Die Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern für die institutionelle Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen werden vom Ostalbkreis vorläufig übernommen.
Dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Verträge mit der Caritas Ostwürttemberg zum Betrieb der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Wohnungslose in Aalen und Schwäbisch Gmünd wird zugestimmt.
02.12.2004 - Sozialausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Antrag der Verwaltung in der Fassung:
Der Antrag der Verwaltung in der Fassung:
Die
Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg Hohenzollern für die
institutionelle Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke und
behinderte Menschen werden vom Ostalbkreis vorläufig übernommen.
Dem
Abschluss der in der Anlage beigefügten Verträge mit der Caritas
Ostwürttemberg zum Betrieb der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für
Wohnungslose in Aalen und Schwäbisch Gmünd wird zugestimmt.