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Vorlage - 125/06  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
24.11.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungs-kosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS) wird wie in der Anlage 5 beschlossen.

 

 

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.Einführung:

 

§ 18 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) des Landes sieht vor, dass die Schülerbeförderung durch die Landkreise finanziert wird, die dazu eine Förderung von Seiten des Landes erhalten. Ergänzend dazu können die Landkreise zur Deckung der Kosten von den Schülern bzw. Unterhaltspflichtigen durch Satzung Eigenanteile erheben. Die Höhe der von diesen zu bezahlenden Eigenanteile und alle sonstigen mit ihrer Erhebung zusammenhängenden Fragen sind in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) geregelt. 

 

Die Entwicklung der Eigenanteile stellt sich wie folgt dar:

 

EIGENANTEILE:

 

 

ab 1. Januar 1997

ab 1. September 1997

ab 1. Januar 2002

ab 1. September 2004

Grundschüler

0,00 DM = 0,00 

0,00 DM = 0,00 

0,00 €

0,00 €

Sonderschüler

Klasse 1 - 4

0,00 DM = 0,00 

0,00 DM = 0,00 

0,00 €

0,00 €

Hauptschüler

35,00 DM = 17,90 €

35,00 DM = 17,90 €

18,00 €

19,50 €

Sonderschüler

ab Klasse 5

35,00 DM = 17,90 €

35,00 DM = 17,90 €

18,00 €

19,50 €

Realschüler

52,00 DM = 26,59 €

52,00 DM = 26,59 €

27,00 €

29,00 €

Gymnasiasten

52,00 DM = 26,59 €

52,00 DM = 26,59 €

27,00 €

29,00 €

Vollzeitschüler in Berufsschulen

70,00 DM = 35,79 €

52,00 DM = 26,59 

27,00 €

29,00 €

Berufsschüler

90,00 DM = 46,02 €

90,00 DM = 46,02 

46,00 €

46,00 €

 

Dazu ist Folgendes zu bemerken:

 

Im Jahre 1996 erhielt der Ostalbkreis noch Zuweisungen des Landes nach § 18 FAG in Höhe von 9.196.418,00 €. Seitens des Landes wurden diese Zuweisungen zum 1. Januar 1997 um 1.844.593,00 € auf 7.351.825,00 € gekürzt und in dieser Höhe gedeckelt. Daraufhin hat der Kreistag des Ostalbkreises mit Wirkung vom 1. Januar 1997 die Erhebung von Eigenanteilen für Hauptschüler und für Sonderschüler ab Klasse 5 sowie eine Erhöhung der Eigenanteile für Realschüler, Gymnasiasten, Vollzeitschüler in Berufsschulzentren sowie Berufsschüler beschlossen. Durch diese Maßnahme ließ sich jedoch der Kürzungsbetrag bei den Zuweisungen nach § 18 FAG bei weitem nicht ausgleichen. Auch führt jede Tariferhöhung der Verkehrsunternehmen dazu, dass sich die Deckungslücke bei der Schülerbeförderung stetig vergrößert. Zudem hat die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Zahl der Fahrschüler den Abmangel bei den Schülerbeförderungskosten anwachsen lassen.

 

Zuletzt wurden die Eigenanteile auf 1. September 2004 erhöht. Eine weitere maßvolle Anpassung zum 1. Februar 2007 erscheint der Landkreisverwaltung in Anbetracht der Entwicklung der Kosten in der Schülerbeförderung und der Finanzlage des Ostalbkreises als geboten.

