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Vorlage - 215/09  

 
 
Betreff: Konzept für eine kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
03.03.2009 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.03.2009 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag

 

1.Das vorgeschlagene Konzept für eine kostenlose Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr innerhalb des Ostalbkreises wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Dem unter Ziffer 4 genannten Vorschlag zur Umsetzung der Fahrradmitnahme im SPNV innerhalb des Ostalbkreises ab dem Frühjahr 2010 wird zugestimmt. Für den Haushalt 2010 sind hierzu Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 36.000 € einzustellen. 

 

3.Nach 3 Jahren Erfahrungszeit ist dem zuständigen Ausschuss zu berichten, um über die Fortführung abschließend zu entscheiden.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.Ausgangslage

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte im Rahmen der Beratungen des Haushalts für das Jahr 2009, dass die Landkreisverwaltung ein schlüssiges Konzept für die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im regionalen Schienenverkehr vorlegt. Die CDU-Fraktion beantragte ebenfalls, im Rahmen der Untersuchungen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV die Komponente Fahrradmitnahme mit zu berücksichtigen

 

2.Sachstand

 

Die uneingeschränkte kostenlose Fahrradmitnahme auf der Schienenstrecke Aalen - Bopfingen - Nördlingen wurde auf Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zum 1. April 2000 zunächst befristet für ein Jahr eingeführt. Am 8. Mai 2001 beschloss der Ausschuss die unbeschränkte Verlängerung dieser Regelung, die mit Kosten von ca. 4.800 €/Jahr für den Ostalbkreis verbunden ist. Diese Maßnahme wurde unter anderem mit vergleichbaren Regelungen in Bayern begründet. Dort wurde die weitgehend flächendeckende kostenlose Fahrradmitnahme allerdings im vergangenen Jahr eingestellt.

 

Das Land Baden-Württemberg startete 2001 eine Initiative zur Förderung des kombinierten Verkehrs Bahn - Fahrrad. Auf deren Grundlage wurden 2002 auf zahlreichen Strecken innerhalb Baden-Württembergs eine kostenlose Fahrradmitnahme eingeführt. Für eine durchgehende Regelung auf der Remsbahn war jedoch wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen zwischen DB und Land keine Einigung möglich. Die entsprechende Förderung des Landes zur kostenlosen Fahrradmitnahme wurde 2004 wieder eingestellt und auf die Verbünde/Kreise zurückverwiesen. Das Land verpflichtete gleichzeitig die Verbünde, und so auch den Ostalbkreis bei Abschluss des OstalbMobil-Vertrages, dass diese mindestens die gegenwärtig geltenden Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme beibehalten.

 

Innerhalb Baden-Württembergs ist das Bild der Fahrradmitnahme sehr uneinheitlich. Nach der aktuellen Übersicht des Innenministeriums gibt es jedoch bis auf den Abschnitt Lorch-Waldhausen - Aalen auf der Remsbahn, der Strecke Aalen - Crailsheim und auf der Brenzbahn Aalen - Heidenheim - Langenau im ganzen Land Regelungen zur kostenlosen oder deutlich vereinfachten Fahrradmitnahme. Insbesondere die Lücken auf der Remsbahn sind regelmäßig Anlass für kritische Anfragen. So wird von zahlreichen Nutzern der Fahrradmitnahme der dort fällige Preis für eine reguläre Fahrradtageskarte von 4,50 € beanstandet, auch wenn nur ein kurzer Streckenabschnitt genutzt wird. 

 

3.Verhandlungen mit DB Regio

 

Auf Grund von Anfragen im Umweltausschuss wurden bereits im Sommer 2008 bei der DB Regio die Möglichkeiten hinsichtlich einer kostenlosen Fahrradmitnahme auf den Schienenstrecken erfragt. In ihrer Antwort signalisierte die DB eine grundsätzliche Bereitschaft für die Strecken Aalen - Schorndorf, Aalen - Crailsheim und Aalen - Nördlingen inklusive der verbundgrenzenüberschreitenden Verkehre, Vereinbarungen abzuschließen. Diese sollten eine Sperrzeitenregelung enthalten, die die kostenlose Fahrradmitnahme werktags erst ab 9:00 Uhr ermöglicht, samstags und an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Die DB verband die Umsetzung der kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern mit der Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Höhe von 53.000 € wegen entgehender Einnahmen. Für die Schienenstrecke Aalen - Heidenheim - Ulm nannte die DB Kapazitätsprobleme, die eine kostenlose Mitnahme von Fahrrädern verhindern.

 

In Verhandlungen Anfang des Jahres 2009 konnten die ursprünglichen Forderungen der DB Regio deutlich reduziert werden und belaufen sich für die genannten Strecken auf gesamt 36.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer). Dieser Betrag beinhaltet bereits einen Ausgleich für verbundübergreifende Verkehre. Gegen einen Aufpreis ist eine spätere Einbeziehung der Strecke Aalen - Oberkochen - Heidenheim/Ulm möglich. Diese setzt aber den vorherigen Umbau der zu kleinen Mehrzweckbereiche bei den eingesetzten Triebwagen voraus. Hier ist zudem eine abgestimmte Regelung mit den Verbünden in Heidenheim (HTV) und Ulm (DING) notwendig.

 

Die Landkreisverwaltung hat sich darum bemüht, von anderen Verbünden, die von dort an DB Regio bezahlten Geldbeträge mit der Zustimmung zur öffentlichen Bekanntgabe zu erfahren, allerdings ohne Erfolg.

 

4.Umsetzungsmöglichkeiten - Vorschlag

 

Die bisher praktizierte Regelung auf der Riesbahn und das Angebot der DB Regio für die anderen Strecken ermöglichen unter Beachtung der Einschränkungen auf der Brenzbahn folgende Möglichkeiten der Fahrradmitnahme auf den Schienenstrecken innerhalb des Ostalbkreises: 

 

a)Beibehaltung der uneingeschränkten kostenlosen Fahrradmitnahme auf der Riesbahn.

 

b)Kostenlose Fahrradmitnahme auf der Strecke Aalen - Schorndorf, Aalen - Crailsheim mit Sperrzeitenregelung.

 

c)Kostenlose Fahrradmitnahme auf den unter a) und b) genannten Streckenabschnitten aber mit Sperrzeitenregelung auch auf der Strecke a).

 

d)Einführung günstiger Fahrradkarten auf der Brenzbahn (entfernungsabhängig).

 

Zu beachten ist, dass Voraussetzung für die Umsetzung der Variante c) die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg ist, von der vertraglichen Regelung ("Der Landkreis behält mindestens die gegenwärtig geltende Regelung der kostenlosen Fahrradmitnahme bei.") abweichen zu dürfen. Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage liegt noch nicht vor.

 

Unter der Voraussetzung, dass das Innenministerium einer Abweichung von den bisherigen Regelungen zustimmt, schlägt die Landkreisverwaltung vor, eine kostenlose Fahrradmitnahme im SPNV auf allen Schienenstrecken des Ostalbkreises inklusive verbundübergreifender Verkehre mit Sperrzeitenregelung mit Ausnahme der Brenzbahn einzuführen. Nur damit ist eine durchgängige und für Fahrgäste nachvollziehbare Regelung möglich. Eine Anpassung der Sperrzeitenregelung innerhalb des Ostalbkreises an den VVS (werktags ab 8:30 Uhr) ist hier vorzusehen. Eine durchgängige Regelung kann für den Tourismus offensiv für Werbezwecke verwendet werden.

 

Wegen den Baumaßnahmen und der abschnittsweisen Sperrung der Remsbahn vom 24. April 2009 bis 15. Oktober 2009 ist der Beginn dieser Regelung im Frühjahr 2010 vorzusehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten keine Änderungen der bisherigen Regelungen vorgenommen werden. Auf der Brenzbahn ist die Einführung einer Fahrradkarte unter den selben Konditionen wie beim HTV vorzubereiten. Hier sollen keine Tariflücken entstehen. Sobald auf der Brenzbahn fahrzeugtechnisch Änderungen zur Fahrradmitnahme möglich sind, ist auch hier eine kostenlose Mitnahme vorzubereiten.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Mit Einführung der kostenlosen Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr innerhalb des Ostalbkreises mit Ausnahme der Brenzbahn sind Kosten in Höhe von 36.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer) verbunden. Die Mittel sind im Haushalt 2010 vorzusehen. Der Aufwand für die Ausgaben von vergünstigten Fahrradkarten auf der Brenzbahn (Abschnitt Aalen - Königsbronn) sind gesondert zu ermitteln und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 darzustellen.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Herr Maier


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel