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Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Empfehlung an den Kreistag: I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: - Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
- Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
- Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
- Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages ersichtlich, festgesetzt.
Durch die Einführung des Ident-Systems ab 01.01.2007 entfallen die bisherigen Gebührensätze für die Halbjahreswertmarken bzw. Jahreswertmarken (§ 29 Abs. 3 und § 30 Abs. 3 AWS). Im Bereich der Selbstanlieferung von Abfällen entfällt der Gebührensatz für teerhaltige Abfälle (bisheriger § 32 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 Nr. 11 AWS). - Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
- Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2007 wird auf 1.046.124 € festgelegt.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA wird 204.158 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
- Im Hausmüll-/Selbstanliefererbereich wird der anteilige Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von 497.600,12 € im Jahr 2007 abgedeckt.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der anteilige Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von 40.345,96 € im Jahr 2007 abgedeckt.
9.Ab dem 01. Januar 2007 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:
Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS) Gefäße (Absatz 2 und 3) Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Gebührenfestsetzung Leerungs- bzw. Sackgebühr Euro/Leerung bzw. Sack | (9) 30-l-Säcke | 121,60 | 1,20 | 60 l MGB | 134,10 | 2,40 | 80 l MGB | 142,50 | 3,20 | 120 l MGB | 159,10 | 4,80 | 240 l MGB | 209,15 | 9,60 | 660 l Container | 804,75 | 26,40 | 770 l Container | 938,85 | 30,80 | 1,1 m³ Container | 1.475,35 | 44,00 |
Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS) Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Sack | 30-l-Sack | 3,20 | 60-l-Sack | 6,40 |
Sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten (§ 29 Absatz 5 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro/Abholung | Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte | 50,00 |
Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS) Beutelvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Bio-Beutel | 7,5 l | 0,25 | 15 l | 0,50 |
Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Grünabfallsack | 50 l | 1,70 |
Selbstanlieferer auf den Abfallentsorgungsanlagen Reutehau und Ellert (§ 32 Absatz 1 und 2 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung | Euro/t | Euro/m³ | 1. | Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien | 143,75 | 230,00 | 2. | Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 2 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut | 244,95 | 233,29 | 3. | Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseitigung; Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen sowie vermischte Friedhofsabfälle | 244,95 | 272,17 | 4. | Asbesthaltige Abfälle; Dämmmaterialien mit gefährlichen Stoffen | 279,80 | 447,68 | 5. | Gießerei- und Formsande, Kohlenschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung) | 244,95 | 136,08 | 6. | Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar | 189,40 | 321,98 | 7. | Altgummireifen (ohne Felge) | 452,90 | 82,43 | 8. | Altholz (unbehandelt) | 88,50 | 17,70 | 9. | Flachglas | 80,20 | 32,08 | 10. | Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen) | 155,60 | 46,68 |
Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS) a) mit Wiegeeinrichtung Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Erdaushub Euro | Gebührenfestsetzung Bauschutt und Straßenaufbruch Euro | pro Tonne | 6,30 | 7,00 |
b) ohne Wiegeeinrichtung Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Erdaushub Euro | Gebührenfestsetzung Bauschutt und Straßenaufbruch Euro | pro Kubikmeter | 9,89 | 9,94 |
Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS) Abfälle (Absatz 1) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | | bis 50 l | 2,30 | | bis 100 l | 4,60 | | bis 200 l | 9,20 | | bis 1 cbm | 20,70 | | bis 2 cbm | 34,55 | | bis 3 cbm | 45,95 |
Altreifen (Absatz 2) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | | Pkw- u. a. Reifen ohne Felge | 3,40/Stück | | Pkw- u. a. Reifen mit Felge | 5,50/Stück | | Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge | 18,90/Stück |
Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | | bis 50 l (ca. 5 Eimer) | 0,50 | | bis 0,5 cbm | 4,90 |
II. Der Entwurf der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird als Satzung beschlossen.
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