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Vorlage - 274/04  

 
 
Betreff: Übergang von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe LWV Württemberg-Hohenzollern auf den örtlichen Träger Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Sozialamt   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
02.12.2004 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

  1. Die Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern für die institutionelle Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen werden vom Ostalbkreis vorläufig übernommen.

 

  1. Dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Verträge mit der Caritas Ostwürttemberg zum Betrieb der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Wohnungslose in Aalen und Schwäbisch Gmünd wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung:

 

  1. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Zuge des Verwaltungsstrukturreformgesetzes werden der Landeswohlfahrts-verband Württemberg-Hohenzollern (LWV) und der Landeswohlfahrtsverband Baden zum 31.12.2004 aufgelöst. Die bisher von den LWV’s wahrgenommenen Aufgaben werden überwiegend auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Der neu geschaffene Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) wird nur einen Teil der bisherigen LWV-Aufgaben wahrnehmen.


Ab 01.01.2005 werden insbesondere die Aufgaben nach § 72 Bundessozial-hilfegesetz (ab 01.01.2005 § 67 SGB XII) - Leistungen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten - und die gesamte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in die Zuständigkeit des Ostalbkreises übergehen.

 

 

II. Eingliederungshilfe für Behinderte/Tagesstätten für psychisch Kranke

 

1. Allgemeines


Der LWV hat bisher eine Vielzahl von Richtlinien zur Durchführung der Eingliederungshilfe erlassen. Mit seiner Auflösung und der Übertragung der sachlichen Zuständigkeiten auf die Stadt- und Landkreise verlieren diese Richtlinien ihre Gültigkeit. Dies betrifft auch die Richtlinien zur Förderung der Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen.


Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen sind ein niederschwelliges Angebot der offenen Hilfe als tagesfördernde und tagesstrukturierende Maßnahmen und Unterstützungsangebote. Diese Angebote sind Bestandteil der wohnortnahen Versorgung und sind im Wesentlichen die organisatorische Grundlage zur Umsetzung des Grundsatzes ”ambulant vor stationär”. Im Rahmen ihres individuellen Leistungsvermögens werden psychisch kranke Menschen soweit gestützt und gefördert, dass sie in ihrem derzeitigen Lebensumfeld verbleiben können.


Die Förderung des laufenden Betriebs der Tagesstätten erfolgt im Wege einer institutionellen Förderung als Pauschale. Die Höhe der Pauschale setzt sich aus einem Sockelbetrag von 25.565 € je Landkreis und einem Aufstockungsbetrag von 0,28 € pro Einwohner zum Stand 31.12. des vorletzten Jahres zusammen. Des weiteren werden angemessene Mietkosten gewährt.

 

 

 

 

2. Situation im Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis wurden im Jahr 2001 in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst im Ostalbkreis in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen ein-gerichtet. Die Tagesstätte in Schwäbisch Gmünd wird vom Verein für seelische Gesundheit Ostalb e.V. betreut. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychatrischer Dienst im Ostalbkreis e.V. hat beim Ostalbkreis beantragt, die Förderung im Jahr 2005 fortzuführen.

Die Landkreisverwaltung ist der Überzeugung, dass sich die Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen in den Tagesstätten im Ostalbkreis bewährt haben. Für viele Betroffene bieten diese Einrichtungen wertvolle Tagesstrukturen und erübrigen damit auch stationäre Betreuungen. Sie empfiehlt deshalb die Förderung der Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen entsprechend den bisherigen Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern fortzuführen.

 

 

III. Betreuung von Wohnungslosen

 

Zur Erbringung von ambulanten Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 72 BSHG betreibt die Caritas Ostwürttemberg eine Fachberatungsstelle und eine Tagesstätte/Wärmestube für Wohnungslose jeweils in Aalen und Schwäbisch Gmünd.

 
Die Tätigkeit der Fachberatungsstellen hat das Ziel, den Betroffenen trotz der besonderen Lebensumstände, die zur Hilfebedürftigkeit führen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Hilfe umfasst vor allem persönliche Hilfen in Form von Beratung und Betreuung, zur Erlangung einer Unterkunft und oder eines Arbeitsplatzes, aber auch Beratung und Unterstützung zur Erlangung weiterer Hilfeangebote oder zur Stärkung der Selbsthilfekräfte und eine allgemeine Sozialberatung. Die räumlich angegliederten Tagesstätten/Wärmestuben geben hilfesuchenden Personen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung.

 

Sowohl Fachberatungsstellen als auch die Tagesstätten/Wärmestuben werden bisher vom LWV nach den dortigen Richtlinien durch Gewährung von Personalkostenzuschüssen gefördert.

 

Die bisherigen Vereinbarungen zwischen dem LWV und der Caritas Ostwürttemberg wurden seitens des LWV zum Jahresende 2004 gekündigt. Die Caritas Ostwürttemberg hat beim Landkreis beantragt, die Förderung auf der Basis der bisherigen LWV-Leistungen weiterzuführen.

 

Die Verwaltung hat auf der Basis der bisherigen Verträge des LWV mit der Caritas Ostwürttemberg die in der Anlage beigefügten Vertragsentwürfe vorbereitet. Sie hält die Weiterführung der Verträge für notwendig, um die Kontinuität der Aktivitäten der Caritas Ostwürttemberg im Bereich der Wohnungslosenhilfe zu gewährleisten und für die Fortführung dieser Arbeit Planungssicherheit zu haben. An den bisherigen Verträgen wurden nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Vor allem hinsichtlich der Höhe der Zuschussgewährung sowie hinsichtlich der Ziele und Inhalte der Qualität der Leistung wurden keine Änderungen vorgenommen. Die bisherigen Richtlinien des LWV zur Förderung dieses Bereiches sollen auch nach dessen Auflösung Bestandteil des Vereinbarten bleiben.

 

Die Laufzeit der vorliegenden Verträge soll auf 2 Jahre bis 31.12.2006 befristet werden. Innerhalb dieser Vertragslaufzeit wird der Landkreis prüfen, ob die Zuschussgewährung in dieser Form weitergeführt bzw. verändert wird.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Im Haushaltsentwurf 2005 sind auf der Basis der bisherigen LWV-Förderung Mittel in Höhe von 370.000 € für die Finanzierung der Tagesstätten (Ziffer II) und die Betreuungsangebote für Wohnungslose (Ziffer III) eingeplant.


Anlagen:

 

LWV-Richtlinien vom 01.01.2003

Verträge mit der Caritas Ostwürttemberg

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Traub

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel