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Vorlage - 135/05  

 
 
Betreff: Festlegung des Zuschusses für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren im Katastrophenschutz
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
24.11.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

1)      Die Förderung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren im Katastrophenschutz wird wieder eingeführt.

 

2)      Gefördert werden die unter VI der Vorlage genannten Fahrzeuge einschließlich der vier dort genannten Einsatzleitwagen (ELW1).

 

3)      Das System der Förderung wird dahingehend geändert, dass der Förderbetrag nicht mehr 10 Prozent der tatsächlich entstehenden Beschaffungskosten eines Fahzeugs beträgt, sondern 10 Prozent der vom Land jeweils zugrunde gelegten mittleren Beschaffungskosten.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I.

 

Am 14. Juni 2005 hat der Kreistag auf eine Empfehlung des Sonderausschusses Aufgabenkritik beschlossen, dass

-        die Bezuschussung von Feuerwehrsonderfahrzeugen gestrichen wird,

-        die Bezuschussung von Einsatzfahrzeugen im Katastrophenschutz zu überprüfen sei.

 

Diesen Beschluss hat der Kreistag nach erneuter Beratung der Angelegenheit im Sonderausschuss Aufgabenkritik auf dessen Empfehlung hin in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2006 wieder aufgehoben, soweit die Bezuschussung von Einsatzfahrzeugen im Katastrophenschutz betroffen war.

 

II.

 

Bei den Einsatzfahrzeugen im Katastrophenschutz handelt es sich um solche Fahrzeuge der Feuerwehren, die

 

-        in Katastrophenfällen

-        bei größeren Schadensfällen von überörtlicher Bedeutung

im Einsatz sind.

 

Dabei handelt es sich um bestimmte Züge, die in einem Erlass des Innenministeriums festgelegt sind, nämlich

 

-        ein Zug zur Brandbekämpfung

-        ein Zug zur Löschwasserversorgung

-        ein Zug zur technischen Hilfe

-        ein Zug Hochwasser

-        ein Zug Gefahrgut

-        eine Führungseinheit.

 

Dabei handelt es sich um spezielle Fahrzeuge. Einfache Löschfahrzeuge sind in diesen Zügen nicht im Einsatz. Die o. g. Züge sind im Ostalbkreis vorhanden.

 

Weitere Fahrzeuge, die bei Katastrophen und Schadensfällen von überörtlicher Bedeutung zum Einsatz kommen, werden vom DRK, MHD und THW vorgehalten.

 

Auf alle diese Fahrzeuge kann der Landkreis im Falle einer Katastrophe oder eines Schadensfalles von überörtlicher Bedeutung zugreifen. Rechtlich ist dies durch Regelungen im Landesfeuerwehrgesetz und THW-HelfRG sichergestellt.

 


III.

 

Sicher gestellt sein muss, dass im Katastrophen- und Schadensfall die erforderlichen Fahrzeuge in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

 

Dies bedeutet: nicht weniger Fahrzeuge als in ausreichendem Umfang, aber auch nicht mehr Fahrzeuge als nötig. Dabei spricht einiges dafür, dass auch die Fahrzeuge des THW mit berücksichtigt werden. Die Frage ist also, ob Fahrzeuge oder Geräte des THW im Ernstfall Funktionen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr erfüllen können.

 

Diese Frage ist in einem Gespräch erörtert worden, das zwischen Erster Landesbeamter Götz, Kreisbrandmeister Prokoph und Vertretern des THW geführt worden ist. Grundlage waren Aufstellungen der Fahrzeuge und der Geräte des THW Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd. Ergebnis dieser Besprechung war Folgendes:

 

Das Fahrzeugkonzept des THW ist ausschließlich auf den Katastropheneinsatz und damit auf die Bewältigung von schweren und schwersten Schäden ausgerichtet. Dazu stehen spezielle Geräte wie z. B. Baugeräte, Betonfräser, Presslufthammer, Hebekissen, Kernlochbohrgeräte, Schmutzwasserpumpen mit 5000 l/m Förderleistung, Notstromaggregate bis 175  KVA, Ortungsgeräte für die Suche nach verschütteten Personen zur Verfügung. Für den Einsatz dieser speziellen Geräte besteht bei den Feuerwehreinsätzen regelmäßig kein Bedarf. Dafür bedarf es anderer Fahrzeuge und Geräte, die entweder auf das Löschen von Bränden oder leichtere technische Einsätze ausgerichtet sind. Dies gilt auch für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren im Katastrophenschutz. Die Fahrzeuge und Geräte des THW können daher keine Aufgaben übernehmen, die die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren im Katastrophenschutz und bei Schadensfällen von überörtlicher Bedeutung erfüllen.

 

Die Geräte des THW stehen nicht ständig zur Verfügung. Wenn irgendwo in Deutschland oder sonst wo eine Katastrophe zu bekämpfen ist, sind sie evtl. dort im Einsatz.

 

 

IV.

 

Die Finanzierung von Feuerwehrfahrzeugen durch das Land stellt sich bekanntlich wie folgt dar:

 

Neubeschaffungen für ausgediente Fahrzeuge der Feuerwehr werden vom Land in Höhe von 30/40 v. H. der förderfähigen Kosten bezuschusst. Dabei werden Mittelwerte in Ansatz gebracht, aus denen sich dann die Zuschüsse als Festbeträge ergeben (mittlere Beschaffungskosten).

 

Zusätzlich wurde in der Vergangenheit vom Landkreis zur Neubeschaffung von Einsatzfahrzeugen im Katastrophenschutz ein Zuschuss in Höhe von 10 v. H. der tatsächlichen Anschaffungskosten gegeben. Die restlichen Anschaffungskosten wurden von den Städten und Gemeinden aufgebracht.

 

Die Fahrzeuge des DRK und MHD werden mit Mitteln voll finanziert, die der Bereichsausschuss zur Verfügung stellt. Die Fahrzeuge des THW werden voll vom Bund  finanziert.

 

 

V.

 

Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren im Katastrophenschutz und deren Finanzierung war Gegenstand einer Umfrage des Landkreistags bei den Landkreisen in Baden-Württemberg. Die Umfrage ist nicht von allen Landkreisen beantwortet worden. Bei den Landkreisen, die die Umfrage beantwortet haben, stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar:

 

1)      Die Landkreise Ludwigsburg, Ortenaukreis, Esslingen, Heidenheim, Hohenlohekreis, Waldshut und Göppingen beschaffen die Einsatzfahrzeuge teilweise selbst, teilweise geben sie zur Beschaffung durch die Städte und Gemeinden Zuschüsse in Höhe von 20 bis 50 Prozent der mittleren Beschaffungskosten (s. o.), teilweise tun sie beides.

 

2)      Der Landkreis Ravensburg und der Rems-Murr-Kreis haben in der Vergangenheit Einsatzfahrzeuge selbst beschafft und einer Stadt oder Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. In beiden Landkreisen ist die Frage der künftigen Kostenübernahme offen.

 

3)      Gleiches gilt für den Landkreis Rottweil, der aber in der Vergangenheit die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen durch die Städte und Gemeinden in Höhe von 18 bis 24 Prozent der mittleren Beschaffungskosten (s. o.) gefördert hat.

 

4)      Keine Förderung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Katastrophenschutz geben seit dem Jahr 1994 die Landkreise Konstanz und Reutlingen. Ähnlich ist die Lage im Landkreis Schwäbisch Hall der bisher nur einen Einsatzleitwagen beschafft hat.

 

 

VI.

 

Entsprechend den Beratungen im Sonderausschuss Aufgabenkritik und im Kreistag am 17. Oktober 2006 ist nun zu regeln, wie die Bezuschussung ausgestaltet werden soll.

 

Dabei ist § 4 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Danach sollen die Landkreise die Gemeinden bei der Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz notwendigen Einrichtungen unterstützen. D. h.: In der Regel müssen die Landkreise die Unterstützung geben. In begründeten Ausnahmefällen können sie davon absehen. Dass im Ostalbkreis konkrete Gründe vorliegen, die dafür sprechen, ausnahmsweise die Förderung von Einsatzfahrzeugen nicht zu geben, ist nicht ersichtlich.

 

Für eine Förderung sprechen folgende Überlegungen:

 

Wenn der Landkreis keine Zuschüsse gewährt, gibt es zwei mögliche Entwicklungen:

 

Entweder halten sich die Städte und Gemeinden, die bisher Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz beschafft haben, bei der künftigen Beschaffung wesentlich mehr zurück als bisher. Dies würde aber bedeuten, dass der Landkreis diese Fahrzeuge selbst beschaffen müsste. Die dabei entstehenden Kosten wären deutlich höher als die bisher gewährten Zuschüsse. Würden nicht regelmäßig Ersatzbeschaffungen getätigt, wäre die Handlungsfähigkeit des Landkreises bei Großschadensfällen und Katastrophen erheblich eingeschränkt.

 

Auch wäre die Vereinbarung der Städte und Gemeinden zur Nachbarschaft-/Über-landhilfe aus dem Jahre 2004 gefährdet, wenn die Zuschüsse für die Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz nicht mehr gewährt würden.

 

Möglich ist natürlich auch, dass die Städte und Gemeinden, die bisher Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz beschaffen, dies weiter tun. Dies bedeutet dann aber, dass die kreisweit bei Katastrophen und größeren Schadensfällen benötigten Einsatzfahrzeuge jeweils nur von 2 – 4 Städten (Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Neresheim) beschafft werden. Diese kommen dann für die Kosten der Beschaffung und Unterhaltung auf, die anderen nicht. Letztlich deckt der Zuschuss des Landkreises dessen Interessenquote dafür ab, dass die o. g. vier Städte ihre Einsatzfahrzeuge bei Katastrophen und größeren Schadensfällen dem Landkreis und den anderen, nicht beschaffenden Gemeinden zur Verfügung stellen.

 

Denkbar sind natürlich auch Lösungen, bei denen vom Landkreis selbst auf eigene Kosten einzelne Fahrzeuge erworben werden. Diese im Eigentum des Landkreises stehenden Einsatzfahrzeuge könnten dann einzelnen Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden, wobei die Frage noch zu klären wäre, wer die Kosten der Unterhaltung übernimmt.

 

Nach Auffassung der Landkreisverwaltung entstehen dem Ostalbkreis bei einer solchen Lösung deutlich höhere Kosten als dies bei einem Landkreiszuschuss in Höhe von 10 Prozent der Fall wäre. Auch stellt sich bei der Zuschusslösung die Frage nach den Unterhaltungskosten nicht. Letztlich bringt dem Landkreis das Eigentum an Einsatzfahrzeugen, die ständig bei einer Stadt oder Gemeinde stationiert und im Einsatz sind, keine Vorteile.


Nach alledem sollte die Zuschusslösung wieder eingeführt werden.

 

Vorgeschlagen wird jedoch, dass der Zuschuss des Landkreises anders ermittelt wird als bisher.

 

Die bisherige Regelung hatte den Nachteil, dass der Landkreis stets 10 v. H. der tatsächlich angefallenen Beschaffungskosten bezahlte, also auch bei hohen Beschaffungskosten. Die Folge war, dass Gemeinden mit sparsamer Beschaffung weniger Zuschuss erhielten, als Gemeinden, die teuere Fahrzeuge beschafft haben.

 

Vorgeschlagen wird, dass der Zuschuss des Landkreises in Zukunft 10 Prozent der vom Land bei seiner Bezuschussung zugrunde gelegten Mittelwerte bei den Anschaffungskosten beträgt.

 

Nach dem neuen System würden bis 2012 folgende Kosten anfallen:

 

     · 2008            SW 2000 1)         Aalen                                    =       18.400,00 €

     · 2009            RW 2)                   Aalen                                    =       42.460,00 €

     · 2011            RW                      Bopfingen                            =       42.460,00 €

     · 2011            SW 2000             Schwäbisch Gmünd        =       18.400,00 €

     · 2011            GW-G 3)             Ellwangen                           =       28.410,00 €

     · 2011            GW-G 3)             Schwäbisch Gmünd        =       28.410,00 €

     · 2012            GW-AS 4)           Aalen                                    =       34.100,00 €

                                                        

                                                         Summe                                =   212.640,00 €

 

1) SW = Schlauchwagen
2) RW = Rüstwagen
3) GW-G = Gerätewagen-Gefahrgut
4) GW-AS= Gerätewagen-Atemschutz

5) ELW1 = Einsatzleitwagen

 

Zusätzlich sollte der Landkreis für bereits beschaffte 4 ELW1 5) (3,5 to) einen Zuschuss in Höhe von 6.820,00 Euro x 4 = 27.280,00 Euro gewähren. Diese Fahrzeuge sind von den Städten Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd ohne dass der Landkreis bisher einen Zuschuss bezahlt hat, beschafft worden. Wegen der Beschaffung dieser Fahrzeuge wird die Beschaffung eines weiteren Einsatzleitwagens (ELW2 – 7,5 to) entbehrlich, den der Landkreis sonst hätte beschaffen müssen. Die Investitionskosten hätten 240 T Euro betragen, der Landkreisanteil 160 T Euro.

 

Damit würden bei Anwendung des neuen Zuschusssystems für die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand notwendigen Fahrzeuge in der Zeit bis 2012 Kosten in Höhe von insgesamt 239.920,00 Euro entstehen.

 

 

VII.

 

Bei der Umsetzung der o. g. neuen Konzeption sollte bei jeder Beschaffungsmaßnahme noch einmal im Einzelfall deren Notwendigkeit für die Bewältigung von Einsätzen im Katastrophenschutz geprüft werden.

 

           

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Den Landkreis treffen in der Zeit von 2007 bis 2012 Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 240 T Euro insgesamt. Im Haushaltsplanentwurf 2007 sind im Vermögenshaushalt beim Unterabschnitt 1310 für die vier Einsatzleitwagen 27280 Euro veranschlagt.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Götz

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel