Der Antrag der Verwaltung in der Fassung:
- Die
Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg Hohenzollern für die
institutionelle Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke und
behinderte Menschen werden vom Ostalbkreis vorläufig übernommen.
- Dem
Abschluss der in der Anlage beigefügten Verträge mit der Caritas
Ostwürttemberg zum Betrieb der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für
Wohnungslose in Aalen und Schwäbisch Gmünd wird zugestimmt.
wird einstimmig beschlossen.