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Vorlage - 264/04  

 
 
Betreff: Haushalt 2005
Vorberatung des Sozialhaushalts
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Sozialamt   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
02.12.2004 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2005 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Einzelplans 4 und des Unterabschnitts 5470 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen.


Sachverhalt/Begründung:

 

Übersicht zum Sozialhilfehaushalt


In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Einzelplans 4 (soziale Sicherung) und des Abschnitts 54 (sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege).
 

Der Haushaltsenwurf 2005 umfasst im
 

Verwaltungshaushalt
 

 

Einnahmen

Ausgaben

Einzelplan 4

 29.547.140 €

 129.529.799 €

Unterabschnitt 5470

 0 €

 1.420 €

 

Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz , Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ist mit 66.393.270 € angesetzt (vgl. Anlage 11). Aufgrund der grundlegend geänderten Aufgabenstellung für den Bereich Eingliederungshilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 01.01.2005 (Hartz IV), ist der Vergleich zum Haushaltsansatz 2004 in Anlage 11 a im Detail dargestellt.

Die Einnahmeansätze sind auf der Basis der Hochrechnung für 2004 angesetzt.

In der Anlage 10 des Haushaltsplanentwurfs und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplans sind die Vorjahresansätze berücksichtigt.

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Einzelplan 4

 58.800 €

 927.482 €

 
Im Vermögenshaushalt sind nach den zwischenzeitlich ergangenen Bewilligungsbescheiden zur Landesförderung von Pflegeheimen die Landkreiszuschüsse zu verändern. Der Sozialausschusses hat am 06.07.2004 beschlossen, für den Neubau von 10 Tagespflegesätzen am Pflegeheim St. Lukas in Abtsgmünd im Haushaltsjahr 2005 einen Betrag von insgesamt 102.065 € einzustellen. Der Betrag ist im Vermögenshaushalt 2005 berücksichtigt.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre belaufen sich auf 1.001.227€.
 


 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Siehe Haushaltsplanentwurf


Anlagen:

 

keine

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Traub

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel