1) Die Förderung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren im
Katastrophenschutz wird wieder eingeführt.
2) Gefördert
werden die unter VI der Vorlage genannten Fahrzeuge einschließlich der vier
dort genannten Einsatzleitwagen (ELW1).
3)Das
System der Förderung wird dahingehend geändert, dass der Förderbetrag nicht
mehr 10 Prozent der tatsächlich entstehenden Beschaffungskosten eines Fahzeugs
beträgt, sondern 10 Prozent der vom Land jeweils zugrunde gelegten mittleren
Beschaffungskosten.
24.11.2006 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.