermöglichkeit von Sanierungsmaßnahmen bei den folgenden Objekten:
- Klinikum Schwäbisch Gmünd, Energetische Sanierung der Altbauten Stauferklinik Mutlangen
- Verwaltungszentrum Hopfenstraße, Aalen Sanierung des ehemaligen Wohnturms IV. Finanzierung
Mit den Investitionen des Ostalbkreises im Rahmen des Konjunkturprogrammes II ergibt sich die einmalige Chance, wichtige Vorhaben des Klimaschutzes vorzuziehen und gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung von Wirtschaft und Handwerk und zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu leisten. Den über einen Nachtragshaushalt zu finanzierenden Projekten mit einem Investitionsvolumen von 4.605.200 € stehen Zuschüsse in Höhe von 3.019.625 € gegenüber. Der Kreisanteil in Höhe von 1.585.575 € ist über Kreditaufnahmen zu finanzieren. Dies sind 34,4 % des Investitionsvolumens.
Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass der Ostalbkreis im Rahmen des bereits beschlossenen Kreishaushalts 2009 ein Investitionspaket mit 22,6 Mio. € beschlossen hat.
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