Sachverhalt/Begründung
Verwaltungsaufbau,
Verwaltungsreform:
Die Aufgabe Flurneuordnung ist durch die Verwaltungsreform
auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden übergegangen.
Das ehemalige Landesamt für Flurneuordnung und
Landentwicklung Baden-Württemberg wurde beim Vor-Ort-Regierungspräsidium
Stuttgart als Abteilung 8 angesiedelt.
Jedes Landratsamt hat -wenn es dafür optiert hat- ein
sogenanntes Grundteam, das mit 14 Personalstellen ausgestattet ist, erhalten.
Hiervon haben 29 Landkreise Gebrauch gemacht. Sechs Landkreise, darunter auch
der Landkreis Heidenheim, haben auf das Grundteam verzichtet.
Daneben sind zu den Landratsämtern sogenannte RP-Teams
(Pool-Teams des Regierungspräsidiums) abgeordnet, die ausschließlich mit
Bediensteten des Landes besetzt sind. Hierdurch sollte ein kreisübergreifender,
flexibel gesteuerter Personaleinsatz, der sich am Arbeitsanfall und an
Schwerpunktaufgaben in den Landkreisen orientiert, ermöglicht werden.
Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass diese
Organisationsstruktur nicht hinreichend funktioniert. Sie muss im Zuge der im
Jahre 2007 anstehenden Evaluation der Verwaltungsreform weiterentwickelt bzw.
korrigiert werden.
Darüber hinaus soll aufgrund der Koalitionsvereinbarung 2006
der Landesregierung das Vermessungs- und Flurneuordnungswesen unter dem Dach
des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) mit einer
einheitlichen Verwaltungsstruktur vereinigt werden. Ziel ist es dabei, mit
einer einheitlichen, schlagkräftigen technischen Verwaltung größtmögliche
Synergien bei der Aufgabenerledigung, dem Personaleinsatz und den Sachmitteln
zu erzielen.
Die Untersuchungen seitens des Landkreistages und des MLR
zur Umsetzung sind noch im Gange.
Aufgaben und Ziele der Flurneuordnung und
Landentwicklung:
- Verbesserung
der landwirtschaftlichen Betriebsgrundlagen
Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft. Dazu sind die Produktions- und Arbeitsbedingungen durch
Wegebau sowie Zusammenlegung und zweckmäßige Gestaltung des zersplitterten
und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes zu verbessern.
- Erhaltung
der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege
Die Flurneuordnung unterstützt durch ihre Maßnahmen die flächendeckende
Landbewirtschaftung und dient damit dem Erhalt und der Entwicklung der
Kulturlandschaft. Sie leistet einen nachhaltigen Beitrag durch Schaffung
landschaftspflegerischer Anlagen, die Herstellung von
Biotopverbundsystemen und durch Bereitstellung, Sicherung und Vernetzung
naturnaher Flächen. Hierzu gehören auch Gewässerrenaturierungen und die
Ausweisung von Gewässerrandstreifen mit standortgerechter Bepflanzung.
- Sozialverträgliche
Flächenaufbringung für große Infrastrukturprojekte
(z. B. für Umgehungsstraßen oder Hochwasserschutzmaßnahmen)
Hierzu werden sogenannte Unternehmensflurneuordnungen durchgeführt.
Der Flächenbedarf wird hierbei auf einen größeren Kreis von
Grundstückseigentümern unter Vermeidung einer Enteignung der unmittelbar
betroffenen Grundstücke verteilt. Durchschneidungsschäden und
landeskulturelle Nachteile werden vermieden.
- Gemeindliche
Infrastruktur, Dorfentwicklung
Unterstützung der Kommunen bei der Herstellung von Infrastrukturanlagen
insbesondere durch entsprechende Flächenbereitstellung, so z. B. auch für
Gewerbeflächen. Platzgestaltungen und Straßenausbaumaßnahmen sind möglich.
Limesanlagen werden gesichert.
- Erholungseinrichtungen
Das neue Wegenetz dient zugleich Freizeitzwecken (Rad- und Wanderwege).
Rastplätze, Spiel- und Bolzplätze werden hergestellt.
Verfahrensübersicht über die laufenden Flurneuordnungen
Im Ostalbkreis laufen derzeit 22 Flurneuordnungsverfahren
mit einem Gesamtumfang von rund 23.000 Hektar. An diesen Verfahren sind 5.300
Grundstückseigentümer mit etwa 50.000 Grundstücken beteiligt. Die
Gesamtausführungskosten für die laufenden Verfahren betragen rund 65 Millionen
€, der Zuschusssatz variiert zwischen 79 und 85 Prozent.
Daneben werden noch 3 Verfahren im Landkreis Heidenheim von
einem RP-Team (Pool) in Ellwangen betreut, da der Kreis Heidenheim auf sein
Grundteam verzichtet hat.
Der Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung hat derzeit eine
Arbeitsauslastung von etwa acht Jahren.
In jüngster Zeit wurden die Verfahren Lauchheim-Hülen, Jagstzell (Radweg) und
Böbingen angeordnet.
Das Verfahren Westhausen (A7) konnte in diesem Jahr endgültig abgeschlossen
werden. Bei den Flurbereinigungen Aalen-Waldhausen (A7), Tannhausen-Riepach und
Göggingen-Mulfingen steht der Abschluss kurz bevor. In Aalen-Ebnat (A7) ist die
Schlussfeststellung in 2007/2008 (abhängig vom Grundbuchamt), in Täferrot in
2008 und in Lauchheim (B 29) in 2009 vorgesehen.
Der Stand der Verfahren ist im Einzelnen aus der nachstehenden Tabelle und der
als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Ferner ist als Anlage 2 ein Übersichtsplan mit Darstellung der Verfahrensarten
(Normalverfahren, Unternehmensverfahren) angeschlossen.
Übersicht über die Flurneuordnungsverfahren im Ostalbkreis
Flurneuordnungs-verfahren
|
Fläche
(ha)
|
Anordnung
|
Stand des Verfahrens
|
Aalen-Waldhausen(A7)
|
1753
|
01/1983
|
Technischer Abschluss
erreicht in 2005,
Schlussfeststellung von
Notar abhängig (evtl. noch 2006)
|
Aalen-Ebnat (A7)
|
1204
|
01/1983
|
Technischer Abschluss
erreicht in 2005,
Schlussfeststellung von
Notar abhängig (2007/2008)
|
Ellwangen-Ost (A7)
|
2151
|
12/1983
|
Widerspruchstermin am
30.11.2005,
Widerspruchsverhandlungen
weitgehend erledigt
|
Ellwangen/Rainau (A7)
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2696
|
12/1983
|
Widerspruchstermin am
22.05.2006,
z.Zt.
Widerspruchsverhandlungen
|
Göggingen-Mulfingen
|
172
|
10/1986
|
Technischer Abschluss
erreicht in 2003,
Schlussfeststellung von
Notar abhängig (2007 gepl.)
|
Unterschneidheim
|
1340
|
07/1987
|
Flurbereinigungsplan
aufgestellt,
Widerspruchstermin am
11.12.2006
|
Unterschneidheim-Zöbingen
|
1064
|
07/1987
|
Widersprüche gegen
Flurbereinigungsplan gütlich
erledigt
|
Lauchheim (B 29)
|
808
|
11/1987
|
Widersprüche gegen
Flurbereinigungsplan gütlich erledigt, Eigentumsübergang am 30.06.2006,
Aufstellung der Grundbuch- und Katasterberichtigungsunterlagen
|
Tannhausen-Riepach
|
216
|
06/1988
|
Technischer Abschluss
erreicht in 2005,
Schlussfeststellung
Frühjahr 2007
|
Lorch (Baggerseen)
|
75
|
06/1989
|
Zuteilung der neuen
Grundstücke in 2005 erledigt,
Flurbereinigungsplan
weitgehend fertiggestellt,
Widerspruchstermin Frühjahr
2007
|
Täferrot
|
320
|
12/1989
|
Widerspruchsregelungen
erledigt,
Eigentumsübergang am
23.05.2006,
Technischer Abschluss 2007
|
Tannhausen
|
1465
|
03/1992
|
Widerspruchstermin am
01.08.2006,
z.Zt.
Widerspruchsverhandlungen
|
Bopfingen-Kerkingen/
Oberdorf (Sechta-Eger)
|
1791
|
08/1996
|
Aufnahme Wege- und
Gewässernetz erledigt,
Wunschtermin 2007,
Zuteilung in 2008
|
Lauchheim-Röttingen
|
1079
|
04/1998
|
Wunschtermin in 2006
erledigt, Zuteilung in 2007
|
Rosenberg-Hummelsweiler
|
259
|
09/1998
|
Zuteilung der neuen
Grundstücke in 2005,
Aufstellung des
Flurbereinigungsplanes in 2006,
Widerspruchstermin Frühjahr
2007
|
Bopfingen-Baldern
|
1101
|
12/1998
|
Wege- und Gewässerausbau
abgeschlossen,
z.Zt. Absteckung des Wege-
und Gewässernetzes,
Wunschtermin 2008,
Zuteilung 2009
|
Neuler
|
2144
|
12/1998
|
Wege- und Gewässerausbau
läuft,
Absteckung des Wege- und
Gewässernetzes
|
Iggingen
|
1131
|
04/2003
|
Wege- und Gewässerplan in
2006 aufgestellt,
Plangenehmigung Ende 2006,
Baumaßnahmen 2007/2008
|
Aalen-Beuren
|
446
|
09/2004
|
Wege- und Gewässerplan
weitgehend aufgestellt,
Plangenehmigung 2007,
Baumaßnahmen 2008
|
Jagstzell (Radweg)
|
19
|
10/2005
|
Wege- und Gewässerplan am
08.06.2006 genehmigt,
Wegebau 2006/2007,
Zuteilung 2008
|
Lauchheim-Hülen
|
786
|
12/2005
|
Widersprüche gegen
Anordnung ausgeräumt,
Vorstandswahl am
14.12.2006, Wertermittlung 2007,
Beginn Wege- und
Gewässerplanung 2007
|
Böbingen
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907
|
09/2006
|
Anordnung im September
2006, 1 Widerspruch gegen Anordnung, Vorstandswahl 2007, Vorbereitung
Wertermittlung
|
Geplante Flurneuordnungsverfahren
Folgende Flurneuordnungsverfahren sind geplant:
|
Fläche (ha)
|
Anordnung
|
Verfahrensart
|
Kirchheim am Ries
|
650
|
2007
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Normalverfahren
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Mögglingen (B 29)
|
1000
|
in Vorschau
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(Unternehmensverfahren in Verbindung mit klassischer
Flurneuordnung)
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Essingen
|
1180
|
in Vorschau
|
Kombiniertes Verfahren
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|
|
|
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Arbeitsschwerpunkte
Finanzierung und Folgekosten
Die Bediensteten des Grundteams werden mit
Ausnahme des Beamten des höheren Dienstes vom Landratsamt als Kreisbedienstete
bezahlt. Der Landkreis erhält dafür vom Land eine Pauschale, die im Jahr 2005
um zwei Prozent, in den Folgejahren bis 2011 pro Jahr um drei Prozent gekürzt
wird. Diese Einsparungsrendite von insgesamt 20 Prozent wird durch
entsprechende Personaleinsparungen erwirtschaftet.
Die MitarbeiterInnen der
RP-Teams (Pool) werden nach dem Verwaltungsreformgesetz direkt vom Land
bezahlt.
Die Sachkosten für das
Grund- und die RP-Teams werden dem Landkreis pauschal durch das Land erstattet.
Anlagen
Übersichtskarte über die
Flurneuordnungsverfahren im Ostalbkreis (Anlage 1)
Übersichtsplan mit Darstellung der Verfahrensarten (Anlage
2)
Sichtvermerke
Geschäftsbereich __________________________________________________
Zoglmeier
Dezernent __________________________________________________
Götz
Dezernat II __________________________________________________
Hubel
Landrat __________________________________________________
Pavel