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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt folgende Ergänzung bzw. Änderung der öffentlichen Beauftragung der Kliniken des Ostalbkreises mit der Erbringung der medizinischen Dienstleistungen vom 12. März 2008:
Sachverhalt/Begründung
Am 11. März 2008 hat der Kreistag, nach Vorberatung im Krankenhausausschuss am 26. Februar 2008, einstimmig die Beauftragung des Ostalb-Klinikums Aalen, des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mit der Erbringung medizinischer sowie das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Bopfingen und das Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mittels Betrauungsakten beschlossen. Die Betrauungsakte wurden am 12. März 2008 durch den Landrat ausgefertigt.
Die Betrauung der Einrichtungen des Landkreises war erforderlich, da für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft alle geldwerten Vorteile, die sie von ihrem Träger erhalten, beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts darstellen. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und unterliegen grundsätzlich der Notifizierungspflicht und einem Durchführungsverbot.
Die EU-Kommission hat im November 2005 mit dem sog. Monti-Paket ein Maßnahmenpaket zum europäischen Beihilferecht veröffentlicht, das nach einem Übergangszeitraum Ende November 2006 in Kraft getreten und als unmittelbar geltendes Recht zu beachten ist.
Das „Monti-Paket“ stellt Kriterien für staatliche Ausgleichszahlungen im Rahmen der Erbringung von „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ auf, unter denen Ausgleichszahlungen von vornherein mit dem Europarecht vereinbare Zuwendungen darstellen. Voraussetzung ist unter anderem ein öffentlicher Auftrag, der sog. Betrauungsakt. Die Einzelheiten der Kriterien und deren Voraussetzungen sind in der Sitzungsvorlage 002/08 näher beschrieben.
Im Haushaltsplan 2009 des Ostalbkreises sind für ein Parkhaus am Klinikum Schwäbisch Gmünd, das im Jahr 2009 baulich begonnen werden soll, Trägermittel (Haushaltsansatz in Höhe von 500.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2 Mio. €) veranschlagt. Daher ist eine Ergänzung des Betrauungsakts erforderlich.
Für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation und Planungsleistungen im Wirtschaftsplan des Klinikums 250.000 € veranschlagt, die über Eigenmittel der St. Anna-Virngrund-Klinik finanziert werden. Um die Option für Zuwendungen des Trägers für die künftigen Entwicklungen zur Lösung der Parkierung offen zu halten bzw. bei einer Querfinanzierung einer nicht kostendeckenden Parkraumbewirtschaftung über Defizitausgleiche beihilfekonforme Regelung zu erreichen, ist eine Ergänzung des Betrauungsakts vorgesehen. Mit dem Bau des 4. Bauabschnitts an der St. Anna-Virngrund-Klinik ist auch die Realisierung eines Arzt- und Therapiezentrums geplant. Dieses ist unter § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes als Dienstleistung, die nicht zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zählt, aufzunehmen.
Im Zuge der Ergänzung der Betrauungsakte soll auch der Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen sicherheitshalber um das Parkhaus ergänzt werden, das aktuell jedoch keine trägerseitigen Beihilfen benötigt. Aufgrund von baulichen Veränderungen, insbesondere im Medizinischen Dienstleistungszentrum ist eine Neufassung des § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes des Ostalb-Klinikums erforderlich.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen Anlage 2: Betrauungsakt des Klinikums Schwäbisch Gmünd Anlage 3: Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
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