 

2.Entwicklung der Ausgaben:

 

Die Entwicklung der Gesamtausgaben, der Gesamteinnahmen, des Zuschussbedarfs sowie der Eigenanteilssummen für den Zeitraum von 1997 bis 2005 ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Dazu wird Folgendes bemerkt:

 

Im Haushaltsjahr 1997 betrugen die Gesamtausgaben bei der Schülerbeförderung 10.462.021,00 €. Im Haushaltsjahr 2005 wurde ein Ergebnis mit 15.831.557,00 € festgestellt. Die steigenden Ausgaben sind insbesondere auf Folgendes zurückzuführen:

 

-Erhöhungen der tariflichen Entgelte bei den Verkehrsunternehmen,

 

-steigende Zahl der Fahrschüler,

 

a)weil neue Schulen eingerichtet oder ausgebaut worden sind,

 

z. B. Freie Waldorfschule Aalen

Mädchengymnasium St. Gertrudis in Ellwangen

Schulkindergarten für Körperbehinderte in Ellwangen

Kombrecht-Engel-Schule in Aalen und in Schwäbisch Gmünd

Johannes-Landenberger-Schule in Aalen und in Schwäbisch Gmünd

Aufstockung der Progymnasien in Neresheim und in Lorch zu Vollgymnasien (Schüler aus Plüderhausen, Alfdorf und Wäschenbeuren, die früher Gymnasien in Schorndorf, Welzheim oder Göppingen besuchten, gehen nunmehr nach Lorch ins Gymnasium).

 

b) weil in den Berufsschulzentren neue Klassen eingerichtet wurden.

 

c) weil nach den Beobachtungen des Geschäftsbereichs Nahverkehr Familien mit Kindern bevorzugt wieder in kleineren Orten auf dem Lande wohnen.

 

d)weil die Zahl der Sonderschüler, die eine Sonderbeförderung erhalten haben, in den vergangenen Jahren angewachsen ist.

 

Die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten - gegliedert nach Kostengruppen - für die Kalenderjahre 1999 - 2005 ist in der Anlage 2 dargestellt. Hierzu wird Folgendes bemerkt:

 

Zu Ziffer 1: Schülermonatskarten

Die Ausgaben für Schülermonatskarten haben sich von 6.064.050 € im Kalenderjahr 1999 auf 9.743.496 € im Kalenderjahr 2005, somit um 3.679.446 € (= 61 %) erhöht. Dies ist zum Einen darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Fahrschüler und damit die Zahl der Schülermonatskarten in diesem Zeitraum enorm angewachsen ist. Die Entwicklung der Schülermonatskarten in den Jahren 1999 - 2005 ist in der Anlage 3 dargestellt. Wurden von den Verkehrsunternehmen im Kalenderjahr 1999 noch 181.268 Schülermonatskarten mit dem Landkreis abgerechnet, so belief sich die Zahl der abgerechneten Schülermonatskarten im Kalenderjahr 2005 auf insgesamt 234.076. Bei einem Zuwachs von 52.808 Schülermonatskarten und einem Fahrpreis mit durchschnittlich 41,62 € je Fahrkarte, ergeben sich Mehrkosten mit 2.197.869 €. Zum Anderen haben sich die Ausgaben für Schülermonatskarten auch durch zahlreiche Tariferhöhungen erhöht. Welche Summe der Mehraufwendungen sich auf das Ansteigen der Fahrschüler und welche Summe sich auf Tarifsteigerungen zurückführen lässt, kann nicht ermittelt werden. Die Gründe für die Kostensteigerungen lassen sich wie folgt darstellen:

 

Der Bundestag hat am 19. Dezember 2003 das sogenannte "Reformpaket" zur Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verabschiedet. Dabei wurden die Kürzungsvorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück beim Ausgleich für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs nach § 45 a Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) voll umgesetzt. Auswirkungen hat dies auch auf alle Schülermonatskarten. Für jede Schülermonatskarte erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichsmittel gemäß § 45 a PBefG. Die Absenkung dieser Ausgleichsmittel für die Jahre 2004 - 2006 um 4 %, 8 % und 12 % führten bzw. führen bei den Verkehrsunternehmen zu erheblichen Mindereinnahmen. Dies wirkt sich auf die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis folgendermaßen aus: 2004 ca. 300.000 €, 2005 ca. 630.000 € und 2006 und folgende Jahre ca. 960.000 € Mindereinnahmen. Die daraus resultierenden Fahrpreiserhöhungen belasten letztlich auch den Haushalt des Ostalbkreises. Wenn die Verkehrsunternehmen die Mindereinnahmen mit ca. 960.000 € über Tariferhöhungen bei den Schülermonatskarten ausgleichen, ergeben sich bei den Ausgaben für Schülermonatskarten Mehraufwendungen mit ca. 1,7 Mio. , da bei der Berechnung des Zuschusses nach § 45 a PBefG von jedem Euro tariflicher Mehreinnahmen dem Verkehrsunternehmen zunächst 50 % abgezogen werden und der ursprüngliche Kürzungsbetrag sich dann etwas reduziert. Bei voller Einrechnung des § 45 a-Kürzungsbetrages in die Tarife erspart sich das Land ca. 1,7 Mio. € Aufwendungen beim § 45 a-Ausgleich.

 

Das statistische Landesamt Baden-Württemberg veröffentlicht monatlich den Preisindex für Dienstleistungen im Personenverkehr. Demnach erhöhten sich die Kosten von September 2004 bis September 2006 um 6,6 %. Bei der künftigen Entwicklung der Fahrpreise ist davon auszugehen, dass die Energiekosten wieder steigen werden. Auch die vorgesehenen Kürzungen des Landes bei der Busförderung um 25 Mio. € auf neu 10 Mio. €/Jahr werden den Ostalbkreis belasten. Mit einer Reduzierung der Fördermittel um ca. 1,4 Mio. €/Jahr ist zu rechnen, die sich wahrscheinlich ebenfalls mit höheren Fahrpreisen bemerkbar machen wird.

 

Mehraufwendungen bei den Schülerbeförderungskosten lassen sich durch die Neueinführung von Ganztagesschulen nicht ausschließen.

 

Zu Ziffer 3: Schülerkurse, freigestellte Schülerverkehre bei Gemeinden und schulträgereigene Fahrzeuge

Zum Teil wurden freigestellte Schülerverkehre, bei denen nur Schüler mitfahren dürfen, in sogenannte Schülerkurse umgewandelt, da bei den Schülerkursen auch sonstige Fahrgäste ein Mitfahrrecht haben. Aus diesem Grund haben sich die Ausgaben für freigestellte Schülerverkehre von 250.843 € im Jahr 1999 auf 110.651 € im Jahr 2005 reduziert. Entsprechend sind jedoch die Ausgaben bei den Schülerkursen angestiegen. Auf Grund der gestiegenen Kosten mussten bei den Schülerkursen zum Anderen auch erhöhte Vergütungssätze bei den Verkehrsunternehmen akzeptiert werden. Auf Grund der gestiegenen Zahl der Fahrschüler hat sich die Zahl der Schülerkurse zudem erhöht. Teilweise wurden Schülerkurse als Direktverbindungen neu eingeführt (z. B. Direktverbindungen von Gschwend, Spraitbach, Durlangen, Mutlangen, Ruppertshofen, Täferrot, Lindach, Eschach, Schechingen, Göggingen, Leinzell, Iggingen zum Berufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd sowie Direktverbindungen von Spraitbach, Durlangen, Mutlangen, Ruppertshofen, Täferrot, Lindach, Eschach, Schechingen, Göggingen, Leinzell und Iggingen zum Schulzentrum Strümpfelbach in Schwäbisch Gmünd). Diese neugeschaffenen Direktverbindungen werden inzwischen von den Schülern sehr stark nachgefragt. Durch diese mittlerweile 9 Direktfahrten - ohne Umstieg der Schüler in Schwäbisch Gmünd - werden erhebliche Kosten eingespart. Vor der Einführung dieser Direktfahrten mussten die Schüler mit Linienbussen zunächst von ihren Wohnorten nach Schwäbisch Gmünd zum ZOB befördert werden und mussten dort in Linienbusse der Firma Abt umsteigen. Die Schüler wurden dann mit Linienbussen der Firma Abt zum Berufsschulzentrum bzw. zum Schulzentrum Strümpfelbach weiterbefördert. Dabei mussten zu einer Spitzenverkehrszeit bei jeder Fahrt jeweils 2 Linienbusse zur Verfügung gestellt werden. Bei den Direktfahrten reicht nunmehr jeweils bei jeder Fahrt ein Linienbus aus. Dies bedeutet, dass durch die Direktfahrten sich die Hälfte der Linienbusse einsparen ließ. Auf Grund der in den vergangenen Jahren enorm angewachsenen Schülerzahlen werden die eingesparten Linienbusse jedoch für Verstärkerfahrten bei anderen Kursen benötigt. Teilweise konnten auf Grund der Direktbusse auch Verstärkerfahrten vermieden werden. Ansonsten hätten die Verkehrsunternehmen weitere neue Busse beschaffen müssen. Die Kosten für diese weiteren Busse wären in die Tarifpreise eingeflossen und hätten beim Landkreis bei der Schülerbeförderung zu erheblichen Mehrkosten (weit mehr als 1 Mio. €) geführt. Für die Direktfahrten bezahlt der Ostalbkreis derzeit ca. 130.000 € im Jahr.

 

Zu Ziffer 4: Freigestellte Schülerverkehre bei Sonderschulen

 

Zu Ziffer 4.1: Schule für Hörgeschädigte St. Josef, Schwäbisch Gmünd

Obwohl die Zahl der Schüler bei der Schule für Hörgeschädigte St. Josef in Schwäbisch Gmünd in den letzten Jahren weiter angestiegen ist, konnte inzwischen eine erhebliche Reduzierung bei den Fahrkosten erreicht werden. Dies ist zum Einen darauf zurückzuführen, dass die Tourenpläne durch das Landratsamt erstellt werden und zum Anderen darauf, dass auf Initiative des Landratsamtes inzwischen eine größere Zahl der Schüler (derzeit 115 Schüler) die Schulwegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt.

 

Zu Ziffer 4.2 und 4.3: Klosterbergschule und Schulkindergarten der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd

In den Jahren 1999 bis 2001 wurden die Kinder des Schulkindergartens der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd zusammen mit den Schülern der Klosterbergschule befördert. Ab dem Kalenderjahr 2002 erfolgte eine Trennung bei der Beförderung. Durch eine Neukonzeption des Fahrdienstes durch das Landratsamt konnten die durch eine Trennung an und für sich hervorgerufenen Mehrkosten jedoch neutralisiert werden. Andererseits hat die Neukonzeption bei zahlreichen Schülern zu einer Reduzierung der Fahrzeiten geführt.

 

Zu Ziffer 4.5: Außenklasse Waldhausen

Die Außenklasse Waldhausen wurde von der Konrad-Biesalski-Schule Wört erst im Schuljahr 2002/2003 neu eingerichtet. Ohne diese Außenklasse müssten die Schüler jedoch zur Konrad-Biesalski-Schule Wört befördert werden. Den Mehrkosten bei der Außenklasse Waldhausen stehen deshalb Einsparungen bei der Konrad-Biesalski-Schule Wört gegenüber.

 

Zu Ziffer 4.6: Kindergarten Arche Noah, Ellwangen

Die Konrad-Biesalski-Schule Wört hat im Schuljahr 2002/2003 eine Außengruppe beim Kindergarten Arche Noah in Ellwangen neu eingerichtet. Ohne diese Außengruppe müssten die Kinder den Schulkindergarten der Konrad-Biesalski-Schule in Wört besuchen. Den Mehraufwendungen stehen auch hier Einsparungen bei der Konrad-Biesalski-Schule Wört gegenüber.

 

Zu Ziffer 4.7: Sonderschulkindergarten Rosengarten, Aalen-Wasseralfingen

Im Kalenderjahr 1999 waren die Kosten für die Beförderung der Kinder in den Sonderschulkindergarten Rosengarten in den Beförderungskosten der Konrad-Biesalski-Schule Wört enthalten. Ab dem Kalenderjahr 2000 werden die Kosten für die Beförderung der Kinder in den Sonderschulkindergarten Rosengarten (Wasseralfingen) getrennt erfasst und dargestellt.

 

Zu Ziffer 4.8: Martinusschule Schwäbisch Gmünd

Bei der Martinusschule Schwäbisch Gmünd hat sich die Zahl der Fahrschüler enorm erhöht. Wurden im Schuljahr 1999/2000 nur insgesamt 12 Fahrschüler gezählt, sind es im Schuljahr 2005/2006 bereits 47 Fahrschüler. Die Beförderungskosten mit 62.662 € im Jahr 1999 sind deshalb auf 191.230 € im Jahr 2005 angewachsen.

 

Zu Ziffer 4.10: Rupert-Mayer-Schule Ellwangen

Schülerinnen und Schüler der Rupert-Mayer-Schule Ellwangen fahren auf Initiative des Landratsamtes inzwischen verstärkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so dass sich die Beförderungskosten im Jahr 2005 auf 71.118 € (gegenüber 116.781 € im Jahr 1999) reduziert haben.

 

Zu Ziffer 4.11: Canisiusschule Schwäbisch Gmünd

Durch eine Umstellung der Schülerbeförderung von Schülerfahrzeugen auf Taxibeförderung im Jahr 2000 ließen sich die Beförderungskosten bei der Canisiusschule Schwäbisch Gmünd erheblich reduzieren. Außerdem fahren inzwischen mehr Schüler mit dem ÖPNV. Im Jahr 1999 mussten 82.170 € für die Beförderung aufgewandt werden. Im Jahr 2005 beliefen sich die Kosten auf 36.153 €.

 

Zu Ziffer 4.12: Sprachheilschule Mutlangen

Durch eine Neukonzeption der Schülerbeförderung bei der Sprachheilschule Mutlangen ließen sich inzwischen erhebliche Einsparungen bei den Schülerbeförderungskosten erreichen. Die Aufwendungen im Jahr 1999 betrugen 341.436 €. Im Jahr 2005 wurden 192.068 € ausgegeben.

 

Zu Ziffer 4.17: Mörikeschule Heubach

Ein Schüler mit einem Rollstuhl wird mit dem Taxi befördert. Alle anderen Schüler fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Zu Ziffer 4.18: Förderschule Leinzell

Im Kalenderjahr 1999 hatten sämtliche Schüler der Förderschule Leinzell eine Sonderbeförderung. Diese Sonderbeförderung war nicht notwendig und wurde deshalb Ende des Kalenderjahres 1999 eingestellt. Alle Schüler der Förderschule Leinzell fahren seit dem Jahr 2000 mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule und entsprechend zurück.

 

Zu Ziffer 4.20: Pestalozzischule Schwäbisch Gmünd

In der Pestalozzischule Schwäbisch Gmünd ist die Zahl der Schüler in den vergangenen Jahren angewachsen, so dass sich dadurch erhöhte Schülerbeförderungskosten ergeben haben.

 

Zu Ziffer 4.23: Grundschulförderklasse Schwäbisch Gmünd

Durch eine Umstellung der Beförderung von Schülerfahrzeugen auf Taxibeförderung ließen sich die Beförderungskosten erheblich reduzieren.
 

Zu Ziffer 4 insgesamt:

Die Ausgaben für Schülerfahrzeuge bei den Sonderschulen und Schulkindergärten sind in den Haushaltsjahren 1999 bis 2005 in der Summe von 3.616.463 € um 272.884 € auf 3.343.579 € gefallen.

 

Zu Ziffer 9: Personalkosten:

Durch den Einsatz der EDV konnte im Bereich der Schülerbeförderung Personal eingespart werden, so dass sich die Personalkosten von 404.035 € im Jahr 1999 auf vorläufig 309.083 € im Jahr 2005 reduzieren ließen.

 

3.Entwicklung der Einnahmen:

 

Den steigenden Ausgaben stehen nur beschränkt steigende Einnahmen gegenüber. Die Zuweisungen des Landes sind in einer Höhe von jährlich 7.351.825,00  eingefroren. Auf Ende des Kalenderjahres 2005 wurden Einnahmeausfälle wegen der fehlenden Dynamisierung in Höhe von 3.892.952,00  errechnet. Hätte der Ostalbkreis diesen Betrag vom Land erhalten, wäre der im Haushaltsjahr 2005 festgestellte Zuschussbedarf bei der Schülerbeförderung mit 3.655.109,00  voll gedeckt (siehe Anlage 1).

 

Die Gesamteinnahmen aus Eigenanteilen betrugen im Haushaltsjahr 1997 2.720.582,00 . Im Haushaltsjahr 2005 wurden insbesondere wegen der stark gestiegenen Zahl an Fahrschülern, in weit geringerem Umfang wegen der Erhöhung der Eigenanteile, 4.450.904,00  eingenommen. Dennoch verblieb im Haushaltsjahr 2005 ein Zuschussbedarf in Höhe von 3.655.109,00 , der mit Kreismitteln gedeckt werden musste. Der Zuschussbedarf wird sich im Kalenderjahr 2006 und den nachfolgenden Jahren auf Grund der Kürzungen beim § 45 a-Ausgleich enorm erhöhen.

 

4.Eigenanteile in den Landkreisen im Regierungsbezirk Stuttgart:

 

Welche Eigenanteile in den Landkreisen des Regierungsbezirks Stuttgart derzeit erhoben werden, ist in Anlage 4 ersichtlich.

 

5.Änderung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die monatlichen Eigenanteile von 19,50 € auf 21,50 € (Hauptschüler und Sonderschüler ab Klasse 5) und von 29,00 € auf 32,00 € (insbesondere Realschüler, Gymnasiasten und Vollzeitschüler in Berufsschulzentren) zu erhöhen, die Höhe des Eigenanteils von 46,00 € für berufliche Teilzeitschüler einschließlich Schüler mit Blockunterricht jedoch in der bisherigen Höhe zu belassen.

 

Diese Erhöhung führt zu folgenden Mehreinnahmen:

Schülerzahl

- Prognose

bisher

monatlich

bisher Jahr

(10 Monate)

neu monatlich

neu Jahr

(10 Monate)

2.200

19,50 €

429.000 €

21,50 €

473.000 €

14.400

29,00 €

4.176.000 €

32,00 €

4.608.000 €

150

46,00 €

69.000 €

46,00 €

69.000 €

 

 

4.674.000 €

 

5.150.000 €

 

 

Mehreinnahmen:

476.000 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung der Eigenanteile mit Wirkung vom 1. Februar 2007 in Kraft zu setzen, da die Fahrkarten für den Zeitraum September 2006 bis Januar 2007 den Schülern schon ausgehändigt worden sind.

 

Die Neufestsetzung der Eigenanteile macht es erforderlich, dass § 6 der SBKS mit Wirkung vom 1. Februar 2007 geändert wird. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, deren Wortlaut sich aus Anlage 5 ergibt. Im neuen Satzungstext wurden die Beträge von 19,50 € mit 21,50 € und von 29,00 € mit 32,00 € ersetzt. Weitere Änderungen wurden am Satzungstext nicht vorgenommen.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Mehreinnahmen pro Jahr: 476.000 €

Anlagen:

Anlagen:

 

4

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Denzinger

 

Fachdezernent__________________________________________________

Götz

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
125/06   Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS)   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
125-1/06   Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS)   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage