Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Sachverhalt/Begründung:
Im Zuge des Verwaltungsstrukturreformgesetzes werden der Landeswohlfahrts-verband Württemberg-Hohenzollern (LWV) und der Landeswohlfahrtsverband Baden zum 31.12.2004 aufgelöst. Die bisher von den LWV’s wahrgenommenen Aufgaben werden überwiegend auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Der neu geschaffene Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) wird nur einen Teil der bisherigen LWV-Aufgaben wahrnehmen.
II. Eingliederungshilfe für Behinderte/Tagesstätten für psychisch Kranke
1. Allgemeines
2. Situation im Ostalbkreis
Im Ostalbkreis wurden im Jahr 2001 in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst im Ostalbkreis in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen ein-gerichtet. Die Tagesstätte in Schwäbisch Gmünd wird vom Verein für seelische Gesundheit Ostalb e.V. betreut. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychatrischer Dienst im Ostalbkreis e.V. hat beim Ostalbkreis beantragt, die Förderung im Jahr 2005 fortzuführen.
III. Betreuung von Wohnungslosen
Zur Erbringung von ambulanten Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 72 BSHG betreibt die Caritas Ostwürttemberg eine Fachberatungsstelle und eine Tagesstätte/Wärmestube für Wohnungslose jeweils in Aalen und Schwäbisch Gmünd.
Sowohl Fachberatungsstellen als auch die Tagesstätten/Wärmestuben werden bisher vom LWV nach den dortigen Richtlinien durch Gewährung von Personalkostenzuschüssen gefördert.
Die bisherigen Vereinbarungen zwischen dem LWV und der Caritas Ostwürttemberg wurden seitens des LWV zum Jahresende 2004 gekündigt. Die Caritas Ostwürttemberg hat beim Landkreis beantragt, die Förderung auf der Basis der bisherigen LWV-Leistungen weiterzuführen.
Die Verwaltung hat auf der Basis der bisherigen Verträge des LWV mit der Caritas Ostwürttemberg die in der Anlage beigefügten Vertragsentwürfe vorbereitet. Sie hält die Weiterführung der Verträge für notwendig, um die Kontinuität der Aktivitäten der Caritas Ostwürttemberg im Bereich der Wohnungslosenhilfe zu gewährleisten und für die Fortführung dieser Arbeit Planungssicherheit zu haben. An den bisherigen Verträgen wurden nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Vor allem hinsichtlich der Höhe der Zuschussgewährung sowie hinsichtlich der Ziele und Inhalte der Qualität der Leistung wurden keine Änderungen vorgenommen. Die bisherigen Richtlinien des LWV zur Förderung dieses Bereiches sollen auch nach dessen Auflösung Bestandteil des Vereinbarten bleiben.
Die Laufzeit der vorliegenden Verträge soll auf 2 Jahre bis 31.12.2006 befristet werden. Innerhalb dieser Vertragslaufzeit wird der Landkreis prüfen, ob die Zuschussgewährung in dieser Form weitergeführt bzw. verändert wird. Finanzierung und Folgekosten:
Im Haushaltsentwurf 2005 sind auf der Basis der bisherigen LWV-Förderung Mittel in Höhe von 370.000 € für die Finanzierung der Tagesstätten (Ziffer II) und die Betreuungsangebote für Wohnungslose (Ziffer III) eingeplant. Anlagen:
LWV-Richtlinien vom 01.01.2003 Verträge mit der Caritas Ostwürttemberg
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Traub
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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