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Vorlage - 167/06  

 
 
Betreff: Bericht über die Flurneuordnungsverfahren im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
24.11.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Bericht über die Flurneuordnungsverfahren wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Verwaltungsaufbau, Verwaltungsreform:

 

Die Aufgabe Flurneuordnung ist durch die Verwaltungsreform auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden übergegangen.

Das ehemalige Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg wurde beim Vor-Ort-Regierungspräsidium Stuttgart als Abteilung 8 angesiedelt.

Jedes Landratsamt hat -wenn es dafür optiert hat- ein sogenanntes Grundteam, das mit 14 Personalstellen ausgestattet ist, erhalten. Hiervon haben 29 Landkreise Gebrauch gemacht. Sechs Landkreise, darunter auch der Landkreis Heidenheim, haben auf das Grundteam verzichtet.

Daneben sind zu den Landratsämtern sogenannte RP-Teams (Pool-Teams des Regierungspräsidiums) abgeordnet, die ausschließlich mit Bediensteten des Landes besetzt sind. Hierdurch sollte ein kreisübergreifender, flexibel gesteuerter Personaleinsatz, der sich am Arbeitsanfall und an Schwerpunktaufgaben in den Landkreisen orientiert, ermöglicht werden.

Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass diese Organisationsstruktur nicht hinreichend funktioniert. Sie muss im Zuge der im Jahre 2007 anstehenden Evaluation der Verwaltungsreform weiterentwickelt bzw. korrigiert werden.

Darüber hinaus soll aufgrund der Koalitionsvereinbarung 2006 der Landesregierung das Vermessungs- und Flurneuordnungswesen unter dem Dach des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) mit einer einheitlichen Verwaltungsstruktur vereinigt werden. Ziel ist es dabei, mit einer einheitlichen, schlagkräftigen technischen Verwaltung größtmögliche Synergien bei der Aufgabenerledigung, dem Personaleinsatz und den Sachmitteln zu erzielen.

Die Untersuchungen seitens des Landkreistages und des MLR zur Umsetzung sind noch im Gange.

 

Aufgaben und Ziele der Flurneuordnung und Landentwicklung:

 

  1. Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsgrundlagen

    Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Dazu sind die Produktions- und Arbeitsbedingungen durch Wegebau sowie Zusammenlegung und zweckmäßige Gestaltung des zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes zu verbessern.

  2. Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege

    Die Flurneuordnung unterstützt durch ihre Maßnahmen die flächendeckende Landbewirtschaftung und dient damit dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft. Sie leistet einen nachhaltigen Beitrag durch Schaffung landschaftspflegerischer Anlagen, die Herstellung von Biotopverbundsystemen und durch Bereitstellung, Sicherung und Vernetzung naturnaher Flächen. Hierzu gehören auch Gewässerrenaturierungen und die Ausweisung von Gewässerrandstreifen mit standortgerechter Bepflanzung.

  3. Sozialverträgliche Flächenaufbringung für große Infrastrukturprojekte
    (z. B. für Umgehungsstraßen oder Hochwasserschutzmaßnahmen)

    Hierzu werden sogenannte Unternehmensflurneuordnungen durchgeführt.
    Der Flächenbedarf wird hierbei auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern unter Vermeidung einer Enteignung der unmittelbar betroffenen Grundstücke verteilt. Durchschneidungsschäden und landeskulturelle Nachteile werden vermieden.

  4. Gemeindliche Infrastruktur, Dorfentwicklung

    Unterstützung der Kommunen bei der Herstellung von Infrastrukturanlagen insbesondere durch entsprechende Flächenbereitstellung, so z. B. auch für Gewerbeflächen. Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen sind möglich.
    Limesanlagen werden gesichert.

  5. Erholungseinrichtungen

    Das neue Wegenetz dient zugleich Freizeitzwecken (Rad- und Wanderwege). Rastplätze, Spiel- und Bolzplätze werden hergestellt.

 

Verfahrensübersicht über die laufenden Flurneuordnungen

 

Im Ostalbkreis laufen derzeit 22 Flurneuordnungsverfahren mit einem Gesamtumfang von rund 23.000 Hektar. An diesen Verfahren sind 5.300 Grundstückseigentümer mit etwa 50.000 Grundstücken beteiligt. Die Gesamtausführungskosten für die laufenden Verfahren betragen rund 65 Millionen €, der Zuschusssatz variiert zwischen 79 und 85 Prozent.

 

Daneben werden noch 3 Verfahren im Landkreis Heidenheim von einem RP-Team (Pool) in Ellwangen betreut, da der Kreis Heidenheim auf sein Grundteam verzichtet hat.

Der Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung hat derzeit eine Arbeitsauslastung von etwa acht Jahren.

In jüngster Zeit wurden die Verfahren Lauchheim-Hülen, Jagstzell (Radweg) und Böbingen angeordnet.
Das Verfahren Westhausen (A7) konnte in diesem Jahr endgültig abgeschlossen werden. Bei den Flurbereinigungen Aalen-Waldhausen (A7), Tannhausen-Riepach und Göggingen-Mulfingen steht der Abschluss kurz bevor. In Aalen-Ebnat (A7) ist die Schlussfeststellung in 2007/2008 (abhängig vom Grundbuchamt), in Täferrot in 2008 und in Lauchheim (B 29) in 2009 vorgesehen.

Der Stand der Verfahren ist im Einzelnen aus der nachstehenden Tabelle und der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Ferner ist als Anlage 2 ein Übersichtsplan mit Darstellung der Verfahrensarten (Normalverfahren, Unternehmensverfahren) angeschlossen.

 

Übersicht über die Flurneuordnungsverfahren im Ostalbkreis

Flurneuordnungs-verfahren

Fläche

(ha)

Anordnung

Stand des Verfahrens

Aalen-Waldhausen(A7)

1753

01/1983

Technischer Abschluss erreicht in 2005,

Schlussfeststellung von Notar abhängig (evtl. noch 2006)

Aalen-Ebnat (A7)

1204

01/1983

Technischer Abschluss erreicht in 2005,

Schlussfeststellung von Notar abhängig (2007/2008)

Ellwangen-Ost (A7)

2151

12/1983

Widerspruchstermin am 30.11.2005,

Widerspruchsverhandlungen weitgehend erledigt

Ellwangen/Rainau (A7)

2696

12/1983

Widerspruchstermin am 22.05.2006,

z.Zt. Widerspruchsverhandlungen

Göggingen-Mulfingen

172

10/1986

Technischer Abschluss erreicht in 2003,

Schlussfeststellung von Notar abhängig (2007 gepl.)

Unterschneidheim

1340

07/1987

Flurbereinigungsplan aufgestellt,

Widerspruchstermin am 11.12.2006

Unterschneidheim-Zöbingen

1064

07/1987

Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan gütlich
erledigt

Lauchheim (B 29)

808

11/1987

Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan gütlich erledigt, Eigentumsübergang am 30.06.2006, Aufstellung der Grundbuch- und Katasterberichtigungsunterlagen

Tannhausen-Riepach

216

06/1988

Technischer Abschluss erreicht in 2005,

Schlussfeststellung Frühjahr 2007

Lorch (Baggerseen)

75

06/1989

Zuteilung der neuen Grundstücke in 2005 erledigt,

Flurbereinigungsplan weitgehend fertiggestellt,

Widerspruchstermin Frühjahr 2007

Täferrot

320

12/1989

Widerspruchsregelungen erledigt,

Eigentumsübergang am 23.05.2006,

Technischer Abschluss 2007

Tannhausen

1465

03/1992

Widerspruchstermin am 01.08.2006,

z.Zt. Widerspruchsverhandlungen

Bopfingen-Kerkingen/ Oberdorf (Sechta-Eger)

1791

08/1996

Aufnahme Wege- und Gewässernetz erledigt,

Wunschtermin 2007, Zuteilung in 2008

Lauchheim-Röttingen

1079

04/1998

Wunschtermin in 2006 erledigt, Zuteilung in 2007

Rosenberg-Hummelsweiler

259

09/1998

Zuteilung der neuen Grundstücke in 2005,

Aufstellung des Flurbereinigungsplanes in 2006,

Widerspruchstermin Frühjahr 2007

Bopfingen-Baldern

1101

12/1998

Wege- und Gewässerausbau abgeschlossen,

z.Zt. Absteckung des Wege- und Gewässernetzes,

Wunschtermin 2008, Zuteilung 2009

Neuler

2144

12/1998

Wege- und Gewässerausbau läuft,

Absteckung des Wege- und Gewässernetzes

Iggingen

1131

04/2003

Wege- und Gewässerplan in 2006 aufgestellt,

Plangenehmigung Ende 2006,

Baumaßnahmen 2007/2008

Aalen-Beuren

446

09/2004

Wege- und Gewässerplan weitgehend aufgestellt,

Plangenehmigung 2007, Baumaßnahmen 2008

Jagstzell (Radweg)

19

10/2005

Wege- und Gewässerplan am 08.06.2006 genehmigt,

Wegebau 2006/2007, Zuteilung 2008

Lauchheim-Hülen

786

12/2005

Widersprüche gegen Anordnung ausgeräumt,

Vorstandswahl am 14.12.2006, Wertermittlung 2007,

Beginn Wege- und Gewässerplanung 2007

Böbingen

907

09/2006

Anordnung im September 2006, 1 Widerspruch gegen Anordnung, Vorstandswahl 2007, Vorbereitung Wertermittlung

 

Geplante Flurneuordnungsverfahren

 

Folgende Flurneuordnungsverfahren sind geplant:

 

Verfahren

Fläche (ha)

Anordnung

Verfahrensart

Kirchheim am Ries

650

2007

Normalverfahren

Mögglingen (B 29)

1000

in Vorschau

Kombiniertes Verfahren

(Unternehmensverfahren in Verbindung mit klassischer Flurneuordnung)

Essingen

1180

in Vorschau

Kombiniertes Verfahren

 

 

 

 

 

Arbeitsschwerpunkte

 

§                Es gilt zunächst, die Altverfahren möglichst schnell voranzubringen.

§                Zuteilungen sind in den Verfahren
- Lauchheim-Röttingen in 2007 (Wunschtermin -WT- in 2006)
- Bopfingen-Kerkingen/Oberdorf (Sechta-Eger) in 2008 (WT in 2007)
- Jagstzell (Radweg) in 2008 (WT in 2007)
- Bopfingen-Baldern in 2009 (WT in 2008)
vorgesehen.

§                Die Aufstellung von Wege- und Gewässerplänen mit landschaftspflegerischen Begleitplänen ist in den Flurneuordnungen Iggingen und Aalen-Beuren weitgehend abgeschlossen.
In Lauchheim-Hülen und Böbingen werden die Pläne in Angriff genommen.

§                Baumaßnahmen sind in Bopfingen-Kerkingen/Oberdorf (Sechta-Eger) und Bopfingen-Baldern weitgehend fertiggestellt. In Neuler und Jagstzell (Radweg) sind sie voll im Gange. In Iggingen wird der Bau des Wege- und Gewässernetzes 2007 begonnen, in Aalen-Beuren 2008.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Bediensteten des Grundteams werden mit Ausnahme des Beamten des höheren Dienstes vom Landratsamt als Kreisbedienstete bezahlt. Der Landkreis erhält dafür vom Land eine Pauschale, die im Jahr 2005 um zwei Prozent, in den Folgejahren bis 2011 pro Jahr um drei Prozent gekürzt wird. Diese Einsparungsrendite von insgesamt 20 Prozent wird durch entsprechende Personaleinsparungen erwirtschaftet.

Die MitarbeiterInnen der RP-Teams (Pool) werden nach dem Verwaltungsreformgesetz direkt vom Land bezahlt.

 

Die Sachkosten für das Grund- und die RP-Teams werden dem Landkreis pauschal durch das Land erstattet.

 

Anlagen

Anlagen

 

Übersichtskarte über die Flurneuordnungsverfahren im Ostalbkreis (Anlage 1)

Übersichtsplan mit Darstellung der Verfahrensarten (Anlage 2)

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Zoglmeier

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Götz

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel