Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2005 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Einzelplans 4 und des Unterabschnitts 5470 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Sachverhalt/Begründung:
Übersicht zum Sozialhilfehaushalt
Der Haushaltsenwurf 2005 umfasst im Verwaltungshaushalt
Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz , Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ist mit 66.393.270 € angesetzt (vgl. Anlage 11). Aufgrund der grundlegend geänderten Aufgabenstellung für den Bereich Eingliederungshilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 01.01.2005 (Hartz IV), ist der Vergleich zum Haushaltsansatz 2004 in Anlage 11 a im Detail dargestellt.
Vermögenshaushalt
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre belaufen sich auf 1.001.227€.
Finanzierung und Folgekosten:
Siehe Haushaltsplanentwurf Anlagen:
keine
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Traub
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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