Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Empfehlung an den Kreistag:
Die Jahresrechnung 2005 des Ostalbkreises und der Jahresabschluss 2005 des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen werden wie folgt festgestellt:
1.Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2005 des Ostalbkreises
Nachrichtlich:Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 489.996.258,33 € ab.
Rücklagen
Der Mindestbestand der Rücklage in Höhe von 3.942.559,81 € wird eingehalten.
In der Rücklagenentnahme sind 16.597.354,46 € für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts enthalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2006 übertragen:
Die Haushaltsreste sind in der Anlage detailliert aufgeführt.
Schulden
Zum 01.01.2005 betrug der tatsächliche Schuldenstand (Ist)48.648.860,23 €
Übernahme Darlehen Schwesternwohnheim106.618,61 € Außerordentliche Tilgung1.825.490,91 € Ordentliche Tilgung4.039.399,55 €
Tatsächlicher Schuldenstand zum 31.12.200542.890.588,38 €
2.Waldkrankenhaus Dalkingen
Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Der verbleibende Verlust 2005 in Höhe von 236.721,93 € wird durch Entnahmen aus der Gewinnrücklage in Höhe von 112.339,00 € und Kapitalrücklage in Höhe von 124.382,93 € gedeckt. Sachverhalt/Begründung
I.Die Kämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2005 zum 29. Juni 2006 aufgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde bereits am 17. Juli 2006 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1.bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2.die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3.der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4.das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2005 Haushaltsreste 2005
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Mayer
Rechnungsprüfung__________________________________________________ Schüler
Dezernent/__________________________________________________ Dezernat IIHubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |