Bürgerinformationssystem
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Der Antrag der Verwaltung in der Fassung: „Der als Anlage beigefügten Übergangsvereinbarung für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 65 a SGB II zwischen dem Ostalbkreis, der Stadt Ellwangen und der Agentur für Arbeit Aalen wird zugestimmt.” wird einstimmig beschlossen. |
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