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Der Antrag der Verwaltung in der Fassung: Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2005 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltssätze des Einzelplans 4 und des Unterabschnitts 5470 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltssätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen." wird einstimmig beschlossen. |
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