Der als Anlage beigefügten Übergangsvereinbarung für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 65 a SGB II zwischen dem Ostalbkreis, der Stadt Ellwangen und der Agentur für Arbeit Aalen wird zugestimmt.
02.12.2004 - Sozialausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung in der Fassung:
„Der als Anlage beigefügten Übergangsvereinbarung für
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 65 a SGB II zwischen dem
Ostalbkreis, der Stadt Ellwangen und der Agentur für Arbeit Aalen wird
zugestimmt.”