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Vorlage - 202/09  

 
 
Betreff: Öffentliche Beauftragung der Kliniken des Ostalbkreises mit der Erbringung medizinischer Dienstleistungen - Ergänzung der Betrauungsakte vom 12.03.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
    Klinik-Eigenbetriebe
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
03.02.2009 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.03.2009 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt folgende Ergänzung bzw. Änderung der öffentlichen Beauftragung der Kliniken des Ostalbkreises mit der Erbringung der medizinischen Dienstleistungen vom 12. März 2008:

 

  1. Beim Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen
    1. wird bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. f) das Zeichen „.“ durch das Zeichen „,“ ersetzt und folgender Buchstabe g) angefügt: „ g) Betrieb eines Parkhauses.“ und
    2. erhält der § 2 Abs. 2 folgende neue Fassung:
      “Daneben erbringt das Krankenhaus folgende Dienstleistungen, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zählen:
      1. Vermietung von Räumen in einem Medizinischen Dienstleistungszentrum mit einer Radiologischen Praxis, Friseur, Ergotherapiepraxis, Sanitätshaus, Praxis für Neurologie und Psychiatrie, Dialysepraxis und Pflegehotel
      2. Vermietung Praxis Nuklearmedizin und Kernspintomographie
      3. Vermietung Praxisräume Strahlentherapie
      4. Vermietung eines Raumes für die Katholischen Sozialstationen
      5. Vermietung eines Raumes an die Häusliche Kinderkrankenpflege
      6. Vermietung von Räumen an ein Pathologisches Institut
      7. Vermietung von Flächen zum Betrieb einer Cafeteria
      8. Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an eine Chirurgische Praxis
      9. Vermietung von Praxisräumen in Bopfingen an ein Dialyse-Institut
      10. Vermietung von Verwaltungsräumen in Bopfingen an die abo.“
  2. Beim Betrauungsakt des Klinikums Schwäbisch Gmünd wird bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h) das Zeichen „.“ durch das Zeichen „,“ ersetzt und folgender Buchstabe i) angefügt: „ i) Betrieb eines Parkhauses.“
  3. Beim Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
    1. wird bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h) das Zeichen „.“ durch das Zeichen „,“ ersetzt und folgender Buchstabe i) angefügt: „ i) Betrieb einer Parkanlage / eines Parkhauses.“ und
    2. wird bei § 2 Abs. 2 die Ziffer 5 angefügt: „ 5. Vermietung eines Arzt- und Therapiezentrums“.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Am 11. März 2008 hat der Kreistag, nach Vorberatung im Krankenhausausschuss am 26. Februar 2008, einstimmig die Beauftragung des Ostalb-Klinikums Aalen, des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mit der Erbringung medizinischer sowie das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Bopfingen und das Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mittels Betrauungsakten beschlossen. Die Betrauungsakte wurden am 12. März 2008 durch den Landrat ausgefertigt.

 

Die Betrauung der Einrichtungen des Landkreises war erforderlich, da für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft alle geldwerten Vorteile, die sie von ihrem Träger erhalten, beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts darstellen. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und unterliegen grundsätzlich der Notifizierungspflicht und einem Durchführungsverbot.

 

Die EU-Kommission hat im November 2005 mit dem sog. Monti-Paket ein Maßnahmenpaket zum europäischen Beihilferecht veröffentlicht, das nach einem Übergangszeitraum Ende November 2006 in Kraft getreten und als unmittelbar geltendes Recht zu beachten ist.

 

Das „Monti-Paket“ stellt Kriterien für staatliche Ausgleichszahlungen im Rahmen der Erbringung von „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ auf, unter denen Ausgleichszahlungen von vornherein mit dem Europarecht vereinbare Zuwendungen darstellen. Voraussetzung ist unter anderem ein öffentlicher Auftrag, der sog. Betrauungsakt. Die Einzelheiten der Kriterien und deren Voraussetzungen sind in der Sitzungsvorlage 002/08 näher beschrieben.

 

Im Haushaltsplan 2009 des Ostalbkreises sind für ein Parkhaus am Klinikum Schwäbisch Gmünd, das im Jahr 2009 baulich begonnen werden soll, Trägermittel (Haushaltsansatz in Höhe von 500.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2 Mio. €) veranschlagt. Daher ist eine Ergänzung des Betrauungsakts erforderlich.

 

Für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation und Planungsleistungen im Wirtschaftsplan des Klinikums 250.000 € veranschlagt, die über Eigenmittel der St. Anna-Virngrund-Klinik finanziert werden. Um die Option für Zuwendungen des Trägers für die künftigen Entwicklungen zur Lösung der Parkierung offen zu halten bzw. bei einer Querfinanzierung einer nicht kostendeckenden Parkraumbewirtschaftung über Defizitausgleiche beihilfekonforme Regelung zu erreichen, ist eine Ergänzung des Betrauungsakts vorgesehen. Mit dem Bau des 4. Bauabschnitts an der St. Anna-Virngrund-Klinik ist auch die Realisierung eines Arzt- und Therapiezentrums geplant. Dieses ist unter § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes als Dienstleistung, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zählt, aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

Im Zuge der Ergänzung der Betrauungsakte soll auch der Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen sicherheitshalber um das Parkhaus ergänzt werden, das aktuell jedoch keine trägerseitigen Beihilfen benötigt. Aufgrund von baulichen Veränderungen, insbesondere im Medizinischen Dienstleistungszentrum ist eine Neufassung des § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes des Ostalb-Klinikums erforderlich.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen

Anlage 2: Betrauungsakt des Klinikums Schwäbisch Gmünd

Anlage 3: Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Wagenknecht


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel